Kurzgutachten
BG Baden ()
5 E 1/23t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
04017 Leesdorf
748
312/14
3
Braunstraße 6
2500 Baden
Einfamilienhaus
Auf der Liegenschaft befindet sich ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2010, errichtet in Massivbauweise. Das Gebäude besteht aus einem Keller-, einem Erd- und einem Obergeschoß. Der Einreichplan und die Baubewilligung aus dem Jahr 2010 liegen vor. Angrenzend an das Wohngebäude wurde zeitgleich eine Doppelgarage errichtet.
Abweichend zur vorliegenden Einreichplanung wurde das Dachgeschoß konsenslos ausgebaut (Rohbauzustand). Aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage dieser Baumaßnahme ist von einer Rückbauverpflichtung auszugehen. Das Kellergeschoß wurde nicht endfertiggestellt, es fehlen die Türzargen, die Türen sowie Bodenbeläge. Des Weiteren wurde eine Adaptierung im Grundriss vorgenommen.
Die Nutzflächen des Gebäudes gliedern sich wie folgt; das Kellergeschoß verfügt über 98,03 m², das Erd-geschoß über 127,68 m² und die Garage über 33,70 m². Das Obergeschoß verfügt über eine Nutzfläche von 111,85 m² (gemäß Einreichplan 01.04.2010).
505 m²
337,56 m²
Strom, Kanal, Wärmepumpe
21.07.2010
ausstehend
Bauland Wohnen - 2 Wohneinheiten
Die Liegenschaft wird aktuell von der Eigentümerin genutzt. Der Gutachterin wurden keinerlei sonstige Miet- bzw. Bestandsrechte an dem Objekt angezeigt.
12.06.2023
977.500,00 EUR
Küche EG & Sanitäranlagen 1. OG
18.000,00 EUR
Im C-Blatt sind unter
C-LNR 5 ein PFANDRECHT (EUR 220.000, -) für die Raiffeisenkasse Oberes Triestingtal reg. Gen. m.b.H. (FN 109764v), unter
C-LNR 8 ein PFANDRECHT (EUR 320.000, -) für die Raiffeisenkasse Oberes Triestingtal reg. Gen. m.b.H. (FN 109764v), unter
C-LNR 15 ein BELASTUNGS- UND VERÄUẞERUNGSVERBOT sowie unter
C-LNR 16 die EINLEITUNG EINES VERSTEIGERUNGSVERFAHRENS zur Hereinbringung von vollstr. EUR 114.607,05 samt Zinsen und Kosten für die Raiffeisenbank Region Baden eingetragen bzw. angemerkt. Diese Anmerkungen sind nicht bewertungsrelevant und werden im Falle einer Zwangsversteigerung gelöscht.
Belastungen (Eintragungen; Anmerkungen oder andere), die für die Wertermittlung von Bedeutung wären, sind somit aus dem Grundbuch ersichtlich.
Weder im Zuge der Befundaufnahme noch aus anderen Umständen, Unterlagen oder sonstigen Quellen haben sich Hinweise auf sonstige Belastungen der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft oder auf das Bestehen von bewertungsrelevanten Rechten dritter Personen (Dienstbarkeiten, Bestandrechte oder sonstige Nutzungsrechte) ergeben, die nicht explizit in diesem Gutachten genannt und entsprechend berücksichtigt werden (siehe dazu auch Pkt. 3.12).
Es wird auf das Langgutachten verwiesen. Das Gutachten wurde anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen getätigt, sollten sich nach dessen Erstellung Abänderungen ergeben behält sich die Gutachterin vor das Gutachten anzupassen bzw. abzuändern.
DI Birgit Naß, BSc, MRICS
2111 Seebarn, Manhartsbrunnerstraße 19A