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22.12.1993

Bekannt gemacht am 19. April 2021
Schuldner:
Schendl
Vorname:
Nadine
Weinberg 91 / 2
8274 Buch - St. Magdalena
Gebdat: 22.12.1993
Text:
Schuldnervertreter:
Mag. Bertram Schneeberger, Rechtsanwalt
Habersdorfer Straße 1, 8230 Hartberg
Tel.: 03332/65 300, Fax: DW 8
E-Mail: office@ra-schneeberger.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.04.2021
Anmeldungsfrist: 02.06.2021
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 16.06.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101/1. Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Antragstellerin bietet ihren Gläubigern eine Zahlungsplanquote von 10 %, zahlbar in fünfjährlichen Raten zu je 2 % und zwar 12, 24, 36, 48 und 60 Monate nach Annahme des Zahlungsplanes an.

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.

Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über das Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä).
Beschluss vom 19. April 2021

Bekannt gemacht am 16. Juni 2021
Bestätigung:
Der am 16.06.2021 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20,20 % ihrer Forderungen und zwar wie folgt:
zahlbar in 10 halbjährlichen Raten, die erste Rate ist am 31.12.2021 fällig, die weiteren 9 Quoten jeweils 6 Monate danach.
Beschluss vom 16. Juni 2021

Bekannt gemacht am 5. Juli 2021
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2026
Beschluss vom 2. Juli 2021
Ausdruck vom: 24.04.2024 07:29:46 MESZ