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21.11.1955

Bekannt gemacht am 29. April 2020
Schuldner:
Guggl
Vorname:
Johann
Bahnhofplatz 2/4
8720 Knittelfeld
Gebdat: 21.11.1955
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Tel.: +43 316 372507, Fax: +43 316 372507-620
E-Mail: offic@sbstmk.at
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.04.2020
Anmeldungsfrist: 02.07.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 16.07.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, EG
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
100,00 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans; 40 monatliche Teilquoten zu je 2,5
%; die erste Teilquote ist innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren
59 Teilquoten jeweils ein Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit
mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen
Nachfrist nicht gezahlt hat. (§ 156a Abs.2 IO).
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
Wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners:
Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 graz bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 29. April 2020

Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 100,00 % Forderung, in Form von 40 monatlichen Teilquoten zu je 2,50 %. Die 1. Teilquote ist innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 39 Teilquoten jeweils ein Monate danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat. ( § 156a Abs. 2 IO)

Bestätigung:
Der am 16.07.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 4. August 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 04.01.2024
Beschluss vom 4. August 2020
Ausdruck vom: 20.04.2024 08:10:58 MESZ