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25.09.1990

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2018
Schuldner:
Zapf
Vorname:
Christopher Erwin
Maler und Anstreicher
Alpinestraße 18a
8652 Kindberg-Aumühl
Gebdat: 25.09.1990
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Schuldnervertreter
Mag. Michaela Wickl
8020 Graz, Annenstraße 47
Tel.: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 30.01.2018
Anmeldungsfrist: 09.04.2018
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 23.04.2018
um: 09.30 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
100,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; 60 monatliche Teilquoten zu je 1,66 %; die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Text:
Bei diesem Schuldenregulierungsverfahren handelt es sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Artikel 3 Abs. 1 EU-Insolvenzordnung.

WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BANK DES SCHULDNERS:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 30. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 23. April 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100,00 % ihrer Forderung, in Form von 4,538 % direkt vom Massekonto an den Gläubiger BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes; die weiteren 95,462 % in 60 monatlichen Teilquoten zu je 1,5910 %; die 1. Teilquote ist am 20. Mai 2018 fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils 1 Monat danach; Ende der Zahlungsfrist ist am 20. April 2023.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14 tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156 a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 23.04.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 23. April 2018

Bekannt gemacht am 15. Mai 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 20.04.2023
Beschluss vom 14. Mai 2018

Bekannt gemacht am 2. Oktober 2019
Text:
Vom Schuldner wurde ein Antrag auf neuerliche Abstimmung über einen geänderten Zahlungsplan gem. § 198 IO gestellt.
Beschluss vom 1. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 22. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 09.12.2019
um: 10.20 Uhr
Ort: Bezirksgericht Mürzzuschlag, Zi.Nr. 219, 2. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 58,6 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
58,6 % innerhalb von 44 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 44 Teilquoten zu je 1,3318 %, die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 43 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 9. Dezember 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 57 %, zahlbar in 42 Teilquoten zu je 1,357 %, die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 41 Teilquoten jeweils 1 Monate danach.

Bestätigung:
Der am 09.12.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 9. Dezember 2019

Bekannt gemacht am 7. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 07.07.2023
Beschluss vom 7. Jänner 2020
Ausdruck vom: 18.04.2024 17:51:03 MESZ