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Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 72/24f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.07.2025

Versteigerungstermin:

am 15.09.2025 um 12:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal G/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Dr.G.Schmied,Mag.M.Kriebernegg RAe, Tel.:0316/81 71 90
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63102 St. Leonhard

EZ:

894

Grundstücksnr.:

1852/1, 1853

BLNr:

6 (27/1307-Anteile)

Liegenschaftsadresse:

Koßgasse 11

PLZ/Ort:

8010 Graz


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Näheres siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:

1.137 m²

Objektgröße:

35,49 m²


Schätzwert:

82.700,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

8.270,00 EUR

Geringstes Gebot:

41.350,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen, in das beim BG Graz-Ost erliegende Langgutachten (samt Beilagen) Einsicht zu nehmen und einen Besichtigungstermin wahrzunehmen.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Laut Information der Hausverwaltung bestehen drei Sanierungsdarlehen, bei der Bewertung wurde davon ausgegangen, dass diese offenen Darlehen ohne Anrechnung, das heißt, zusätzlich zum Verkehrswert, zu übernehmen sind.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 19.07.2025 20:11:31 MESZ