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18.02.1974

Bekannt gemacht am 25. Mai 2021
Schuldner:
Dorsch
Vorname:
Rudolf
Straßganger Straße 385
8054 Graz-Straßgang
Gebdat: 18.02.1974
Masseverwalter:
KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH
Kärntner Straße 532, vd Mag. Christoph Kirchmeier
8054 Seiersberg
Tel.: 0316/22 59 55, Fax: 0316/28 20 13
E-Mail: office@kapp.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.05.2021
Anmeldungsfrist: 15.07.2021
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
Tagsatzung:
Datum: 29.07.2021
um: 10.10 Uhr
Ort: Zi 227/II Stock
Berichts- & Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Text:
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die Richter/in die die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 25. Mai 2021

Bekannt gemacht am 25. Juni 2021
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 26.7.2021, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 24. Juni 2021

Bekannt gemacht am 29. Juli 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 29. Juli 2021

Bekannt gemacht am 1. September 2021
Tagsatzung:
Datum: 23.09.2021
um: 11.40 Uhr
Ort: Videokonferenz
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs- und Schlussrechnungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Text:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 30 %, hiervon 20 % mittels Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 10 % zahlbar in 2 Raten zu je 5 %, die erste Rate binnen einem Jahr und die zweite Rate binnen 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplans.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 20.9.2021, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 16. September 2021
Verlegung:
Die für den 23.09.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.10.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Videokonferenz

Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 11.10.2021, 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 15. September 2021

Bekannt gemacht am 20. September 2021
Text:
Der Schuldner hat folgenden verbesserten Sanierungsplanvorschlag eingebracht:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, hiervon 20 % mittels Barquote, auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach rechskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 15 % zahlbar in 2 Raten zu je 7,5 %, die erste Rate binnen einem Jahr und die zweite Rate binnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist.
Beschluss vom 17. September 2021

Bekannt gemacht am 14. Oktober 2021
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, hiervon 20 % mittels Barquote, auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach rechskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 15 % zahlbar in 2 Raten zu je 7,5 %, die erste Rate binnen einem Jahr und die zweite Rate binnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 14. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 20. Oktober 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 14.10.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 35 %, hiervon 20 % mittels Barquote, auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, die restlichen 15 % zahlbar in 2 Raten zu je 7,5 %, die erste Rate binnen einem Jahr und die zweite Rate binnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplans mit Terminverlust bei Nichtzahlung und Wiederaufleben, beides nach eingeschriebener Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist.
Beschluss vom 20. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 4. November 2021
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 14.10.2023
Beschluss vom 4. November 2021
Ausdruck vom: 28.03.2024 23:10:07 MEZ