zur Navigation
395798g

Bekannt gemacht am 15. Juli 2021
Firmenbuchnummer:
FN 395798g
Schuldner:
IBW Bau GmbH
Hauptstraße 103
2231 Strasshof an der Nordbahn
FN 395798g
Masseverwalter:
ERLER Christoph Dr.
Rabensteig 1/10
1010 Wien
Tel.: 01/532 61 11, Fax: 01/532 85 98
E-Mail: c.erler@einfach-recht.at
Masseverwalterstellvertreter:
Angela STEGER
Rabensteig 1/10
1010 Wien
Tel.: 01/532 61 11, Fax: 01/532 85 98
E-Mail: office@einfach-recht.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.07.2021
Anmeldungsfrist: 08.09.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 22.09.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Videokonferenz
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Text:
Die Tagsatzung in dieser Insolvenzsache wird nicht im Gerichtsgebäude stattfinden sondern als Videokonferenz abgehalten werden. Für diesen Zugang müssen Sie nicht Ihr Haus verlassen. Jede*r Verfahrensbeteiligte*r, der/die zur Teilnahme an dieser nur parteiöffentlichen Tagsatzung berechtigt ist wird rechtzeitig vom Insolvenzverwalter*in eine E-Mail mit dem entsprechenden Link erhalten. Ein amtliches Ausweisdokument und allenfalls eine Vollmacht sind bereitzuhalten. Es wird empfohlen sich rechtzeitig mit dem ZOOM-Videokonferenzsystem vertraut zu machen.
E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
In der Forderungsanmeldung ist die Angabe einer E-Mail Adresse erforderlich, damit Insolvenzgläubiger und sonstige zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigte für den/die Insolvenzverwalter*in erreichbar sind, um von diesem die für die Teilnahme an Videokonferenzen nötigen Zugangsdaten zu erhalten.
Es wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Sondersituationempfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Für Gläubiger, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lokalisiert sind, steht die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mittels ihrer nationaler eID nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, ABl. Nr. L 257/73 vom 28. August 2014 (eIDAS-VO) nach EU-login via portal.justiz.gv.at offen, falls dies dort national umgesetzt ist.


Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm §§ 252, 74 Abs 1 Zi 6 IO).
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung:
Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 15. Juli 2021

Bekannt gemacht am 30. Juli 2021
Rekurs:
Gegen den Konkurseröffnungsbeschluss ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 30. Juli 2021

Bekannt gemacht am 15. September 2021
Text:
Dem Rekurs gegen den Eröffnungsbeschluss wurde vom Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig.
Beschluss vom 14. September 2021

Bekannt gemacht am 22. September 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text:
Der Schuldnerin wird eine Frist bis 6.10.2021 zur Einbringung eines Sanierungsplanvorschlags eingeräumt.
Beschluss vom 22. September 2021

Bekannt gemacht am 10. Jänner 2022
Tagsatzung:
Datum: 02.02.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Insolvenzverwalter eine Quote von mind 40 % angemessen.
Beschluss vom 10. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 41 % ihrer Forderungen zahlbar wie folgt: 17,36 % Barquote fällig binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, weitere jeweils 11,82 % fällig binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme, nicht jedoch vor rechtskräftiger Insolvenzaufhebung.

Sanierungsplanbestätigung:
Der am 02.02.2022 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 2. Februar 2022

Bekannt gemacht am 25. Februar 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.02.2024
Beschluss vom 24. Februar 2022
Ausdruck vom: 18.04.2024 21:00:36 MESZ