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477067w

Bekannt gemacht am 15. November 2021
Firmenbuchnummer:
FN 477067w
Schuldner:
HAICOM MEDIA GMBH
Schmiedlstraße 1
8042 Graz
FN 477067w
vertreten durch den Geschäftsführer:
Dr. Christian Haider
Edelsgrub 258, 8302 Nestelbach bei Graz
Text:
vertreten durch den Schuldnervertreter:
CHOC & AXMANN Rechtsanwaltspartnerschaft
Kalchberggasse 10/I, 8010 Graz
Masseverwalter:
DIETER Georg Mag.
Kalchberggasse 10/III
8010 Graz
Tel.: 0316/22 89 22, Fax: 0316/22 89 22-89
E-Mail: office@sdra.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.11.2021
Anmeldungsfrist: 30.12.2021
"Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb der Anmeldungsfrist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absondersgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldungsfrist geltend zu machen."
Tagsatzung:
Datum: 13.01.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Berichts- & Prüfungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Text:
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten:
Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine FFP2 Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die/der Richter/in oder die/der Rechtspfleger/in, die/der Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 15. November 2021

Bekannt gemacht am 17. November 2021
Unternehmen:
Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 17. November 2021

Bekannt gemacht am 25. November 2021
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 25. November 2021

Bekannt gemacht am 4. Jänner 2022
Text:
Die Tagsatzung wird nicht im Gerichtssaal, sondern als Videokonferenz abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese (aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie) dringend ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter eine Mailadresse bis spätestens 12.1.2022 , 10 Uhr, einlangend beim IV, bekanntzugeben.
Beschluss vom 4. Jänner 2022

Bekannt gemacht am 21. Juli 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 21. Juli 2023

Bekannt gemacht am 17. August 2023
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: Nach dem vorliegenden Verteilungsentwurf können die Insolvenzgläubiger mit ca. 0,6 % ihrer Forderungen bedient werden.

Tagsatzung:
Datum: 14.09.2023
um: 14.05 Uhr
Ort: Zimmer 227, 2. Stock
Besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Verteilungstagsatzung
Landesgericht für ZRS Graz, Marburger Kai 49, 8010 Graz
Beschluss vom 16. August 2023

Bekannt gemacht am 14. September 2023
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Die nunmehrige Quote beträgt 0,3 %
Beschluss vom 14. September 2023

Bekannt gemacht am 6. Oktober 2023
Schlussverteilung:
Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 5. Oktober 2023

Bekannt gemacht am 23. Oktober 2023
Rechtskraft:
Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Beschluss vom 23. Oktober 2023
Ausdruck vom: 28.03.2024 09:20:37 MEZ