BG Graz-Ost (631), Aktenzeichen 243 S 119/19y
Schuldenregulierungsverfahren
21.01.1947
Bekannt gemacht am 2. Oktober 2019
- Schuldner:
- Rabl
- Vorname:
- Josef
Waltendorfer Hauptstraße 7/43
8010 Graz
Gebdat: 21.01.1947
vertreten durch:
Kocher & Bucher Rechtsanwälte OG, Friedrichgasse 31, 8010 Graz
- Eröffnung:
- Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.10.2019
Anmeldungsfrist: 08.11.2019
- Masseverwalter:
- Mag. Bernhard KÄMMERER Rechtsanwalt
Bischofplatz 3
8010 Graz
Tel.: 0316/34 18 33, Fax: 0316/34 18 33-18
E-Mail: office@hklaw.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Tagsatzung:
- Datum: 05.12.2019
um: 08.30 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 2. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 15. Mai 2020
- Tagsatzung:
- Datum: 24.07.2020
um: 09.10 Uhr
Ort: Zimmer 219/II. Stock
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Quote von 22,5 % ; 6 gleiche,halbjährliche Raten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Mai 2020
Bekannt gemacht am 21. Juli 2020
- Text:
- Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des geänderten Zahlungsplanvorschlags: 38,7342 %, zahlbar in 6 gleichen, halbjährlichen Raten;
1. Rate sechs Monate ab der letzten Zahlung an den aussonderungsberechtigten Gläubiger;
Beschluss vom 21. Juli 2020
Bekannt gemacht am 27. Juli 2020
- Bestätigung:
- Der am 24.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Quote beträgt 40 %,zahlbar in 10 Teilquoten zu je 4 %;die 1.Teilquote ist binnen 6 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes fällig,die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach.Bei Zahlungsverzug Nachfrist 14 Tage. Ein Erlös aus der Masse wird aliquot an die Gläubiger als Superquote durch den Insolvenzverwalter ausgeschüttet.
Beschluss vom 24. Juli 2020
Bekannt gemacht am 13. August 2020
- Aufhebung:
- Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.08.2025
Beschluss vom 12. August 2020
Ausdruck vom: 29.03.2024 11:12:47 MEZ