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03.03.1991

Bekannt gemacht am 18. März 2020
Schuldner:
Stampfl
Vorname:
Karina
Blaindorf 113/3
8265 Großsteinbach
Gebdat: 03.03.1991
Text:
Schuldnervertreter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH.
Annenstraße 47, 8020 Graz
Tel: 0316/ 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.03.2020
Anmeldungsfrist: 14.05.2020
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 28.05.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: 30,00 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,000 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Hinweis für die Bank: Die Schuldnerin ist berechtigt, bis auf Widerruf über Gehaltseingänge bzw. einkommensähnliche Beträge (Unterhalt, Beihilfen u.ä) auf dem Girokonto frei zu verfügen (auch Daueraufträge oä)
Beschluss vom 18. März 2020

Bekannt gemacht am 25. März 2020
Verlegung:
Die für den 28.05.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 23.07.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock

Beschluss vom 25. März 2020

Bekannt gemacht am 1. April 2020
Rekurs:
Gegen den Eröffnungsbeschluss ist ein Rekurs eingelangt.
Beschluss vom 1. April 2020

Bekannt gemacht am 22. April 2020
Abberaumung:
Die für den 23.07.2020 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Grund: Rekurs gegen den Eröffnungsbeschluss
Beschluss vom 22. April 2020

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Tagsatzung:
Datum: 09.09.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 101, 1.Stock
allgemeine Prüfungstagsatzung

Schlussrechnungstagsatzung

Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
30,00 % innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans; 10 Teilquoten zu je 3,000 %; die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage


W i c h t i g e r H i n w e i s:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 3. August 2020

Bekannt gemacht am 9. September 2020
Sanierungsplanbestätigung:
Der am 09.09.2020 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. September 2020

Bekannt gemacht am 25. September 2020
Aufhebung:
Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 30.06.2025
Beschluss vom 25. September 2020
Ausdruck vom: 25.04.2024 02:49:22 MESZ