Versteigerung - Wohngebäude m. 2 Wohneinheiten
30 E 1005/23v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
13.11.2024
am 30.1.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Wiener Neustadt, EG, Saal 9
Ob der Versteigerungstermin aufrecht ist, kann im hg. Infocenter erfragt werden.
Kaufinteressenten brauchen sich vor dem Versteigerungstermin nicht anmelden.
23453 Pernitz
1156
694/7
2
Kogelfeldgasse 1a
2763 Pernitz
Zweifamilienhaus
LAGE:
Das Grundstück 694/7 mit den darauf befindlichen Objekten befindet sich im westseitigen Ortsbereich von Pernitz und ist am Kreuzungspunkt Kogelfeldgasse zur Gutensteiner Straße gelegen, sodass es sich um eine Eckparzelle handelt. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt ostseitig über die Kogelfeldgasse, sodass Zugang und Zufahrt von dieser aus gegeben sind. Die Lage des Grundstückes ist eben, die Figuration in etwa rechteckig. Die umliegenden Grundstücke sind aufgelockert verbaut. Vis-à-vis befindet sich die Prothermpellets OG.
INFRASTRUKTUR:
Laut Mitteilung der Marktgemeinde Pernitz sind folgende infrastrukturelle Gegebenheiten in Pernitz vorhanden:
Schulen, Banken, Post, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Gasthäuser sowie Bus- und Bahnverbindungen.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG-WOHNGEBÄUDE:
Die Baubewilligung für dieses Objekt wurde, laut vorliegendem Baubescheid, 2023 erteilt. Eine Fertigstellungsanzeige liegt, laut Mitteilung der Gemeinde, bis dato nicht vor. Das Objekt ist eingeschossig errichtet und beinhaltet zwei Wohnungen.
In der Wohnung 1 sind vorhanden Wohnküche, Technikraum, zwei Zimmer und Badezimmer. In der Wohnung 2 befinden sich Wohnküche, Zimmer, Technikraum und Badezimmer. Zwischen den beiden Wohnungen vorhanden ein Vorraum.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über die ostseitig anschließende Kogelfeldgasse, sodass Zugang und Zufahrt von dieser aus gegeben sind. Der Zugang zum Objekt erfolgt vom gemeinsamen Vorraum der beiden Wohnungen.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG - GARAGENGEBÄUDE:
Dieses wurde, laut Angabe zur gleichen Zeit wie das Wohnhaus, 2023 errichtet. Vorhanden ist, laut Angabe, eine Bodenplatte. Die aufgehende Konstruktion ist in Leichtbauweise errichtet und mit Trapezblech beplankt.
Über dem Gebäude vorhanden ein flaches Pultdach mit Trapezblecheindeckung. Im Inneren vorhanden ist ein beschädigter PVC-Boden. Die Zufahrt erfolgt über ein händisch bedienbares Kipptor, der Zugang über eine Metalltür. Die Belichtung erfolgt über ein Kunststofffenster.
Anschlüsse sind, laut Angabe, nicht eingeleitet. Laut Angabe ist das Objekt undicht, nachdem Wasser eingedrungen ist. Der Zustand ist ansonsten als relativ gut zu bezeichnen.
AUSSENANLAGEN:
Zur Südseite besteht ein Sockel- und Pfeilermauerwerk, wobei der Sockel in Beton ausgeführt ist. Die Pfeiler sowie die Ausfachungen sind in Sichtsteinen errichtet. Zur Kogelfeldgasse besteht ein Stabgitterzaun mit Tür und Tor. Zur Westseite hin besteht ein Maschenzaun, welcher anscheinend nicht grundstückszugehörig ist. Zur Nordseite ist gleichfalls ein Stabgitterzaun mit Randleistenabschluss hergestellt.
Die Zugangs- und Zufahrtsflächen sind ausschließlich geschottert. Dem Gebäude rückseitig angeschlossen eine Terrasse.
778 m²
159,93 m²
417.000,00 EUR
Wohnküche - Wohnung 1:
Einbauküche U-förmig bestehend aus einem Unter- und Oberteil. Integriert sind Kühlschrank, Geschirrspüler und Abwasch mit Armatur.
3.000,00 EUR
42.000,00 EUR
210.000,00 EUR
Schätzwert ohne Zubehör: Euro 417.000,--
Schätzwert mit Zubehör: Euro 420.000,--
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei habt die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.