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01.11.1972

Bekannt gemacht am 15. April 2020
Schuldner:
Moitzi vormals Tanner
Vorname:
Nicole
Wagnergasse 5/7
8753 Fohnsdorf
Gebdat: 01.11.1972
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: office@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2020
Anmeldungsfrist: 11.06.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 25.06.2020
um: 09.15 Uhr
Ort: II. Stock, Zimmer Nr. 208
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 3,2 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
3,2 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 1 0 Teilquoten zu je 0,32 %; die erste
Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 9 Teilquoten
jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage, Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Die Schuldnerin ist berechtigt, über ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 15. April 2020

Bekannt gemacht am 4. Juni 2020
Text:
Die am 25. Juni 2020 stattfindende Tagsatzung findet im Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss, statt.
Beschluss vom 4. Juni 2020

Bekannt gemacht am 25. Juni 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 8,71 % ihrer Forderung in Form von 10 Teilquoten zu je 0,871 %. Die erste Teilquote ist innerhalb von 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens sechs Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht bezahlt hat (§ 156a Abs. 2 IO).

Bestätigung:
Der am 25.06.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 25. Juni 2020

Bekannt gemacht am 15. Juli 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.07.2025
Beschluss vom 15. Juli 2020
Ausdruck vom: 24.04.2024 16:07:19 MESZ