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18.02.1989

Bekannt gemacht am 3. August 2020
Schuldner:
Zöhrer
Vorname:
Simone
derzeit arbeitslos
Bahnhofstraße 6/2
8461 Ehrenhausen
Gebdat: 18.02.1989
vertreten durch Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon +43 316 372507
E-Mail office@sbstmk.at
Zeichen 1610/2017
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.08.2020
Anmeldungsfrist: 14.10.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.10.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B/Parterre
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 14,26 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 1,426 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 3. August 2020

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 31,92 % ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 3,192 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 28.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 28. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 24. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 24.11.2025
Beschluss vom 24. November 2020
Ausdruck vom: 23.04.2024 18:22:56 MESZ