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20.02.1984

Bekannt gemacht am 9. Juli 2021
Schuldner:
Pfuisi
Vorname:
Hans-Peter
Teichweg 19
8561 Großsöding
Gebdat: 20.02.1984
Inhaber der HPP-Tech e.U., FN 440864f
Masseverwalter:
KLOBASSA Wolfgang Dr.
Kirchengasse 5
8570 Voitsberg
Tel.: +43 3142 21850, Fax: +43 3142 21850 6
E-Mail: insolvenz@ra-semlitsch-klobassa.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.07.2021
Anmeldungsfrist: 17.08.2021
Text:
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen .
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 26.7.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Tagsatzung:
Datum: 31.08.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Videokonferenz
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. Juli 2021

Bekannt gemacht am 14. Juli 2021
Text:
Korrektur der Eröffnung vom 9.7.2021
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 26.8.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Beschluss vom 14. Juli 2021

Bekannt gemacht am 31. August 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 31. August 2021

Bekannt gemacht am 21. Oktober 2021
Tagsatzung:
Datum: 23.11.2021
um: 11.15 Uhr
Ort: Videokonferenz
besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung
Mit Beisatz:
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im Wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 27 % ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt, und zwar eine Teil-Barqoute von 7 % binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter, weitere 2 Raten zu jeweils 10 % jeweils binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, auszuschütten durch den Schuldner
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten (Art 21 Abs 3 , 2. Covid-19 Gesetz).
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 18.11.2021, 10.00 Uhr einlangend beim Insolvenzverwalter bekanntzugeben.
Beschluss vom 21. Oktober 2021

Bekannt gemacht am 24. November 2021
Text:
Ergänzung des Sanierungsplanvorschlages:
Sollte aus der bedingt angemeldeten Forderung der Finanzbehörde 3/32 sowie zu der dann allenfalls zurückzuziehenden Forderung 3/9 ein freiwerdender Betrag entstehen, so ist dieser als Superquote durch den Insolvenzverwalter, welcher als Treuhänder bestellt wird, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Sanierungsplan:
Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 27 % ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt, und zwar eine Teil-Barqoute von 7 % binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter, weitere 2 Raten zu jeweils 10 % jeweils binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, auszuschütten durch den Schuldner.

Sollte aus der bedingt angemeldeten Forderung der Finanzbehörde 3/32 sowie zu der dann allenfalls zurückzuziehenden Forderung 3/9 ein freiwerdender Betrag entstehen, so ist dieser als Superquote durch den Insolvenzverwalter, welcher als Treuhänder bestellt wird, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 23. November 2021

Bekannt gemacht am 20. Dezember 2021
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 23.11.2021 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht.
Sein wesentlicher Inhalt lautet:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Gesamtquote von 27 % , und zwar ist eine Barqoute von 7 % auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans sowie sind weitere 2 Raten zu jeweils 10 % jeweils binnen 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, auszuschütten jeweils durch den Schuldner.
Sollte aus der bedingt angemeldeten Forderung der Finanzbehörde 3/32 sowie zu der dann allenfalls zurückzuziehenden Forderung 3/9 ein freiwerdender Betrag entstehen, so ist dieser als Superquote durch den Insolvenzverwalter, welcher als Treuhänder bestellt wird, an die Insolvenzgläubiger auszuschütten.
Text:
Die Treuhänderüberwachung bezieht sich auf die bedingt angemeldete Forderungn der Finanzbehörde 3/32 in Verbindung mit der Forderung 3/9.
Beschluss vom 20. Dezember 2021

Bekannt gemacht am 17. Jänner 2022
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.11.2023
Beschluss vom 17. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 6. Februar 2024
Text:
1. Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des lt. Bericht des Masseverwalters ON 33 freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 4.863,64 eingeleitet und der seinerzeitige Masseverwalter Dr. Wolfgang Klobassa, Rechtsanwalt, wieder in das Amt eingesetzt.
2. Der Nachtragsverteilungsentwuf des Masseverwalters vom 12.12.2023 ON 33 (Quote in der Höhe von 0,93%) wird genehmigt.
Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,- fallen würde, werden nicht berücksichtigt wodurch sich die Quote für die anderen Insolvenzgläubiger geringfügig erhöht.
Beschluss vom 6. Februar 2024
Ausdruck vom: 29.03.2024 13:16:40 MEZ