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22.03.1957

Bekannt gemacht am 3. Juli 2020
Schuldner:
Wallner
Vorname:
Astrid
Badsiedlung 17/2
8850 Murau
Gebdat: 22.03.1957
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Vertreter/in der 1. Partei
Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.07.2020
Anmeldungsfrist: 29.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 13.10.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Murau, Zimmer3/DG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 3. Juli 2020

Bekannt gemacht am 28. Juli 2020
Text:
1.) Die am 13. Oktober 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal 1, 1. Obergeschoss, statt.

2.) Der wesentliche Inhalt des Zahlungsplanvorschlags ist wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 2,46 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
2,46 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 10 Teilquoten zu je 0,246 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.

Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs. 2 IO).
Beschluss vom 28. Juli 2020

Bekannt gemacht am 13. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Treuhänder
Bockgasse 2b
4020 Linz
Tel.: 0732/653631, Fax: 0732/653630
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 13.10.2020 eingeleitet.
Beschluss vom 13. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 2. November 2020
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 2. November 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 08:23:25 MESZ