Versteigerung - erhaltensw.Gebäude im Grünland
3 E 3591/22x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
22.10.2024
am 14.1.2025 um 14:30 Uhr
Bezirksgericht Bruck an der Leitha, Verhandlungssaal B
0216262151 152
05104 Hainburg an der Donau
2679
606/4
4
Schießstättenweg 13
2410 Hainburg an der Donau
Einfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft wird nach einem zweiflügeligen Eingangstor in der straßenseitigen Einfriedung aus Metallgitterelementen betreten.
Der Zugang in das unterkellerte eingeschoßige Wohngebäude, gewidmet als Sommerhaus ohne Nutzungseinschränkung (mit Vorraum, WC, Wohnraum, Duschbad, Schlafnische im Erdgeschoss und 3 Räumen im Keller) erfolgt nach einem unbefestigten Gartenbereich an der nördlichen Rückseite des freistehenden Gebäudes, das in etwa Parzellenmitte situiert ist. Der Eingangsbereich liegt aufgrund der Geländetopografie um 5 Stufen erhöht, die südseitige Terrasse mit Terrasseneingang liegt um eine Stufe erhöht zum anschließenden Gelände.
An der Südseite des Gebäudes ist weiters von der seitlich mit Glasfeldern geschlossenen und überdachten Terasse der Keller zugänglich.
In der Nähe der nordwestlichen Grundstücksgrenze und nördlich des Hauptgebäudes besteht ein eingeschoßiges, nicht unterkellertes Nebengebäude in Massivbauweise als Gerätehaus (Schuppen).
2.584 m²
141,60 m²
189.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaften beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften.
Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten.
Bei nicht gesondert ausgewiesener Bewertung des o. a. Zubehörs ist dieses im Wertansatz des Gebäudewertes berücksichtigt.
Inventar, insbesondere Möbel, sind nicht Gegenstand dieser Wertermittlung.
kein Zubehör
189.000,00 EUR
94.500,00 EUR
Mit Verweis auf die Regelung des § 143 (2) EO, wonach bei Vorliegen von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der Last hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft mindern.
Wie unter Punkt 2.4. ausgeführt, sind per 18.04.2023 keine Vorschreibungen der Gemeinde offen. Laut Auskunft des Abfallverbandes Bruck an der Leitha (GABL) vom 18.04.2022 sind keine Abgabenrückstände offen.
Demnach fallen zum Stichtag keine dinglichen Forderung als dingliche Lasten an, der Verkehrswert wir ausgewiesen wie folgt:
€189.000,00