Versteigerung - Musikheim ehem. Stadtsaal
5 E 2/24x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
05.11.2024
am 16.12.2024 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Eferding, Saal Nr. 1.05/1. Stock
05760121 47270
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches
Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden
soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
45005 Eferding
930
1/1
Keplerstrasse 8
4070 Eferding
bebaubare Liegenschaft
2011 wurde von der Stadtgemeinde Eferding die ca. 1.931 große Liegenschaft im Zentrum von Eferding verkauft, mit der Absicht dass nach Abbruch des Stadtsaales vom Käufer ein Projekt zur Innenstadtbelebung realisiert wird. Das Musikheim blieb bestehen. Ein Bauprojekt für zwei Stadthäuser wurde baubewilligt, bislang jedoch nicht gebaut. Derzeit ist beim LG Wels ein Zivilverfahren auf Rückkauf durch die Stadtgemeinde anhängig. Das Rückkaufrecht ist nicht verbüchert und daher bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Das Musikheim ist in einem schlechten Bauzustand, da im Zuge des Abbruches des Stadtsaales die zentrale Heizung, welche das Musikheim versorgt hat, entfernt wurde.
1.931 m²
332,00 m²
403.000,00 EUR
kein Zubehör
40.300,00 EUR
201.500,00 EUR
nicht verfügbar
nicht verfügbar