LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 8/21f
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
336721d
11.04.1961
Bekannt gemacht am 12. Juli 2021
- Firmenbuchnummer:
- FN 336721d
- Schuldner:
- Bucher Hans Inhaber der Bäckerei - Konditorei Bucher e.U.
Hauptplatz 6
3730 Eggenburg
FN 336721d, Gebdat: 11.04.1961
weitere Filialstandorte:
3580 Horn, EKZ Horn, Am Kuhberg 6/4a
3741 Pulkau, Rathausgasse 6
- Masseverwalter:
- SAUER Christoph Dr.
Gartenaugasse 1
3500 Krems
Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11
E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 13.07.2021
Anmeldungsfrist: 25.08.2021
- Hauptverfahren:
- Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 08.09.2021
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
- Tagsatzung:
- Datum: 22.09.2021
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle sonstigen Gläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanantrags.
Rechnungslegungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
- Text:
- Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 12. Juli 2021
Bekannt gemacht am 19. Juli 2021
- Unternehmen:
- Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Expedit
Beschluss vom 19. Juli 2021
Bekannt gemacht am 8. September 2021
- Unternehmen:
- Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 8. September 2021
Bekannt gemacht am 22. September 2021
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20%, zahlbar wie folgt:
eine Barquote von 6%, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis und die fälligen Massekosten bis längstens 31.10.2021 beim IV zu erlegen sind;
eine Quote von 7% binnen einem Jahr ab Annahme des Sanierungsplanes
eine Quote von 7% binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.
Die Nachfrist beträgt 14 Tage.
Beschluss vom 22. September 2021
Bekannt gemacht am 12. Oktober 2021
- Sanierungsplanbestätigung:
- Der am 22.09.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 11. Oktober 2021
Bekannt gemacht am 8. November 2021
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 22.09.2023
Beschluss vom 5. November 2021
Ausdruck vom: 17.04.2024 22:30:41 MESZ