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02.04.1961

Bekannt gemacht am 21. Mai 2019
Schuldner:
Kahriman
Vorname:
Gülbey
Hackhergasse 46/11
8020 Graz
Gebdat: 02.04.1961
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.05.2019
Anmeldungsfrist: 24.07.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 13.08.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1,15% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 0,115%; die erste Teilquote ist innerhalb von 9 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners/der Schuldnerin: Der Schuldner/Die Schulderin ist ermächtigt, über sein/ihr Lohn/Gehalts- und Sparkonto frei zu verfügen!
Beschluss vom 21. Mai 2019

Bekannt gemacht am 7. August 2019
Text:
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,623% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 0,0623 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 7. August 2019

Bekannt gemacht am 20. September 2019
Tagsatzung:
Datum: 17.12.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 119/1. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 0,623 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: Die Quote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplan fällig.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 19. September 2019

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Abschöpfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens wird abgewiesen.
Text:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist gem. § 139 IO aufgehoben.
Beschluss vom 7. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 27. Jänner 2020
Schlussverteilung:
Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 27. Jänner 2020
Ausdruck vom: 19.04.2024 12:43:44 MESZ