zur Navigation
18.07.1985

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Schuldner:
Krainz
Vorname:
Manuel
Kogelsiedlung 12/8
8661 St. Barbara im Mürztal
Gebdat: 18.07.1985
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Barbara Wieczorek
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.01.2020
Anmeldungsfrist: 17.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 06.04.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 31,50 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
31,50 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,150 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14 tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat
(§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
HINWEIS FÜR DIE BANK:
Der Schuldner ist berechtigt, über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen uä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 7. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2020
Verlegung:
Die für den 06.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.04.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock

Beschluss vom 11. Februar 2020

Bekannt gemacht am 23. März 2020
Text:
Die für den 7.4.2020 anberaumte Tagsatzung findet nicht statt.
Beschluss vom 23. März 2020

Bekannt gemacht am 9. Juni 2020
Text:
Der angepasste Zahlungsplan aufgrund der Höhe der angemeldeten Forderungen lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,65 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
24,65 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,465 %, die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 8. Juni 2020

Bekannt gemacht am 30. Juni 2020
Tagsatzung:
Datum: 18.08.2020
um: 11.35 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 24,65 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
24,65 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 2,465 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 30. Juni 2020

Bekannt gemacht am 18. August 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 29 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt: 10 Teilquoten zu je 2,9 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 18.08.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 18. August 2020

Bekannt gemacht am 8. September 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 18.08.2025
Beschluss vom 8. September 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:09:13 MEZ