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A]
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B]
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G]
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L]
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N]
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S]
A
Einlage | Stammeinlage |
geleistet | geleistete Stammeinlage |
GesV | Gesellschaftsvertrag |
GF | Geschäftsführer |
GS | Gesellschafter |
GV | Generalversammlungsbeschluss |
HG | Handelsgericht |
HV | Hauptversammlungsbeschluss |
JAb | Jahresabschluss |
LG | Landesgericht |
PR | Prokurist |
Darunter ist eine Veränderung innerhalb eines Rechtsträgers zu verstehen, wie zB die Änderung der Geschäftsanschrift, aber auch die Neueintragung oder Löschung eines Prokuristen, nicht jedoch zB die Neueintragung oder die Löschung eines Rechtsträgers.
Darunter ist eine Änderung zu verstehen, die von amtswegen initiiert wurde.
Eintragungen in das Firmenbuch werden in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Neben den Firmenbucheintragungen werden auch Beschlüsse über die Verhängung einer Zwangsstrafe veröffentlicht.
Am Beginn jeder Bekanntmachung wird die Firmenbuchnummer, die Firma, der Sitz und die Geschäftsanschrift angeführt, danach unter der Bezeichnung "Text" die eigentlichen Eintragungen bzw. Veränderungen beim Rechtsträger.
Die Bekanntmachungen sind in der Ediktsdatei ein Monat lang abfragbar.
Darunter ist eine Änderung zu verstehen, die von amtswegen initiiert wurde.
Darunter ist eine Berichtigung zu verstehen, die von amtswegen initiiert wurde.
Index
B
Siehe auch
Sonstige Bekanntmachung
Darunter ist die Berichtigung eines Vollzugsfehlers - die Eintragung weicht vom Originalbeschluss aufgrund eines Schreibfehlers ab - zu verstehen.
Siehe auch
Amtswegige Berichtigung
Darunter ist eine Berichtigung zu verstehen, die von amtswegen initiiert wurde.
Index
G
Ein Geburtsdatum wird immer in runden Klammern wiedergegeben.
Index
L
Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte werden generell nach Ablauf von einem Monat ab Bekanntmachung gelöscht.
AUSNAHME:
Bekanntmachungen gemäß § 21 Abs. 3 iVm 21 Abs. 4 FBG (keine bekannte Zustelladresse) werden erst nach Ablauf eines Jahres ab Bekanntmachung gelöscht.
Darunter ist die Löschung eines Rechtsträgers zu verstehen, nicht jedoch zB die Löschung eines Prokuristen, die unter "Änderung" zu finden ist.
Index
N
Darunter ist die Neueintragung eines Rechtsträgers zu verstehen, nicht jedoch zB die Neueintragung eines Prokuristen.
Index
S
Damit kann zB die Veröffentlichung eines Beschlusses über die Verhängung einer Zwangsstrafe gesucht werden.
Siehe auch
Änderung,
Amtswegige Änderung,
Amtswegige Berichtigung,
Berichtigung,
Löschung,
Neueintragung,
Sonstige Bekanntmachung
Index