Ergänzender Inhalt des Konkursedikts
Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten!
Покана за предявяване на вземания. Да се съблюдават евентуални срокове!
Opfordring til anmeldelse af fordringer. Vær opmærksom fristerne!
Invitation to lodge a claim. Time limits to be observed!
Täitekutse nõude esitamiseks. Jälgige tähtaegu !
Kehotus saatavan ilmoittamiseen. Noudatettavat määräajat!
Invitation à produire une créance. Délais à respecter!
Πρόσκληση για αναγγελία απαιτήσεως. Προσοχή στις προδεσμίες.
Invito all'insinuazione di un credito. Termine da osservare!
Pieprasījums pieteikt prasību. Jāievēro noteiktie laika limiti!
Reikalavimas registruoti prašymą. Prašom laikytis nurodytų datų !
Oproep tot indiening van schuldvorderingen. In acht te nemen termijnen!
Wezwanie do zgłoszenia wierzytelności. Uwzględnić ewentualne terminy!
Aviso de reclamação de créditos. Prazos legais a observar!
Convocare pentru anuntarea unei creante. Respectati eventuale termene!
Anmodan att anmäla fordran. Tidsfrister att iaktta!
Výzva k prihláseniu pohľadávky. Dodržiavajte príslušné lehoty!
Poziv za prijavo terjatve. Upoštevajte morebitne róke.
Convocatoria para la presentación de créditos. ¡Plazos aplicables!
Výzva k přihlášení pohledávky. Všimněte si případných lhůt!
Felszólítás követelések bejelentésére. Kérjük, hogy az esetleges határidőket vegyék figyelembe !
Anmeldung von Forderungen im Konkursverfahren
1. Zweck der Forderungsanmeldung:
Will ein Gläubiger aus der Konkursmasse befriedigt werden, so muss er seine Konkursforderung im Konkurs anmelden, auch wenn darüber ein Rechtsstreit anhängig ist oder schon ein Urteil vorliegt. Bei einem Konkurs über das Vermögen natürlicher Personen kann die Nicht-Anmeldung weitere nachteilige Folgen für den Gläubiger haben, und zwar dann wenn ein Zahlungsplan zustande kommt oder das Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird.
2. Welche Forderungen?
Die Aufforderung zur Anmeldung betrifft Konkursforderungen. Das sind vermögensrechtliche Ansprüche, die dem Gläubiger schon zur Zeit der Konkurseröffnung zustehen.
Daran ändert die Tatsache nichts, dass eine Forderung durch ein Absonderungsrecht (zB Pfandrecht, Sicherungseigentum) gedeckt ist. Sie kann somit dennoch als Konkursforderung geltend gemacht werden.
Wird eine durch ein Absonderungsrecht gedeckte Forderung nicht angemeldet, so hat das auf den Bestand des Absonderungsrechts keinen Einfluss.
3. Wann?
Die Forderungen sind innerhalb der Anmeldefrist, die im Konkursedikt angegeben ist, anzumelden. Im Fall einer verspäteten Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen. Dies entfällt nur, wenn eine frühere Anmeldung ihm nicht möglich war und der Gläubiger dies in der Anmeldung behauptet und spätestens in der nachträglichen Prüfungstagsatzung bescheinigt. Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung angemeldet werden, werden im Konkursverfahren nicht mehr berücksichtigt.
4. Wo?
Die Forderungen sind bei dem Gericht, das die Entscheidung über die Konkurseröffnung erlassen hat (Konkursgericht), anzumelden.
5. Wie?
Die Konkursforderungen sind schriftlich anzumelden. Die Anmeldung hat in inländischer Währung (Euro) zu erfolgen, wobei für die Umrechnung der Tag der Konkurseröffnung maßgeblich ist. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweis der behaupteten Forderung beigebracht werden können.
Bitte verwenden Sie für Ihre Forderungsanmeldung das amtliche Formular "
Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren".
Die Anmeldung sowie allenfalls angeschlossene Beilagen sind in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Gläubiger haben die Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderung, soferne sie nicht bereits mit der Anmeldung übersendet wurden, zur ersten Gläubigerversammlung mitzubringen. (Konkursgläubiger im Ausland: Siehe auch Punkt 9)
6. Kosten der Forderungsanmeldung:
Die Eingabengebühr für die Forderungsanmeldung beträgt 23 Euro. Sie kann durch Einzahlung auf das Postscheckkonto des Konkursgerichts, durch Abbuchung und Einziehung, durch Bareinzahlung beim Konkursgericht sowie durch Verwendung von Bankkarten mit Bankomatfunktion oder Kreditkarten beim Konkursgericht entrichtet werden. Die Kontonummern der Gerichte finden Sie in der Gerichtsdatenbank auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter "
www.justiz.gv.at".
7. Hinweis für Konkurse über das Vermögen natürlicher Personen ("Privatkonkurs"):
Rechte (zB Pfandrechte) an Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis oder an sonstigen wiederkehrenden Leistungen mit Einkommensersatzfunktion sind innerhalb der Anmeldungsfrist beim Konkursgericht geltend zu machen. Sie erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über einen Zahlungsplan geltend gemacht worden sind, außer der Einkommensbezug befindet sich in einem EG-Mitgliedstaat mit Ausnahme Dänemarks. Muss die Zahlungsplantagsatzung wegen der verspäteten Geltendmachung eines solchen Rechts erstreckt werden, so hat der Gläubiger die Kosten der erstreckten Zahlungsplantagsatzung zu tragen.
8. Hinweis für Arbeitnehmer:
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Konkursverfahrens bei der zuständigen Geschäftsstelle der IEF-Service GmbH oder beim Konkursgericht geltend zu machen.
9. Hinweise für Konkursgläubiger im Ausland:
Die Forderungsanmeldung ist in deutscher Sprache zu verfassen. Nur Gläubiger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) haben, können die Forderung auch in der Amtssprache ihres Staates anmelden. Auch dann hat die Forderungsanmeldung die Überschrift "Anmeldung einer Forderung" in deutscher Sprache zu enthalten, und das Gericht kann vom Gläubiger eine Übersetzung der Anmeldung verlangen.
Die Gläubiger aus EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) haben weiters jedenfalls mit der Forderungsanmeldung die vorhandenen Belege an das Konkursgericht zu übersenden.
10. Insolvenzdatei:
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse "
www.edikte.justiz.gv.at" zugänglich ist, abgerufen werden.