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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 25/23x

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

04.10.2024

Versteigerungstermin:

am 16.01.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Sonstiges:

Zubehör laut Gutachten
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04035 Vöslau

EZ:

2169

Grundstücksnr.:

.240

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Wolfstraße 13

PLZ/Ort:

2540 Bad Vöslau


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

ist zugehörig dem Grundbuchskörper in der Katastralgemeinde KG 04035 Bad Vöslau mit der Einlagezahl EZ 2169 sowie dem Grundstück GST-NR .240 mit einer Grundfläche von insgesamt 533 m².
Die Liegenschaft steht im Alleineigentum von Herrn Gazmen Qupi mit der B-LNR 6 sowie dem Anteil 1/1.
Auf der Liegenschaft befindet sich ein in Massivbau errichtetes Mehrfamilienwohnhaus, welches im Gesamteigentum steht und dessen Baujahr rd. um das Jahr 1900 liegt. Das Gebäude verfügt über einen
Teilkeller, ein Erdgeschoß, ein Obergeschoß sowie einen nicht ausgebauten Dachraum. Erschlossen ist
das Haus über die Wolfstraße und weiter über den Vorgartenbereich. Die Wohneinheiten sind über einen
zentral liegenden Mittelgang begehbar und das Stiegenhaus befindet sich im westlichen Bereich des
Baukörpers.
Zum Bewertungsstichtag umfasst das Mehrfamilienwohnhaus insgesamt 7 Wohneinheiten, von denen sich drei im Erdgeschoß und vier im 1. Obergeschoß befinden. Die Wohnnutzflächen der Bestandswohnungen
variieren zwischen 30,41 m² und 84,06 m² (gemäß Einreichplan 18.11.2013). Von den Wohneinheiten sind
derzeit 2 Wohnungen (Top 01 und Top 07), die einen mittleren Bau- und Erhaltungszustand aufweisen,
bewohnbar und 5 Wohnungen sind derzeit nicht bewohnbar, da bei diesen Sanierungsarbeiten begonnen
wurden, die bis zum Bewertungsstichtag nicht fertiggestellt wurden.
Das Gebäude weist einen desolaten Bau- und Erhaltungszustand auf und besonders der Dachraum sowie
der Teilkeller erfordern eine umfassende Sanierung.
Es liegen Planunterlagen (Einreichplan vom 26.06.2020 von BM Arch. Dipl.-Ing. Josef Nöbauer) für
Umbau-, und Sanierungsarbeiten, einen Dachgeschoß-Ausbau sowie die Errichtung zweier Balkone vor,
die aber nicht umgesetzt wurden. Es gab für diesen Umbau und Dachgeschoß-Ausbau eine Baubewilligung
der Stadtgemeinde Bad Vöslau vom 27.07.2021, weshalb anzunehmen ist, dass eine erneute Baubewilligung
des Dachgeschoß-Ausbaus möglich ist. (Ausführliche Beschreibung - siehe Langgutachten!)

Grundstücksgröße:

533 m²

Objektgröße:

439,27 m²


Schätzwert:

470.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein bewertungsrelevantes Zubehör gegeben.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

47.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

235.000,00 EUR


Foto(s):

Frontansicht (673 KB) Rückseite (1045 KB) Keller (679 KB) Top 1 (501 KB) Top1 Zimmer (530 KB) Stiegenaufgang (419 KB) Stiegenhaus 1.OG (489 KB) Top 2 Zimmer (354 KB) Top 2 (758 KB) Top 2 Zimmer (433 KB) Top 3 Zimmer (440 KB) Top 3 Zugang Bad (251 KB) Top 3 Bad (527 KB) Top 3 Zimmer (440 KB) Top 4-5 Vorraum (283 KB) Top 4-5 Zimmer (673 KB) Top 4-5 Bad (609 KB) Top 6 Vorraum (809 KB) Top 7 Zimmer (799 KB) Top 7 Schlafzimmer (524 KB) Top 7 Bad (733 KB) Nebengebäude (596 KB)

Ausdruck vom: 23.11.2024 10:34:12 MEZ