Glossar "Freiwillige Feilbietungen"

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B

Baurecht

Das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben.

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F

Freiwiliige Feilbietung:

Gesetzlich geregelte Versteigerung von Liegenschaften, Baurechten und Superädifikaten.

Siehe auch Baurecht, Superädifikat

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S

Superädifikat

Bauwerk, dessen Eigentümer nicht gleichzeitig Eigentümer des Grundes ist, auf dem es errichtet wurde.

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Stand: 19.12.2008

Stand: 19.12.2008

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