Versteigerung - Wohnhaus Weißkirchen
10 E 1087/24z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.10.2024
am 11.12.2024 um 09:00 Uhr
Saal Nr. 12/EG
05 7601 21 42713
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 2. - 6.12.2024, 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42713 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
51241 Weißkirchen
635
391/10
1
Böhmerwaldstraße 5
4616 Weißkirchen
Einfamilienhaus
Das zweigeschoßige Wohnhaus (Fertigteilhaus), unterkellert, wurde im Jahr 2005 (Fertigstellungsanzeige 19.10.2005) errichtet.
Das Wohnhaus ist mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet.
Die (Doppel-)Garage ist direkt an das Wohnhaus angebaut.
Details siehe Langgutachten.
773 m²
146,00 m²
448.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
44.800,00 EUR
224.000,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Auf die Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird ausdrücklich hingewiesen.
5.Laut Sachverständigengutachten bestehen zum Bewertungsstichtag 24.05.2024 Abgaben-/Gebührenrückstände zugunsten der Gemeinde Weißkirchen von EUR 1.972,01.
Langgutachten (pdf) (3534 KB)
Katasterplan (pdf) (935 KB)
Baubewilligung (pdf) (526 KB)
Einreichplan (pdf) (674 KB)
Fertigstellungsanzeige (pdf) (224 KB)
Fotobeilage (pdf) (5065 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar