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04.10.1974

Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Schuldner:
Völlenkle-Kainz
Vorname:
Rene Mario
Lindenallee 10a
8720 Knittelfeld
Gebdat: 04.10.1974
Beteiligter:
Schuldnerberatung Steiermark GmbH

Annenstraße 47
8020 Graz
Eröffnung:
Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2020
Anmeldungsfrist: 24.09.2020
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung:
Datum: 08.10.2020
um: 09.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal IV, Erdgeschoss
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 100,00 % ihrer Forderungen, und zwar wie folgt:
100 % innerhalb von 60 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans, 60 Teilquoten zu je 1,66 %, die erste Teilquote ist innerhalb
von einem Monat ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans fällig, die weiteren 59 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen
fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat.
(§ 156a Abs. 2 IO)
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Hauptverfahren:
Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text:
wichtiger Hinweis für die Bank des Schuldners.

Der Schuldner ist berechtigt, über sein Konto bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG,
Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, bis auf Widerruf frei zu verfügen.
Beschluss vom 16. Juli 2020

Bekannt gemacht am 8. Oktober 2020
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten unter Einbeziehung der Insolvenzmasse 100,00 % ihrer Forderung, in Form von einer Barquote von 8,73 % binnen 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig und die restlichen 91,27 % in 50 Teilquoten zu je 1,8254 %; die 1. Teilquote ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplanes fällig; die weiteren 49 Teilquoten jeweils ein Monat danach.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Ein solcher ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine seit mindestens 6 Wochen fällige Verbindlichkeit trotz einer schriftlichen Mahnung unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist nicht gezahlt hat (§ 156a Abs 2 IO).

Bestätigung:
Der am 08.10.2020 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 8. Oktober 2020

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2020
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 28.02.2025
Beschluss vom 28. Oktober 2020
Ausdruck vom: 28.03.2024 23:27:40 MEZ