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128953m

Bekannt gemacht am 30. April 2015
Firmenbuchnummer:
FN 128953m
Schuldner:
PaperNet GmbH
IZ NÖ-Süd, Straße 6, Objekt 28
2351 Wiener Neudorf
FN 128953m
vertreten durch:
Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte
Bahnhofsplatz 1a/Stg. I/Top 5,
2340 Mödling
Masseverwalter:
Dr. Gerhard SCHILCHER Rechtsanwalt
Stubenring 18
1010 Wien
Tel.: 513 23 44 Serie, Fax: 513 23 44 15
E-Mail: wien@kosch-partner.at
Masseverwalterstellvertreter:
Dr. Michael LENTSCH Rechtsanwalt
Hauptplatz 32
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/27 0 41, Fax: 02622/29 246
E-Mail: office@kosch-partner.at
Eröffnung:
Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.04.2015
Anmeldungsfrist: 11.06.2015
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Wegen der ungewöhnlich großen Anzahl der Gläubiger unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei unter www.edikte.justiz.gv.at kundgemacht.
Beiordnung:
Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
4) der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen p.A. Arbeiterkammer Niederösterreich, 1060 Wien, Windmühlgasse 28,
5) der Österreichische Verband für Creditreform, 1190 Wien Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Beschluss vom 30. April 2015

Bekannt gemacht am 24. Juni 2015
Text:
BESCHLUSS

Die Tagsatzung am 25.6.2015 zur Abstimmung über den Sanierungsplan wird erstreckt auf
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Text:
Die Berichts- und Prüfungstagsatzung am 25.6.2015 bleibt aufrecht.

Begründung:
Aufgrund des vom Masseverwalter und der Schuldnerin gestellen aus dem Spruch ersichtlichen Antrages, der mit einer Entscheidung der Gesellschafter der Schuldnerin über Zuschüsse zwecks Anbots einer höheren Quote begründet wurde, war spruchgemäß zu entscheiden.
Beschluss vom 24. Juni 2015

Bekannt gemacht am 25. Juni 2015
Text:
Die Eintragung vom 24.06.2015 wird berichtigt, sodass sie lautet:

Die Tagsatzung am 25.6.2015 zur Abstimmung über den Sanierungsplan wird erstreckt auf
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2015
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Beschluss vom 24. Juni 2015

Bekannt gemacht am 30. Juni 2015
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. Juni 2015

Bekannt gemacht am 22. Juli 2015
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Text:
Infolge der am 20.7.2015 durchgeführten Rückziehung des Sanierungsplanes dient die Tagsatzung zur Abstimmung über den Sanierungspan (23.7.2015, 11.30 Uhr), nur der Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
"Druck & Design"
"Büro & Kommunikation"
"Werbetechnik"
"Lager & Logistik"
Beschluss vom 22. Juli 2015

Bekannt gemacht am 1. September 2015
Unternehmen:
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
1.) "Administration" (bestehend aus Rechnungswesen und Sekretariat)
2.) " Informationstechnologie"
Beschluss vom 1. September 2015

Bekannt gemacht am 14. Februar 2017
Tagsatzung:
Datum: 06.04.2017
um: 09.45 Uhr
Ort: Zimmer 34
nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 14. Februar 2017

Bekannt gemacht am 23. Mai 2017
Tagsatzung:
Datum: 29.06.2017
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Zwischenverteilungstagsatzung

Der Masseverwalter hat am 16.5.2017 einen Zwischenverteilungsentwurf gelegt. Zur Verteilung gelant eine Quote von 50%.

Hiezu werden der Masseverwalter, der GF der Schuldnerin mit dem Bemerken geladen, dass sie in den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen können und es ihnen frei steht gegen diesen binnen 14 Tagen Erinnerungen einzubringen.

Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 17. Mai 2017

Bekannt gemacht am 4. Juli 2017
Text:
Gegen den am 15.5.2017 vorgelegten Zwischenverteilungsentwurf sidn keine Erinnerungen vorgebracht worden. Der Verteilungsentwurf wird genehmigt.
Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen 4 Wochen nachzuweisen.
Beschluss vom 29. Juni 2017

Bekannt gemacht am 8. Februar 2021
Tagsatzung:
Datum: 25.02.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
BESCHLUSS

Der Masseverwalter hat am 4.2.2021 einen Zwischenverteilungsentwurf gelegt. Zur Verteilung gelangt eine Quote von ca. 10,5%.
Zur Verhandlung des Zwischenverteilungsentwurfes wird eine Tagsatzung anberaumt.
Hiezu werden der Masseverwalter, der/die GF der Schuldnerin mit dem Bemerken geladen, dass sie in den Verteilungsenwurf Einsicht nehmen können und es ihnen frei steht gegen diesen binnen 14 Tagen Erinnerungen einzubringen.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.

"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit FFP2 Masken betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 8. Februar 2021

Bekannt gemacht am 6. April 2021
Zwischenverteilung:
Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 2. April 2021

Bekannt gemacht am 12. Juli 2023
Tagsatzung:
Datum: 14.09.2023
um: 10.55 Uhr
Ort: Zimmer 34
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung

Der Masseverwalter hat die Schlussrechnung erstattet und den Verteilungsentwurf vorgelegt. Die Massegläubiger werden voll befriedigt, Konkursgläubiger erhalten eine Schlussquote von rund 3 % (Gesamtquote von rund 64,12 %).
Zur Verhandlung über die Rechnung und den Verteilungsentwurf werden der/die Masseverwalter/in, der/die GF/in des/der Schuldners/in und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung und den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können und dass es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen 14 Tagen anzubringen.
Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter
nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 12. Juli 2023

Bekannt gemacht am 15. September 2023
Text:
Gegen die am 20.06.2023 gelegte Schlussrechnung, ON 121, sind keine Bemängelungen, gegen den zugleich vorgelegten Verteilungsentwurf keine Erinnerungen vorgebracht worden.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen 4 Wochen nachzuweisen.
Beschluss vom 14. September 2023

Bekannt gemacht am 8. November 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Das mit Beschluss, Geschäftszahl 10 S 25/15y über das Vermögen der Schuldnerin eröffnete Konkursverfahren wird nach Verteilung gemäß § 139 IO aufgehoben.

Alle die freie Verfügung der Schuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben.

Der Masseverwalter und sein Stellvertreter werdem ihres Amtes enthoben.

Die Aufhebung ist vom Landesgericht Wiener Neustadt als Firmenbuchgericht im Firmenbuch einzutragen.

Die Anmerkung der Konkurseröffnung ist vom Bezirksgericht Mödling als Exekutionsgericht in dem die Schuldnerin betreffenden Pfändungsprotokoll unter Angabe des Grundes der Aufhebung zur löschen.
Beschluss vom 7. November 2023

Bekannt gemacht am 24. November 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 23. November 2023
Ausdruck vom: 25.04.2024 16:03:51 MESZ