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13.09.1953

Bekannt gemacht am 29. Jänner 2020
Schuldner:
Sindermann
Vorname:
Willy Thomas Paul
Linderwaldsiedlung 12/Top 3
8740 Zeltweg
Gebdat: 13.09.1953
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Telefon: +43 316 372507 FAX: DW 620
E-Mail office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.01.2020
Anmeldungsfrist: 26.03.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 09.04.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: II.Stock, Zi.-Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,065% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,065% innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,0065 %; die ersteTeilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monatedanach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seitmindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigenNachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 29. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 16. März 2020
Abberaumung:
Die für den 09.04.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Beschluss vom 16. März 2020

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Tagsatzung:
Datum: 04.06.2020
um: 09.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zi-Nr. 208
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 0,065% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
0,065% innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,0065 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate
danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 7. Mai 2020
Text:
Die am 4. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoß statt.
Beschluss vom 7. Mai 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 04.06.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 24. Juni 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 24. Juni 2020

Bekannt gemacht am 20. August 2020
Text:
Die dem Schuldner Willy Thomas Paul Sindermann, geboren am 13.09.1953, gegen die Drittschuldner
a) Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Steiermark, Eggenberger Straße 3, 8021 Graz, und
b) Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Rentenversicherung, Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München, DEUTSCHLAND;
zustehenden Bezüge werden auf Antrag des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren gemäß § 292 Abs 2 Exekutionsordnung (EO)
z u s a m m e n g e r e c h n e t .
Beschluss vom 20. August 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:10:05 MEZ