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16.08.1993

Bekannt gemacht am 17. November 2020
Schuldner:
Diepold
Vorname:
Raphael
Sackgasse 1
8642 St. Lorenzen im Mürztal
Gebdat: 16.08.1993
Text:
vertreten durch:
Mag. Peter Freiberger, Rechtsanwalt
Wiener Straße 50
8680 Mürzzuschlag
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.11.2020
Anmeldungsfrist: 20.01.2021
Tagsatzung:
Datum: 23.02.2021
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur, Verhandlungssaal II, EG
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 34 % zahlbar in 5 gleichlautenden jährlichen Raten
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der Schuldner ist berechtigt, über das Gehaltskonto IBAN: AT52 3834 7000 0004 7340 überwiesenen Beträge frei zu verfügen.
Beschluss vom 17. November 2020

Bekannt gemacht am 23. Februar 2021
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 62 % in 5 gleichen jährlichen Teilquoten

Bestätigung:
Der am 23.02.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. Februar 2021

Bekannt gemacht am 10. März 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.02.2026
Beschluss vom 10. März 2021

Bekannt gemacht am 16. Februar 2022
Tagsatzung:
Datum: 29.03.2022
um: 09.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Bruck/Mur, Verhandlungssaal II, EG
Änderung des Zahlungsplans gemäß § 198 IO
wesentlicher Inhalt: Quote von 10,67 % in 12 gleichlautenden monatlichen Teilquoten, die erste Teilquote ist innerhalb
von zwei Monaten ab Wegfallen des vertraglichen Pfandrechts fällig, die weiteren 11 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Februar 2022

Bekannt gemacht am 29. März 2022
Zahlungsplan:
Der geänderte Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
als Treuhänder
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 29.03.2022 eingeleitet.
Tilgungsplan:
Dem Abschöpfungsverfahren liegt ein Tilgungsplan zugrunde.
Beschluss vom 29. März 2022

Bekannt gemacht am 20. April 2022
Text:
Der Beschluss, womit nach Ablehnung des geänderten Zahlungsplans das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan eingeleitet wurde, ist rechtskräftig.
Beschluss vom 20. April 2022
Ausdruck vom: 16.04.2024 23:31:16 MESZ