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13.04.1977

Bekannt gemacht am 11. September 2019
Schuldner:
Reiter
Vorname:
Zorica
vorm. Damnjanovic
Schwarzenbergsiedlung 51
8800 Unzmarkt
Gebdat: 13.04.1977
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2019
Anmeldungsfrist: 07.11.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 21.11.2019
um: 09.30 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 1 ,76 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
1,76 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,176 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 11. September 2019

Bekannt gemacht am 21. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatung GmbH

Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 21.11.2019 eingeleitet.
Beschluss vom 21. November 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 9. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 3. Februar 2022
Text:
Die der Schuldnerin Zorica Reiter, geboren am 13.04.1977, gegen die Drittschuldner
a) AMS Judenburg, Hauptplatz 2, 8750 Judenburg, und
b) adcura Unzmarkt Seniorenwohnen GmbH, Gartengasse 10, 8800 Unzmarkt;
zustehenden Bezüge werden auf Antrag des Treuhänders im Abschöpfungsverfahren gemäß § 292 Abs 2 Exekutionsordnung (EO) z u s a m m e n g e r e c h n e t .
Beschluss vom 3. Februar 2022

Bekannt gemacht am 2. September 2022
Text:
Die mit Beschluss des Bezirksgerichtes Judenburg vom 03.02.2022, 19 S 38/19w-30, angeordnete Zusammenrechnung der beschränkt pfändbaren Forderungen, die der verpflichtete Partei gegen die Drittschuldner
a) AMS Judenburg, Hauptplatz 2, 8750 Judenburg, und
b) adcura Unzmarkt Seniorenwohnen GmbH, Gartengasse 10, 8800 Unzmarkt;
zustehen, wird § 292 Abs. 3a EO aufgehoben
Beschluss vom 2. September 2022
Ausdruck vom: 25.04.2024 16:15:58 MESZ