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02.05.1983

Bekannt gemacht am 14. Jänner 2020
Schuldner:
Kappel
Vorname:
Sonja
Lafnitz 136/15
8233 Lafnitz
Gebdat: 02.05.1983
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.01.2020
Anmeldungsfrist: 27.02.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 19.03.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 102, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 39,05 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 39,05 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,6508 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 14. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 14. Februar 2020
Abberaumung:
Die für den 19.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Die für 19. März 2020, 9.30 Uhr, anberaumte Tagsatzung wird aufgrund des Wechsels des Diplomrechtspflegers abberaumt.
Ein neuer Termin ergeht gesondert.
Beschluss vom 13. Februar 2020

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 23.07.2020
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 102, 1.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,84 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 3,84 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans;
60 Teilquoten zu je 0,064 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 30. April 2020
Text:
Bezugnehmend auf die bei diesem Gericht anberaumte Tagsatzung wird auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen. Wird Personen, die sich weigern einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, der Zugang verweigert, gehen Säumnisfolgen in diesem Fall zu ihren Lasten.
Beschluss vom 30. April 2020

Bekannt gemacht am 9. Juli 2020
Text:
Die Schuldnerin hat nachstehenden modifizierten Zahlungsplan vorgelegt:

Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 4,11 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 4,11 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,0685 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Beschluss vom 9. Juli 2020

Bekannt gemacht am 23. Juli 2020
Bestätigung:
Der am 23.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 6,16 % ihrer Forderung in 60 Teilquoten zu je 0,102 %. Die erste Teilquote ist am 10.10.2020 fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Beschluss vom 23. Juli 2020

Bekannt gemacht am 12. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 09.10.2025
Der Beschluss über die Bestätigung des Zahlungsplans ist rechtskräftig seit 12.8.2020.
Beschluss vom 12. August 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 09:52:51 MESZ