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17.08.1975

Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
Schuldner:
Bauer
Vorname:
Andre
Schlossgasse 3/9
8811 Scheifling
Gebdat: 17.08.1975
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.07.2020
Anmeldungsfrist: 29.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 13.10.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Verhandlungssaal 1, 1. OG
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Zahlungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 7,54 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
7,54 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,754 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Abschöpfungsverfahrenstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Raiffeisenbank Neumarkt-Oberwölz eGen, Hauptplatz 47, 8820 Neumarkt in der Steiermark, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 21. Juli 2020

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 11,87 % ihrer Forderung, in Form von 10 Teilquoten zu je 1,187 %; Die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 9 Teilquoten sind jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen allfällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 13.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 13. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 2. November 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 13.10.2025
Beschluss vom 2. November 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 16:36:51 MESZ