Bekanntmachungen seit


Datum (Bekanntmachungsdatum), mit dem die Aufnahme von Schriftstücken und Beschlüssen in die Insolvenzdatei erfolgt ist (§ 173 aKO). Die Rechtswirksamkeit der Konkurs- und Ausgleichseröffnung tritt gem § 2 KO mit Beginn des Tages (0 Uhr österreichische Zeit) ein, der der öffentlichen Kundmachung durch die Aufnahme in die Insolvenzdatei folgt. Dadurch kann z.B. das Bekanntmachungsdatum auch nach der Konkurseröffnung liegen.

In Ediktsdatei übernommen am 30. Dezember 1999:

Schriftstücke und Beschlüsse, welche im Probebetrieb in die Ediktsdatei übernommen wurden.

Klicken Sie auf das gewünschte Datum, um allen an/ab diesem Tag bekannt gemachten Ersteinträge bzw Änderungen bzw Ersteinträge und Änderungen zu suchen.
Stand: 18.12.2007

www.edikte.justiz.gv.at