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Insolvenzdatei |
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Hilfe zu Ersteinträge bzw Änderungen bzw Ersteinträge und Änderungen Datum (Bekanntmachungsdatum), mit dem die Aufnahme von Schriftstücken und Beschlüssen in die Insolvenzdatei erfolgt ist (§ 173 aKO). Die Rechtswirksamkeit der Konkurs- und Ausgleichseröffnung tritt gem § 2 KO mit Beginn des Tages (0 Uhr österreichische Zeit) ein, der der öffentlichen Kundmachung durch die Aufnahme in die Insolvenzdatei folgt. Dadurch kann z.B. das Bekanntmachungsdatum auch nach der Konkurseröffnung liegen.
Eröffnungen von Konkursverfahren (S), Eröffnungen von Ausgleichsverfahren (Sa) und Eröffnungen von Geschäftsaufsichtsverfahren (Svv) Veröffentlichungen von ausländischen Insolvenzverfahren (Seu). Zur weiteren Einschränkung können Sie vor dem Klicken auf das gewünschte Datum, durch eine Auswahl im Feld im Bundesland Ihre Suche verfeinern. Wählen Sie nun ein Bundesland
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