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11.02.1963

Bekannt gemacht am 13. August 2019
Schuldner:
Palczynska-Drag
Vorname:
Bozena Stanislawa
Ackerweg 1/2
8401 Kalsdorf bei Graz
Gebdat: 11.02.1963
vertreten durch:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH, Annenstraße 47, 8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2019
Anmeldungsfrist: 03.10.2019
Masseverwalter:
Mag. Walter KRAUTGASSER Rechtsanwalt
Marburger Kai 47/HP
8010 Graz
Tel.: 0316/82 62 20, Fax: 0316/82 62 20-19
E-Mail: kanzlei@ra-krautgasse.at
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
wichtiger Hinweis für die Bank:
Die Schuldnerin ist bis auf Widerruf berechtigt nur über ihr Konto frei zu verfügen.

Der Schuldnerin steht die Eigenverwaltung zu. Der Masseverwalter wurde für einen beschränkten Geschäftskreis bestellt, und zwar
für Überprüfung ob im Zusammenhang mit der Beteiligung der Schuldnerin als Gesellschaftrerin der Palczynska-Drag KEG (FN 137328 d) Beträge für die Insolvenzmasse lukriert werden können.
Tagsatzung:
Datum: 24.10.2019
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. August 2019

Bekannt gemacht am 25. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 06.12.2019
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 215/II. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 26,85 % in 12 Teilquoten zu je 2,237 % (halbjährlich)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 24. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Bestätigung:
Der am 06.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 26,85 %, zahlbar in 12 Teilquoten zu je 2,237 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig; die weiteren 11 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 6. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 2. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 23.12.2025
Beschluss vom 31. Dezember 2019
Ausdruck vom: 29.03.2024 07:54:05 MEZ