BG Bruck an der Mur (600), Aktenzeichen 9 S 19/18d
Schuldenregulierungsverfahren
13.03.1980
Bekannt gemacht am 10. August 2018
- Schuldner:
- Fleck
- Vorname:
- Gernot
Südtirolerstrasse 35/3/18
8600 Bruck an der Mur
Gebdat: 13.03.1980
- Text:
- Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47
A-8020 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.08.2018
Anmeldungsfrist: 09.10.2018
- Eigenverwaltung:
- Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Text:
- Der Schuldner ist berechtigt, über die vom Drittschuldner APS Austria Personalservice GmbH & Co KG auf das Gehaltskonto IBAN: AT13 1200 0100 0304 3071 bei der UniCredit Bank Austria AG überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
- Tagsatzung:
- Datum: 06.11.2018
um: 09.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur, Verhandlungssaal II, EG
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 35,36 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
35,36 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; 60 Teilquoten zu je 0,5893 %; die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 10. August 2018
Bekannt gemacht am 6. November 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 40 %, zahlbar in 20 gleich großen Teilquoten, beginnend mit 20.1.2019, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 20.4., 20.7, 20.10 und 20.1. in Folge, die letzte Teilquote bis zum 20.10.2023. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 06.11.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. November 2018
Bekannt gemacht am 27. November 2018
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.10.2023
Beschluss vom 27. November 2018
Bekannt gemacht am 19. Juni 2019
- Text:
- Der Schuldner stellte am 13.6.2019 einen Antrag auf neuerliche Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplan gem. § 198 (1) IO in eventu Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung.
Beschluss vom 18. Juni 2019
Bekannt gemacht am 25. Juni 2019
- Text:
- Neue Adresse des Schuldners: Dr. Th. Körner-Straße 2/9,8600 Bruck an der Mur
Beschluss vom 25. Juni 2019
Bekannt gemacht am 10. Juli 2019
- Tagsatzung:
- Datum: 10.09.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck a.d. Mur, VHS II, EG
Änderung des Zahlungsplans
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20,8 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
20,8 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,08 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskaft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weitere 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 9. Juli 2019
Bekannt gemacht am 10. September 2019
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 20,8 %, zahlbar in 10 gleich großen Halbjahresraten, beginnend mit 20.3.2020, die weiteren Teilquoten jeweils bis zum 20.9. und 20.3. der Folgejahre, die letzte Teilquote bis zum 20.9.2024. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
- Bestätigung:
- Der am 10.09.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 10. September 2019
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2019
- Text:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Ende der Zahlungsfrist: 20.9.2024
Beschluss vom 1. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
- Text:
- Der Schuldner hat die Massekosten bis zu der ihm festgesetzten Frist nicht bezahlt, der Zahlungsplan ist gem. § 196 Abs. 2 IO nichtig.
Beschluss vom 7. Mai 2020
Bekannt gemacht am 25. Mai 2020
- Text:
- Der Beschluss, womit die Nichtigkeit des Zahlungsplans ausgesprochen wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Mai 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 02:10:44 MEZ