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17.02.1964

Bekannt gemacht am 8. August 2019
Schuldner:
Skergeth
Vorname:
Josef Gerhard
Saggau 64
8453 St. Johann im Saggautal
Gebdat: 17.02.1964
vertreten druch die Schuldnerberatung Steiermark GmbH
Annenstraße 47, 8020 Graz
Telefon: +43 316 372507
E-Mail: office@sbstmk.at
Zeichen: SB-2235/2005
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.08.2019
Anmeldungsfrist: 02.10.2019
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Tagsatzung:
Datum: 16.10.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer Nr.26/II Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 21,44% ihrer Forderungen, zahlbar in 10 gleich großen Teilquoten zu je 2,144%, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig ist, die weiteren 9 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Der/Die Schuldner/Schuldnerin, dem/der die Eigenverwaltung zusteht, ist berechtigt über die Eingänge auf seinem/ihrem Bezugs-/Gehaltskonto frei zu verfügen.
Beschluss vom 8. August 2019

Bekannt gemacht am 16. Oktober 2019
Tagsatzung:
Datum: 27.11.2019
um: 10.45 Uhr
Ort: Zimmer Nr.26/II Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten insgesamt 25,19 % ihrer Forderungen, zahlbar in 6 Teilquoten zu je 2,519 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig ist, die weiteren 5 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 16. Oktober 2019

Bekannt gemacht am 27. November 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten insgesamt 34 % ihrer Forderungen, zahlbar in 8 gleich großen Teilquoten zu je 4,25 %, wobei die erste Teilquote nach 6 Monaten ab Erlöschen des vertraglichen Pfandrechtes fällig ist, die weiteren 7 Teilquoten jeweils 6 Monate danach. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Bestätigung:
Der am 27.11.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 27. November 2019

Bekannt gemacht am 8. Jänner 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.08.2025
Beschluss vom 8. Jänner 2020

Bekannt gemacht am 10. Jänner 2022
Text:
Der Zahlungsplan ist gemäß § 196 Abs 2 IO nichtig.
Beschluss vom 5. Jänner 2022
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:13:50 MEZ