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21.03.1964

Bekannt gemacht am 7. August 2019
Schuldner:
ALIPOUR AMIR ABAD
Vorname:
Majid
Neubaugasse 18/2
8682 Mürzzuschlag-Hönigsberg
Gebdat: 21.03.1964
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Christa Strassegger
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.08.2019
Anmeldungsfrist: 14.10.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung:
Datum: 28.10.2019
um: 10.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Gehaltskonto bei der Raiffeisenbank Leoben-Bruck, Kompetenzzentrum Kapfenberg, Grazer Straße 63,8605 Kapfenberg, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 7. August 2019

Bekannt gemacht am 27. September 2019
Text:
Die neue Adresse des Schuldners lautet Mariazeller Straße 2/2, 8680 Mürzzuschlag.
Beschluss vom 27. September 2019

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2020
Tagsatzung:
Datum: 10.02.2020
um: 10.40 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 303, 3. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Zahlung einer Quote von 7 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans in 10 gleichlautenden Teilquoten; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 10. Februar 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Zahlung einer Quote von 7,01 %, zahlbar in 10 gleichlautenden halbjährlichen Teilquoten am 01.03. und 01.09. eines Jahres, beginnend ab 01.09.2020. Das Ende der Zahlungsfrist ist somit der 01.03.2025.

Beschluss vom 10. Februar 2020

Bekannt gemacht am 11. Februar 2020
Bestätigung:
Der am 10.02.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 11. Februar 2020

Bekannt gemacht am 27. Februar 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.03.2025
Beschluss vom 27. Februar 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 22:31:13 MESZ