Glossar 'Zwangsverwaltungen'
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Öffentliche Bekanntmachung aufgrund des Gesetzes im Rahmen der Ediktsdatei
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Ein Zwangsverwalter ist jene Person, die von Gericht dazu bestellt wird, eine Liegenschaft (ein Grundstück, ein Haus, ein Geschäftslokal, eine Wohnung,…) oder ein Unternehmen statt des Eigentümers zu verwalten, damit durch die Nutzung und die Einkünfte daraus die Forderungen der betreibenden Gläubiger in der Exekution abgedeckt werden können.
Die Liste der Exekutionsverwalterliste (Zwangsverwalterliste) ist eine allgemein zugängliche Datenbank, die vom Oberlandesgericht Linz für ganz Österreich geführt wird. In die Liste können sich jene Personen eintragen, die sich dafür interessieren, als
Zwangsverwalter(und/oder als Verwalter in Exekutionssachen) tätig zu werden. Sie haben sich selbst mit bestimmten Angaben (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Ausbildung; besondere Kenntnisse, Infrastruktur,…) in die Liste einzutragen; sie können die Angaben auch jederzeit selbst verwalten und ändern.
Siehe auch
Zwangsverwalter
Bei einer Zwangsverwaltung wird eine Liegenschaft (ein Grundstück, ein Haus, ein Geschäftslokal, eine Wohnung,…) oder ein Unternehmen nicht mehr vom Eigentümer, sondern von einer vom Gericht bestellten Person (dem Zwangsverwalter) verwaltet, der versucht, durch die Nutzung und die Einkünfte daraus die Forderungen der betreibenden Gläubiger in der Exekution abzudecken.
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