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20.01.1953

Bekannt gemacht am 2. Dezember 2019
Schuldner:
Schöngrundner
Vorname:
Anton
Pensionist
Hofkirchen 60
8224 Kaindorf bei Hartberg
Gebdat: 20.01.1953
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.12.2019
Anmeldungsfrist: 30.01.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 20.02.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: Zimmer 102, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 13,52 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 13,52 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,2253 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Der Schuldner ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 2. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2020
Abberaumung:
Die für den 20.02.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 30. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 2. Juli 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.09.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 13,52 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 13,52 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 60 Teilquoten zu je 0,2253 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 2. Juli 2020

Bekannt gemacht am 10. September 2020
Tagsatzung:
Datum: 17.09.2020
um: 10.45 Uhr
Ort: EG, Verhandlungssaal 3
Schlussrechnungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,29 % ihrer Forderung in 60 Teilquoten zu je 0,1382 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung


W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 10. September 2020

Bekannt gemacht am 17. September 2020
Bestätigung:
Der am 17.09.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 9 % ihrer Forderung in 10 halbjährlichen Teilquoten zu je 0,9 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Beschluss vom 17. September 2020

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.10.2025
Beschluss vom 6. Oktober 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 04:24:01 MESZ