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Kategorie:

Kartell

Dienststelle:

OLG Wien (009)

Aktenzeichen:

127 Kt 5/23g


Bekannt gemacht am:

23.07.2024

Entscheidungsdatum:

10.11.2023


 Über die Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H., FN 556188z, und die PHB GmbH, FN 57943k, beide 8700 Leoben, Josef Heißl-Straße 1+3, wird wegen ihrerim Zeitraum von zumindest Dezember 2005 bis Dezember 2016 in der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenlanderfolgten Teilnahme an einer in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 bestehendeneinheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 1 AEUV in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachenund/oder Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau eine Geldbuße in Höhe von EUR 1.360.000,- verhängt.
 
B e g r ü n d u n g :
Die Bundeswettbewerbsbehörde beantragte eine Geldbuße wie aus dem Spruch ersichtlich. Bei der Bemessung der beantragten Geldbuße sei sie vom im Geschäftsbereich Straßenbau im Jahr 2015 in Österreich erzielten Umsatz ausgegangen. Angesichts der regionalen und zeitlichen Ausprägung sowie der persönlichen Involvierung auf Unternehmensebene an der Gesamtzuwiderhandlung habe sie einen Betrag von EUR 1,7 Millionenfür angemessen erachtet, von dem sie einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung gewährt habe. Die Höhe der beantragten Geldbuße werde aus general- und spezialpräventiven Gründen als ausreichend eingeschätzt.
Der Bundeskartellanwalt schloss sich diesem Antrag an.
Die Antragsgegnerinnen stellten den im Antrag vorgebrachten Sachverhalt außer Streit bzw bestritten ihn nicht und traten der rechtlichen Beurteilung der Bundeswettbewerbsbehörde nicht entgegen.
 
Demnach steht folgender Sachverhalt fest:
A. Antragsgegnerinnen:
Die Erstantragsgegnerin ist als operativ tätige Gesellschaft insbesondere in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau sowie in der Elektrotechnik aktiv. Sämtliche Anteile werden von der Zweitantragsgegnerin gehalten, deren Hauptgeschäftsfeld in der Beteiligungsverwaltung liegt. Die Erstantragsgegnerin hält jeweils 100% der Anteile an der HTB Asphalt Gesellschaft m.b.H. in 8700 Leoben sowie an der Hitthaller Bau GmbH mit Sitz in 2521 Trumau.
Bis zum 01.07.2021 firmierte die nunmehrige Erstantragsgegnerin als PHB GmbH und die Zweitantragsgegnerin wiederum als Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. Mittels Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 01.07.2021 wurde der Betrieb „Bauunternehmen“ von der vormaligen Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. in die vormalige PHB GmbH übertragen und die Bezeichnung der PHB GmbH als nunmehr operative Gesellschaft in Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. geändert.
Sowohl vor dieser Umgründung als auch danach bildeten die beiden genannten Gesellschaften eine wirtschaftliche Einheit (iSd Kartellrechts). Konkret handelte bei der in der Folge dargestellten Gesamtzuwiderhandlung und den einzelnen Teilhandlungen zu dieser die damalige Hitthaller & Trixl Baugesellschaft m.b.H., und zwar durch den Prokuristen N* N*.
Im Geschäftsjahr 2015 erzielten die Antragsgegnerinnen einen weltweiten Umsatz in Höhe von rund EUR 71,5 Millionen, im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von rund EUR 74,4 Millionen und im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von rund 122,5 Millionen.
B. Betroffener Wirtschaftszweig: Bauwirtschaft bzw Baugewerbe
Bei dem von der Gesamtzuwiderhandlung betroffenen Wirtschaftszweig handelt es sich um die Bauwirtschaft bzw das Baugewerbe. Dieser Wirtschaftszweig ist eine traditionelle Säule der heimischen Wirtschaft und umfasst die Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken. Bauwerke sind Objekte, deren fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und die mit dem Boden kraftschlüssig verbunden sind. Dazu zählen etwa oberirdische Strukturen wie Gebäude, darunter Wohnbauten, Gesundheitsbauten, Schulbauten oder Verwaltungsbauten. Darüber hinaus werden auch Verkehrsbauwerke wie Gehwege, Fußgängertunnel, Straßenbauwerke oder Bauwerke für den Schienenverkehr unter den Begriff Bauwerk subsumiert.
Der Hochbau als Gegensatz zum Tiefbau ist jener Sektor der Bauwirtschaft, der sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen. Im Hochbau werden grundsätzlich folgende Kategorien an Bauwerken unterschieden: Wohnungsbau, Verwaltungsbau, Gebäude für das Gesundheitswesen, Gebäude für Lehre und Forschung, Stadthallen, Bürgerzentren, Museen, Theater, Sportstätten, Freizeitanlagen, Einkaufszentren, Kaufhäuser und Industrie- und Produktionsgebäude. Damit fallen Wohngebäude, aber auch Büro- und große Industriegebäude sowie Wasserversorgungs-, Kanal- und Entwässerungsanlagen in den Bereich Hochbau. Keller und in den Boden eingelassene Fundamente gehören grundsätzlich nicht mehr zum Hochbau.
Der Tiefbau umfasst jene Bauwerke, die auf oder unter der Geländelinie errichtet werden. Damit sind nicht nur Fundamente bzw die Gründung eines Bauwerks vom Tiefbau erfasst, sondern auch der Straßen-, der Eisenbahn-, Stollen- und Tunnelbau sowie der Erdbau, bei dem Boden abgetragen, bewegt und am Ende wieder verdichtet wird. Auch die Errichtung von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen, wie Kanalisationen und Staudämmen ist dem Tiefbau zuzurechnen. Brücken werden auch dem Verkehrswegebau zugerechnet. Zum Tiefbau zählen grundsätzlich folgende Kategorien an Bauwerken: Grundbau bzw Fundamente, Verkehrswegebau, Kanalbau, Erdbau, Brückenbau, Tunnelbau, Wasserbau, Spezialtiefbau und Siedlungswasserwirtschaft.
Der Straßenbau als Teilbereich des Tiefbaus umfasst die Planung, die Herstellung und die Erhaltung von Straßen und Wegen für den Fuß- und Fahrzeugverkehr. Gegenstand des Straßenbaus sind Autobahnen und Schnellstraßen, Gemeinde- und Landesstraßen sowie Fußgänger- und Radwege. Da Österreich insbesondere über ein vergleichsweise dichtes Autobahn- und Schnellstraßennetz verfügt, nimmt der Straßenbau naturgemäß einen besonderen Stellenwert in der Bauwirtschaft ein.
C. Gesamtzuwiderhandlung
1. Allgemeines
Die Gesamtzuwiderhandlung betraf ein österreichweites Kartell, an dem bis zu 40 Bauunternehmen im unterschiedlichen Ausmaß beteiligt waren. Der Grad der Beteiligung variierte je nach Zeitraum, Region und Art des Bauvorhabens, wobei jedes einzelne Bauunternehmen im Rahmen seines jeweiligen zeitlichen, regionalen und sachlichen Tätigkeitsbereiches zur Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit der Gesamtzuwiderhandlung beigetragen hat.
Zehn Bauunternehmen sind als Hauptbeteiligte an der Gesamtzuwiderhandlung zu qualifizieren.
Dagegen sind die Antragsgegnerinnen aufgrund der geringeren Intensität ihrer Beteiligung nicht als Hauptbeteiligte der Gesamtzuwiderhandlung zu betrachten.
Beinahe sämtliche Sparten der Bauwirtschaft im Bereich Hoch- und Tiefbau waren von der Gesamtzuwiderhandlung betroffen, wobei der Straßenbau als Teil des Tiefbaus eine besondere Rolle spielte. In diesem Zusammenhang ist es etwa zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen bzw der Aufteilung von Bauvorhaben, Austausch wettbewerbssensibler Informationen (zB Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben) und der Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften (ARGE und BIEGE) gekommen. Die Gesamtzuwiderhandlung erstreckte sich von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 nahezu auf das gesamte österreichische Bundesgebiet und betraf eine hohe Anzahl an Bauvorhaben.
Die Antragsgegnerin war im Rahmen ihres zeitlichen, regionalen und sachlichen Tätigkeitsbereichs an dieser Gesamtzuwiderhandlung beteiligt, wobei sich die gesetzten unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen insbesondere auf die Steiermark sowie vereinzelt auf Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und das Burgenland in einem Zeitraum von zumindest Dezember 2005 bis Dezember 2016 beziehen.
2. Ziel der Gesamtzuwiderhandlung:
Bei den nachstehend aufgezeigten wettbewerbsbeschränkenden Handlungen ging es den beteiligten Bauunternehmen darum, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und sich so unter anderem Marktanteile bzw eine kontinuierliche Auslastung zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, stimmten sie bei einer Vielzahl an betroffenen Bauvorhaben ihre Preise und ihr Verhalten bei Angebotsabgaben ab. So verzichteten die Bauunternehmen bei den betroffenen Bauvorhaben bewusst auf die Abgabe wettbewerbsfähiger Angebote, indem sie entweder kein Angebot oder ein bewusst überhöhtes Angebot („Deckangebot“ oder auch „Fahne“) abgaben („Zurückstehen“). Darüber hinaus tauschten sie in Bezug auf betroffene Bauvorhaben wettbewerbssensible Informationen aus, etwa das zukünftige Verhalten bei Angebotsabgaben.
Die wettbewerbsbeschränkenden Handlungen basierten auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit in der Erwartung, dass der Zurückstehende bei späteren Aufträgen selbst durch entsprechendes Verhalten der anderen beteiligten Bauunternehmen zum Auftrag gelangt und so insgesamt alle beteiligten Bauunternehmen vom mangelnden Wettbewerb profitieren. Dieses Prinzip wurde zum Teil durch die Vereinbarung eines Ausgleichs verstärkt (wobei die gegenseitigen Forderungen häufig saldiert bzw durch Arbeitsabtausch ausgeglichen wurden; in Einzelfällen kam es auch zu Ausgleichszahlungen).
So entstand ein nahezu österreichweites, gewachsenes, allgemein etabliertes Kollusionssystem, mit dem sich die Unternehmen über das jeweilige Angebots- und Marktverhalten abstimmten bzw informierten, um in weiterer Folge das eigene Marktverhalten bei den betroffenen Ausschreibungen daran anzupassen.
Dieses Kollusionssystem ist als ein einheitliches Gesamtsystem zu betrachten. Dieses System zeigt sich nicht zuletzt anhand der Häufigkeit und dem Selbstverständnis der Abstimmungspraxis: Die Antragsgegnerinnen und die weiteren an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligten Unternehmen stimmten - in unterschiedlichem Ausmaß - über einen langen Zeitraum wiederkehrend und im Grundverständnis, sich jederzeit kontaktieren zu können, ihr Verhalten in Bezug auf eine Vielzahl betroffener Bauvorhaben aufeinander ab und sprachen wesentliche Wettbewerbsparameter ab.
Dabei verfolgten die beteiligten Unternehmen den einheitlichen Zweck, sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen, ohne oder zumindest nur in einem geringeren Ausmaß befürchten zu müssen, von einem günstigeren Angebot im Wettbewerb unterboten zu werden. Damit wurde über weite Strecken der Wettbewerb zwischen den beteiligten Bauunternehmen von vornherein ausgeschaltet und der Zweck von Ausschreibungen unterwandert.
Diese Verhaltensweisen wurden innerhalb eines Unternehmens über viele Jahre hinweg an nachfolgende Mitarbeiter weitergegeben („vererbt“) und bei Arbeitsplatzwechsel von einem Unternehmen zum nächsten mitgenommen.
Das Kollusionssystem bestand dabei aus verschiedenen komplexen Elementen, die es den beteiligten Unternehmen ermöglichten, auf regionale Gegebenheiten bzw Unterschiede in den einzelnen Bausparten flexibel einzugehen und damit die Gesamtzuwiderhandlung nahezu österreichweit (in unterschiedlicher Intensität) wirksam umzusetzen. All den Umsetzungshandlungen und Instrumenten ist jedoch ein gemeinsames Ziel immanent, nämlich den Wettbewerb zu minimieren bzw auszuschließen, um die Erteilung von Aufträgen zu beeinflussen und sich so ua Marktanteile bzw eine kontinuierliche Auslastung zu sichern.
3. Elemente der Gesamtzuwiderhandlung:
Im Rahmen dieser Gesamtzuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen vielfach die in Ausschreibungen abzugebenden Preise vereinbart oder abgestimmt. Es wurde auch besprochen, dass ein Wettbewerber überhaupt kein Angebot legen wird. Bei den betroffenen Bauvorhaben kamen die beteiligten Bauunternehmen so etwa überein, welche Angebotssumme der designierte Auftragsempfänger anbietet. Die restlichen beteiligten Unternehmen boten in der Folge entweder zu einem höheren Preis oder gar nicht an. Oftmals kontaktierte der Initiator der Preisabsprache die zurückstehenden Wettbewerber und ließ ihnen fertige, höhere Leistungsverzeichnisse bzw vorausgefüllte Angebotsunterlagen (Deckangebote) zukommen, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Mitbewerber bei der Angebotserstellung zu reduzieren.
Von den beteiligten Unternehmen wurden auch Aufteilungen von Märkten bzw die Aufteilung von Bauvorhaben besprochen. Teilweise erfolgte auch eine Aufteilung von Bauvorhaben auf der Grundlage von Quoten (von manchen beteiligten Unternehmen als „fixer Schlüssel“ bezeichnet), die den (historischen) Marktanteilen der jeweiligen beteiligten Unternehmen entsprachen. Darüber hinaus herrschte in manchen Regionen Einigkeit darüber, welches Bauunternehmen für Ausschreibungen in welchem Gebiet zuständig war. Die anderen beteiligten Bauunternehmen standen bei diesen Ausschreibungen zurück.
Neben den beschriebenen Preisabsprachen und Marktaufteilungen bzw Aufteilung von Bauvorhaben kam es begleitend auch zu einem laufenden Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie zB über das zukünftige Verhalten bei Angebotsabgaben oder Kostenschätzungen von Mitbewerbern.
Im Rahmen der Gesamtzuwiderhandlung wurden fallweise ARGE als Deckmantel für wettbewerbsbeschränkende Handlungen genutzt. So wurden ARGE gegründet, die für die Bauunternehmen objektiv nicht notwendig waren, um an der jeweiligen Ausschreibung teilnehmen zu können, und nur als „Schnittstelle“ für die Festsetzung eines gemeinsamen Angebotspreises und die Aufteilung des Auftrages dienten.
Zur Umgehung der Vorgaben des Auftraggebers in Bezug auf die Höchstzahl der zugelassenen ARGE-Partner kam auch die Beteiligung eines Bauunternehmens an einer ARGE als „stiller Partner“ („stille ARGE“) vor. In diesem Fall traten nicht alle ARGE-Partner als solche nach außen und gegenüber dem Auftraggeber in Erscheinung, waren aber im Innenverhältnis Beteiligte der ARGE.
4. Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung durch wettbewerbswidrige bi- und multilaterale Kontakte:
Typischerweise wurde zwischen den Antragsgegnerinnen und ihren Mitbewerbern schriftlich, telefonisch oder im Rahmen von persönlichen Treffen abgestimmt, wer den Zuschlag für ein bestimmtes Bauvorhaben erhalten oder wie die Zuschlagserteilung für mehrere Bauvorhaben erfolgen soll.
Abhängig vom Zeitpunkt der Ausschreibung und je nach Bedarf wurden etwa ein- oder mehrmals im Jahr zwischen den beteiligten Unternehmen Gesprächsrunden organisiert. Diese fanden zumeist in einer der Niederlassungen der an den konkreten Absprachen beteiligten Unternehmen statt. Im Rahmen dieser Gesprächsrunden wurde das Unternehmen, das den Auftrag für ein bestimmtes Bauvorhaben erhalten sollte, und dessen Abgabepreis festgelegt. Zum Teil wurden auch die Abgabepreise der zurückstehenden Wettbewerber vom designierten Auftragsempfänger vorgegeben („Preisvorgabe“).
Ergänzend zu den genannten größeren Gesprächsrunden, aber auch unabhängig davon, wurden unter den Mitbewerbern auch bilaterale Gespräche zu wettbewerbssensiblen Themen geführt. Bilaterale Kontakte fanden in Räumlichkeiten der Niederlassungen der an der Gesamtzuwiderhandlung beteiligten Unternehmen oder außerhalb dieser (zB auf Autobahnraststationen, Tankstellen, in Lokalen oder auf Baustellen) statt. Die kartellrechtswidrigen bilateralen Kontakte wurden unter anderem dazu genutzt, um sich bei Mitbewerbern über die Interessenslage hinsichtlich bestimmter Bauvorhaben zu informieren bzw konkrete Vorgehensweisen zu vereinbaren.
Nach einer bilateralen Vereinbarung wurden zum Teil auch weitere Wettbewerber kontaktiert und ebenso miteinbezogen, indem diese etwa zum Zurückstehen bei einer bestimmten Ausschreibung aufgefordert wurden.
Zu kartellrechtswidrigen bilateralen Kontakten kam es auch oft im Rahmen von notwendigen Kontakten bei laufenden ARGE oder sonstigen Kooperationen wie zB Asphaltmischwerken, aber auch am Rande von Veranstaltungen der Bauwirtschaft (zB Veranstaltungen der GESTRATA-Gesellschaft zur Pflege der Straßenbautechnik mit Asphalt).
Bei der Umsetzung von Preisabsprachen spielte darüber hinaus die Übermittlung von Deckangeboten eine wichtige Rolle. Jenes Unternehmen, das in Übereinstimmung mit den weiteren konkret beteiligten Unternehmen zum Zug kommen sollte, übermittelte fertige, höhere Leistungsverzeichnisse bzw vorausgefüllte Angebotsunterlagen (Deckangebote, auch als „Fahne“, „Ente“ oder „0-Lauf“ bezeichnet) an die übrigen Mitbewerber in Form eines Datenträgers per E-Mail/Fax oder übergab diese persönlich. Die zurückstehenden Mitbewerber gaben sodann diese Deckangebote zum Schein als von ihnen eigens kalkulierte Angebote ab. Diese Umsetzungshandlung zielte dabei insbesondere darauf ab, die Auftragserteilung an einen zuvor bestimmten Mitbewerber so weit wie möglich zu gewährleisten und so das Risiko des Wettbewerbs zu minimieren oder auszuschließen.
In handschriftlichen Aufzeichnungen wurde immer wieder ein Fahnensymbol oder das Wort „Fahne“ als Kennzeichen für die Übermittlung eines Deckangebotes verwendet.
Wesentlich bei der Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung waren auch Kontakte zwischen Wettbewerbern im Rahmen der Zusammenarbeit in Asphaltmischwerken, die aufgrund ihrer Zulieferfunktion eine zentrale Rolle im Straßenbau spielen. Kartellrechtswidrige Handlungen, die den Straßenbau betrafen, erfolgten daher auch im Rahmen der Zusammenarbeit von Mitbewerbern in Asphaltmischwerken, die oft als Gemeinschaftsanlagen geführt werden. In der Regel trafen die an den wettbewerbsbeschränkenden Handlungen beteiligten Unternehmen entsprechend des in Prozent festgelegten Marktanteils am Mischgutverbrauch (angegeben in Mischguttonnen) eine Einigung darüber, welcher Mitbewerber für welche Bauvorhaben die Auftragserteilung erhalten sollte.
5. Instrumente zur Aufteilung von Bauaufträgen:
Ein Instrument zur Aufteilung von Bauaufträgen war die Organisation mittels Bieterrotation. Dabei kamen Wettbewerber überein, dass sie hinsichtlich bestimmter Bauvorhaben wechselseitig zum Zug kommen und sich dabei gegenseitig durch die Abgabe von höheren Deckangeboten oder gänzliches Verzichten auf eine Angebotslegung unterstützen. Bieterrotationen kamen auch im Sinne eines von den Bauunternehmen so bezeichneten „Kampfschutzes“ oder „Vollschutzes“ zur Anwendung. Beim „Vollschutz“ wurde bei einer Abstimmung für ein Bauvorhaben versucht, eine Abstimmung sämtlicher Bieter zu erreichen. Der „Kampfschutz“ beschränkte sich demgegenüber auf einen kleineren Kreis von Mitbewerbern (in der Regel vier oder fünf), die in Bezug auf bestimmte Projekte ihre Angebote abstimmten.
Ein weiteres Instrument zur Aufteilung von Bauaufträgen waren sog interne Angebotsöffnungen (auch „interne Submissionen“ genannt), bei denen die Mitbewerber vor der offiziellen Angebotsabgabe ihre („internen“) Angebotspreise untereinander offenlegten. Dieses Vorgehen diente als Mittel der Entscheidungsfindung, welches der beteiligten Unternehmen den Auftrag bei der tatsächlichen Ausschreibung erhalten sollte.
Für die Aufteilung von Aufträgen wurde zum Teil auch ein sogenannter „fixer Schlüssel“, dh eine Quote vereinbart, die jedem beteiligten Unternehmen zustand. Der „fixe Schlüssel“ richtete sich dabei in der Regel nach den geschätzten Marktanteilen oder orientierte sich insbesondere im Straßenbau an der geschätzten Gesamtmenge des zu verbauenden Asphaltmischguts pro Jahr.
6. Kartellstabilisierende Maßnahmen:
Die Gesamtzuwiderhandlung wurde regelmäßig durch stabilisierende Mechanismen ergänzt. Dazu zählte etwa die Abrechnung anhand eines „Punktesystems“: War ein größerer Teilnehmerkreis betroffen, der regelmäßig in verschiedenen Ausschreibungsverfahren aufeinandertraf, wurde mithilfe der Zuordnung von „Punkten“/„Anteilen“/„Prozenten“ sichergestellt, dass die Zuschlagserteilung nach einem „fairen Schlüssel“ unter den Mitbewerbern (oft anhand der bestehenden Marktanteile) erfolgte. Einige der beteiligten Unternehmen führten Aufzeichnungen über die sich aus diesem Punktesystem ergebenden „Forderungen und Verbindlichkeiten“ gegenüber den anderen Beteiligten (auch als „Kontokorrentverhältnis“ bezeichnet). Die erworbenen „Punkte“ bzw Verbindlichkeiten wurden zwischen den Mitbewerbern aufgerechnet (saldiert) und zumeist vom Kreis der beteiligten Bauunternehmen durch die Verteilung von Aufträgen abgegolten (sog „Arbeitsaustausch“). Vereinzelt wurden diese Verbindlichkeiten auch monetär ausgeglichen.
Zurückstehende Mitbewerber wurden zum Teil auch mit „Ausgleichsleistungen“ entlohnt, wie etwa mit Subaufträgen (zB im Sinne einer „Beteiligung“ am Bauvorhaben), Arbeitsabtausch, Bildung einer (offenen oder „stillen“) ARGE, der Lieferung oder Abnahme von Leistungen unter bevorzugten Konditionen, beispielsweise Asphaltmischgut, sonstiges Material oder Geräte, oder den Bezug von größeren Abnahmemengen von Asphaltmischgut oder Beton. In den meisten Fällen erfolgte die Ausgleichsleistung durch den Abtausch gegen andere Bauvorhaben („Arbeitsabtausch“).
Es kam auch vor, dass Punkte und Ausgleichsleistungen, wie Ausgleichszahlung und Arbeitsabtausch, gemeinsam vereinbart wurden, je nachdem, was die konkret beteiligten Unternehmen für das Zurückstehen verlangten.
D. Unmittelbare Beteiligung der Antragsgegnerinnen an der Gesamtzuwiderhandlung:
1. Liste abgesprochener Bauvorhaben:
Insgesamt waren die Antragsgegnerinnen bei rund 540 Bauvorhaben an kartellrechtswidrigen Handlungen unmittelbar beteiligt, wobei der Großteil der betroffenen Bauvorhaben den Straßenbau in der Steiermark betrifft. Zur besseren Übersicht der unmittelbaren Beteiligung Antragsgegnerinnen werden aufgrund des großen Umfangs die konkret betroffenen Bauvorhaben in der nachstehenden Liste genannt, die eine Übersicht an kartellrechtswidrig abgesprochenen Bauvorhaben unter unmittelbarer Beteiligung der Antragsgegnerinnen bildet:
Nr
Bauvorhaben
Datum
Auftraggeber
Bundesland
1
WVA Kapellen BA 04
Gemeinde Kapellen
19.08.2009
 
Steiermark
2
ÖBB Aich
Brückensanierung
04.08.2009
 
Steiermark
3
Magistrat Graz
BA 1 50 Kanalinselprogramm
30.08.2010
 
Steiermark
4
Kleinflächensanierung 2010
B 20 Mariazellerstraße
22.10.2010
 
Steiermark
5
Sanierung Erlaufseestraße 2010
L 112 Erlaufseestrße
24.09.2010
 
Steiermark
6
ABA Voitsberg BA 18
Kanalisation Lobming
25.08.2010
 
Steiermark
7
Gemeinde Eisbach Rhein
ABA Eißbach BA 08
24.02.2010
 
Steiermark
8
Amt der Burgenl. Landesregierung
Weichselbaum Morgersdorf II. Teil
20.07.2010
 
Burgenland
9
Gemeinde Antau
Siedlung Wulkablick
29.01.2010
 
Burgenland
10
Straßenbau u Künetteinstandsetzung
Stadtamt Klagenfurt
29.01.2010
Magistrat Klagenfurt
Kärnten
11
Swietelsky
02.07.2010
 
n/a
12
Sanierung Weblinger Gürtel
Amt der stmk. Landesregierung
28.04.2010
 
Steiermark
13
ÖWGES 8011 Graz
8121 Deutschfeistritz 460 - 501
12.07.2010
 
Steiermark
14
Magistrat Graz
Kanalbauamt Ba 100 BL 38
14.07.2010
 
Steiermark
15
Kleinkraftwerk Kreuzer
Gemeinde Schöder
Kleinkraftwerk Rössler
10.05.2010
 
Steiermark
16
Kleinkraftwerk Fessnachbach
Verlegung Druckrohrleitung
30.04.2010
 
Steiermark
17
Stadtgemeinde Ferlach
ABA BA 11
09.03.2010
Stadtgemeinde Ferlach
Kärnten
18
Stadtgemeinde Ferlach
ABA BA 12
09.03.2010
Stadtgemeinde Ferlach
Kärnten
19
Magistrat Villach
Straßeninstandsetzung Jahresauftrag 2011
22.03.2011
Magistrat der Stadtgemeinde Villach, Tiefbau/Kläranlage
Kärnten
20
Stadtgemeinde Bruck/Mur
A-8600 Bruck/Mur
20.06.2011
Stadtgemeinde Bruck/Mur
Steiermark
21
ÖBB St. Michael
Bahnhofsvorplatz
22.06.2011
ÖBB
Steiermark
22
Kanalisierung 10. Oktoberstraße
9020 Klagenfurt
25.05.2011
Magistrat Klagenfurt
Kärnten
23
Magistrat Villach
Generalsanierung Dollhopfgasse
25.05.2011
Magistrat der Stadtgemeinde Villach
Kärnten
24
AWV Raum Frohnleiten Schrems
8130 Frohnleiten ABA BA 24
26.07.2011
 
Steiermark
25
Asfinag Service GmbH
A1 und A
Demontage Öko Punkte Stationen
20.07.2011
 
n/a
26
Marktgemeinde Niklasdorf
Sanierung Waltenbachstraße
19.07.2011
 
Steiermark
27
Stadt Graz BA 100 BL 45
Kanalschachtherstellungen 2011
12.07.2011
 
Steiermark
28
Wasserverband
Aichfeld - Murboden WVA BA 08
13.07.2011
 
Steiermark
29
Magistrat Villach
Straßenbau Gerbergasse
28.08.2011
Magistrat der Stadtgemeinde Villach, Wohn- und Geschäftsgebäude
 
Kärnten
30
Gemeinde Oberwölz Umgebung
ABA BA 12 Bindlechnersiedlung
08.06.2011
 
Steiermark
31
Marktgemeinde Bad Bleiberg
WVA Bad Bleiberg BA 06
01.12.2011
 
Kärnten
32
OWG Obersteir. Wohnstätten-Genossenschaft
8724 Spielberg OWF Straße 13, 15
30.11.2011
 
Steiermark
33
Gemeinde St. Lorenzen b. Scheifling
8811 St. Loerenzen b. Scheifling
05.12.2011
 
Steiermark
34
Gemeinde Wielfresen
8551 Wielfresen
19.12.2011
 
Steiermark
35
Magistrat Villach
Rathhausplatz 1 9500 Villach
13.12.2011
Magistrat Villach
Kärnten
36
Immobilienverwaltung St.Veit/Glan
9300 St Veit/Glan Hauptschule
12.12.2011
 
Kärnten
37
Marktgemeinde Gratkorn
8101 Gratkorn
Straßenbauprogramm 2011 - 2015
24.05.2011
 
Steiermark
38
AWV Grazerfeld. Wildon
Schmutzwasserkanalisation Druckleitung
Murbergstraße BA 49
19.05.2011
 
Steiermark
39
Straßenbau und Asphaltierungsarbeiten
Spittal an der Drau
10.05.2011
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Kärnten
40
ABA Marktgemeinde Gratkorn
BA 11 BLA
04.03.2011
 
Steiermark
41
ABA Marktgemeinde Gratkorn
BA 1 1 BL D
04.03.2011
 
Steiermark
42
AVW Raum Frohnleiten
ABA BA 25
25.02.2011
 
Steiermark
43
Marktplatz Feldkirchen
Straßenbauarbeiten
22.02.2011
 
n/a
44
Magistrat Wiener Neustadt
Straßenbauprogramm 2011
01.02.2011
 
Niederösterreich
45
ABA St. Kanzian BA 12
Gemeinde St. Kanzian
04.03.2011
Gemeinde St. Kanzian
Kärnten
46
ABA Gratkorn BA 12 BL D
Straßenwiederherstellung
17.02.2012
 
Steiermark
47
Fernwärme Neudörfl Bad Sauerbrunn
24.05.2012
Kelag Wärme GmbH
Burgenland
48
ABA Ba 07
Marktgemeinde Groß St. Florian
18.07.2012
 
Steiermark
49
Magistrat Klagenfurt
Straßen und Künettierungsarbeiten 2012
20.07.2012
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt
Kärnten
50
DI Gaulhofer & Co KG
Liefern u. Versetzen Mineralölabscheider
16.10.2012
 
n/a
51
Amt der stmk. Landesregierung
FA 18C-Sted Errichtung Steinmauer bei Feuerwehr St. Oswald
16.10.2012
 
Steiermark
52
Straßeninstandsetzung Jahresauftrag 2013
Stadtgemeinde Villach
05.03.2013
Magistrat der Stadtgemeinde Villach
Kärnten
53
Rahmenvereinbarung für bauliche Maßnahmen
Stadtwerke Klagenfurt Tiefbau 2013 mit Optionen auf weitere Jahre
14.03.2013
 
Kärnten
54
Fernwärme Kärnten und Salzburg
Bauarbeiten 2013 - 2015
Kelag, Klagenfurt
26.03.2013
Kelag Wärme GmbH
Kärnten
Salzburg
55
Aufschließung Messner Raiba Gründe
Gemeinde St. Stefan ob Stainz
26.03.2013
 
Steiermark
56
Stadtgemeinde Knittelfeld
 
 
Steiermark
57
Straßenbauarbeiten 2013
Stadtgemeinde Leoben
10.04.2013
Stadt Leoben
Steiermark
58
ABA Ba 09 St. Peter am Kammersberg
8843 St. Peter am Kammersberg
10.04.2013
 
Steiermark
59
OBB Bad Gastein
Errichtung ESTW
12.04.2013
 
Salzburg
60
Marktgemeinde Mettersdorf
Asphaltierungsarbeiten
23.05.2013
 
Steiermark
61
Energie Stmk. 30 kv Ltg. Tunnelversorgung
Mürzzuschlag
27.06.2013
 
Steiermark
62
Asfinag
A9 Schwarzlsee - Wildon Vorleistungen
24.06.2013
 
Steiermark
63
Regenwasserkanal Bürgergasse BA 61
Stadtgemeinde Gleisdorf
16.07.2013
 
Steiermark
64
Gemeinde Eichberg
WVA Ba 06
19.07.2013
 
Steiermark
65
ABA Prellenkirchen BA 13
WVA Prellenkirchen BA 07
08.08.2013
Marktgemeinde Prellenkirchen
Burgenland
66
Sanierung Greimel
Obdach Nord B 072 Obdacher Straße
10.07.2013
 
Steiermark
67
KW Schöder II
Elektrowerk Schöder GmbH
30.08 2013
 
n/a
68
Marktgemeinde Hz
Erweiterung I-Gebiet 3 Erd- und Baumeisterarb.
26.09.2013
 
n/a
69
Marktgemeinde Gratkorn
23.10.2013
 
Steiermark
70
ABA BA 28 und WVA BA 06
AWV Raum Frohnleiten
Stadtgemeinde Frohnleiten
06.11 2013
AWV Raum Frohnleiten oder Stadt Frohnleiten
Steiermark
71
Fernwärmeversorgung
AOP Anlagen OptimierungsgmbH
13.12.2013
 
n/a
72
Baubezirksleitung Liezen
Bundeswasserbauverwaltung Stmk
Enns Life + Projekt C 5 Gersdorfer Altarm
17.01.2014
 
Steiermark
73
OBB Infrastruktur AG Internet
Bf. Korneuburg, Bahnhofvorplatz-Straßenbau
15.01.2014
 
Niederösterreich
74
Wasserleitungs- und Straßenbau Kapellenweg
Stadtgemeinde Spielberg
24.01.2014
 
Steiermark
75
Bewag Netz GmbH Jahresrahmen 2014
Eisenstadt
05.02.2014
 
Burgenland
76
Gemeinde Stubenberg am See
ABA BA 06
 
 
Steiermark
77
Österreichisches Bundesheer
Rissesanierung 8740 Zeltweg
10.02.2014
 
Steiermark
78
Stadtgemeinde Knittelfeld
Zufahrt Gärtnerei
12.02.2014
 
Steiermark
79
Steweag Steg
UW Webling - UW Pirka
13.02.2014
 
Steiermark
80
Stadtwerke Kapfenberg Gmbh
Asphaltierungsarbeiten 2014
13.02.2014
 
Steiermark
81
Stadtgemeinde Kapfenberg
Straßensanierung 2014
18.02.2014
 
Steiermark
82
Allgau Süd BA 05-1
 
 
n/a
83
Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Straßenbauarbeiten 2014
28.02.2014
 
Steiermark
84
Stadtgemeinde Kindberg
Bahnhofweg Geh- und Radweg Abschnitt Teil 2
04.03.2014
 
Steiermark
85
Gemeinde Grambach
Jahresbauvertrag 2014
05.03.2014
 
Steiermark
86
OWG Obersteirische Wohnstätten Gen.
8734 Großlobming 12 Wohneinheiten Außenanlage
06.03.2014
 
Steiermark
87
Giwog
Leopersdorf 67 u 68 Kindberg
12.03.2014
 
Steiermark
88
Giwog
Leopersdorf 48 Errichtung Carports
12.03.2014
 
Steiermark
89
Giwog
Wiesengasse 2 - 24 Trofaiach Gehwegsanierung
13.03.2014
 
Steiermark
90
Giwog
Bergmanngasse Trofaiach Wäscheplatz
13.03.2014
 
Steiermark
91
Gemeinde Maria Buch Feistritz
Aufschließung Wildbolz
13.03.2014
 
Steiermark
92
Gemeinde Weinitzen
Abwasserentsorgung BA 10
19.03.2014
 
Steiermark
93
Stadtgemeinde Leoben
Straßenbauarbeiten 2014
24.03.2014
Stadt Leoben
Steiermark
94
Holding Graz
Glacistraße Wasserleitung und FW
24.03.2014
 
Steiermark
95
Stadtgemeinde Rottenmann
Straßenbauarbeiten 2014
25.03.2014
Stadtgemeinde Rottenmann
Steiermark
96
Amt der Stmk. Landesregierung
Gehsteig und Ufersicherung Sachendorf
25.03.2014
 
Steiermark
97
Stadtwerke Mürzzuschlag
Erdbauarbeiten 2014
25.03.2014
 
Steiermark
98
Stadtgemeinde Kapfenberg
Straßenbauarbeiten 2014
28.03.2014
 
Steiermark
99
WAG Trofaiach
Tiefgarage Trofaiach
26.03.2014
 
Steiermark
100
Marktgemeinde Tumau
ABA Tumau BA 08
31.03.2014
 
Steiermark
101
Stadtgemeinde Kapfenberg
Marktplatz Schirmitzbühel Straßenbau Betonbau
01.04.2014
 
Steiermark
102
Marktgemeinde Podersdorf
Straßenbauarbeiten 2014 - 2016
02.04.2014
Marktgemeinde Podersdorf am See
Burgenland
103
Fernwärme Weiz GmbH
Netzauzsbau JBV 2014
02.04.2014
 
Steiermark
104
Marktgemeinde Stainach
Trinkwasserkraftwerke Stainach
03.04.2014
 
Steiermark
105
Stadtgemeinde Gleisdorf
Straßenraumgestaltung Haus des Kindes
04.04.2014
 
Steiermark
106
Stadtgemeinde Bruck/Mur
Neubau Weitentalbachbrücke
04.04.2014
 
Steiermark
107
Stadtgemeinde Leoben
Mehrgenerationenpark Donawitz
11.04.2014
 
Steiermark
108
Gemeinde St. Martin im Sulmtal
Straßenbau 2014
11.04.2014
 
Steiermark
109
Amt der Stmk Landesregierung
Kleinflächige Sanierung B 72 und L 1 18
16.04.2014
 
Steiermark
110
Gemeinde Pichl-Kaimsch
Kainisch 2014
22.04.2014
 
Steiermark
111
Gemeinde Proleb
Kindergarten Proleb
23.04.2014
 
Steiermark
112
OBB Infrastruktur Wien
Selzthal - St. Michael BBK
23.04.2014
 
Steiermark
113
Gemeinde Fohnsdorf
Kläranlage Fohnsdorf
15.04.2014
 
Steiermark
114
Ant der stmk. Landesregierung
ODF Krottendorf
29.04.2014
 
Steiermark
115
Stadtgemeinde Eisenerz
Diverse Asphaltierungsarbeiten 2014
29.04.2014
 
Steiermark
116
Gemeinde Amering
Prostpichl Sturmoareben-Weg
14.05.2014
Gemeinde Amering
Steiermark
117
Asfinag Bruck/Mur
S06 AST Kapfenberg Bauleistung
14.05.2014
 
Steiermark
118
Amt der stmk Landesregierung
Sanierung Teufenbach-Frojach
23.05.2014
Land Steiermark
Steiermark
119
Sanierung Kerpelystraße Leoben
Stadtgemeinde Leoben
23.05.2014
Stadtgemeinde Leoben
Steiermark
120
Amt der stmk. Landesregierung
Samoerimg ODF Aigen
28.04.2014
 
Steiermark
121
Stadtgmeinde Judenburg
Straßenbauarbeiten 2014/2015
28.05.2014
 
Steiermark
122
Gemeinde St. Andrä/Höch
Mischgutlieferung
28.05.2014
 
Steiermark
123
Giwog Vordernbergerstraße
8790 Eisenerz
03.06 2014
 
Steiermark
124
Stadtgemeinde Spielberg
Unterer Dorfgrund und Katrin-Ring
06.05.2014
 
Steiermark
125
OBB Infrastruktur
Fehring - Friedberg
10.05.2014
 
Steiermark
126
Stadtgemeinde Eisenerz TA
Fahrbahnsanierung Schulhof 1. BA
16.06.2014
 
Steiermark
127
Energie Graz Klusemannstraße
FW-Projekt
17.06.2014
 
Steiermark
128
Gemeinde St. Lorenzen bei Knittelfeld
Vordere Siedlung
17.06.2014
 
Steiermark
129
Wildbach u- Lawinenverbauung
Umlegung Eichbergstaße Gemeinde Stattegg
24.06.2014
 
Steiermark
130
Gemeinde Traboch
Wasserversorgung BA 06
27.06.2014
 
Steiermark
131
Graz Köflacher Bahn u Busbetrieb GmbH
LWL Mikrorohrverlegung GKB
30.06.2014
 
Steiermark
132
Energie Graz
FW-Projekt Liebenauer Haupstraße
30.06.2014
 
Steiermark
133
Amt der stmk. Landesregierung
Sanierung Busbahnhof Aignerstraße
03.07.2014
 
Steiermark
134
Marktgemeinde St. Peter Freienstein
Kanal u. WL Baulos 1
11.07.2014
 
Steiermark
135
Bioenergie Wärmeservice GmbH Köflach
Zeltweg III Transportleitung Steiner
11.07.2014
 
Steiermark
136
Amt der stmk. Landesregierung
Fahrbahn Kleinflächensanierung Knittelfeld
16.07.2014
 
Steiermark
137
Amt der Stmk. Landesregierung
GRW Stattegg Teil 2
18.07.2014
 
Steiermark
138
Arena 2000 Fohnsdorf
Außenanlagen Südlich Cosmos
18.07.2014
 
Steiermark
139
VA Erzberg GmbH
8790 Erzberg, Erzberg 1
17.07.2014
 
Steiermark
140
Energie Graz GmbH & Co KG
FW- Peter Tunner Gasse - Alte Poststraße
22.07.2014
 
Steiermark
141
ÖBB Immobilienmanagement GmbH
TS Werk Knittelfeld Halle 1
23.07.2014
 
Steiermark
142
Gemeinde St. Marein bei Knittelfeld
Gehsteigerrichtung
25.07.2014
 
Steiermark
143
Stadtgemeinde Eisenerz
Föhrenstraße BA 1
25.07.2014
 
Steiermark
144
Amt der stmk. LR
Kleinflächensanierung Etschmayerkreuzung
25.07.2014
 
Steiermark
145
Amt der stmk. LR
Kleinflächensanierung Kindbergdörfl
25.07.2014
 
Steiermark
146
Amt der stmk. LR
Kleinflächensanierung Belagssanierung
25.07.2014
 
Steiermark
147
Energie Graz
FW-Projekt Faunastraße
28.07.2014
 
Steiermark
148
Gemeinde Tauplitz
Straßenbauarbeiten Tauplitz 2014
28.07.2014
 
Steiermark
149
Stadtgemeinde Frohnleiten ABEZ
Deponieerweiterung 2014
30.07.2014
 
Steiermark
150
Stadtwerke Trofaiach
Diverse Kabelverlegung
29.07.2014
 
Steiermark
151
BIG Sanierung Freisportanlage Mariazell
13.08.2014
 
Steiermark
152
Holding Graz
Kanalschachtherstellung
14.08.2014
 
Steiermark
153
Gemeinde Aflenz Land
Sanierungsarbeiten Tuschacherstraße
18.08.2014
 
Steiermark
154
Marktgemeinde Wies
Straßensanierung Kraßer Straße
18.08.2014
 
Steiermark
155
Gemeinde St. Margarethen b. Knittelfeld
ABA St. Margarethen Obermur BA 04
13.08.2014
 
Steiermark
156
Amt der stmk. LR
AGR St Radegund Strobl
26.08.2014
 
Steiermark
157
Amt der stmk. LR
DKA 1092 Grazer Ringstraße Strobl
26.08.2014
 
Steiermark
158
Amt der stmk. LR
VLSA 427 Ast Flughafen Strobl
26.08.2014
 
Steiermark
159
Abwasserverband Raum Zeltweg
SW Maria Buch Feistritz
04.09.2014
 
Steiermark
160
Stadtgemeinde Wolfsberg
Straßensanierung 2015 - 2017
10.09.2014
 
Steiermark
161
Energie Graz GmbH
FW WW Projekt Schubertstraße Hilmgasse
10.09.2014
 
Steiermark
162
Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
WVA Kammern i. Liesingtal
18.09.2014
 
Steiermark
163
Stadtgemeinde Kapfenberg
Sanierung Friedhof
24.09.2014
 
Steiermark
164
Stadtgemeinde Eisenerz
Sanierung Regenwasserkanal
23.09.2014
 
Steiermark
165
Gemeinde Bad Gleichenberg
ABA BA 20 Klausen Nord
22.09.2014
Gemeinde Bad Gleichenberg
Steiermark
166
Baubezirksleitung Oberstmk. Ost
Fahrbahnsanierung LL118 Semmering Begleitstraße
02.10.2014
 
Steiermark
167
Gemeinde Stanz im Mürztal
Schmutzwasserkanalisation Sonnberg
03.10.2014
 
Steiermark
168
Amt der Stmk. Landesregierung
Kleinflächige Fahrbahnsanierung
ODF Mürzsteg L113
03.10.2014
 
Steiermark
169
Gemeinde Edelstahl Straßenbau 2015-2017
2413 Edelstahl
15.10.2014
Gemeinde Edelstal
Steiermark
170
Stadtgemeinde Trofaiach Roßmarkt
8793 Trofaiach
18.11.2014
 
Steiermark
171
Stadtgemeinde Frohnleiten
Sanierung Hochbehälter Badl
26.11.2014
 
Steiermark
172
Stadtgemeinde Spielberg
Straßenbau Ringweg und Linderweg
16.01.2015
 
Steiermark
173
Stadtgemeinde Klosterneuburg
10.02.2015
Stadtgemeinde Klosterneuburg
Niederösterreich
174
Fermacon Bauconsult GmbH
City Park Crescendo
16.01.2015
 
Steiermark
175
Breitenfeld Edelstahl GmbH
Reststoffdeponie Ausbau BA 5
22.01.2015
 
Steiermark
176
Militärservicezentrum Hinterstoisser
Rissesamerung Zeltweg
12.02.2015
 
Steiermark
177
Stadtwerke Kapfenberg
Asphaltierungsarbeiten 2015
19.02.2015
 
Steiermark
178
Reinhaltungsverband Pößnitz Saggautal ABA Ba 20 Baulos A
19.02.2015
 
Steiermark
179
Baubezirksleitung Oberstmk. West
Leitungsumlegung Zeltweg
20.02.2015
 
Steiermark
180
Stadtgemeinde Trofaiach
Tiefbauarbeiten JBV 2015 u. 2016
25.02.2015
Stadt Trofaiach
Steiermark
181
Gemeinde St. Radegund bei Graz
Straßenbau WVA BA 03
25.02.2015
 
Steiermark
182
Marktgemeinde Seckau
Umbau Kindergarten
25.02.2015
 
Steiermark
183
Unfallkrankenhaus Kalwang
Hubschrauberlandesplatz
11.03.2015
 
Steiermark
184
Straßenbauarbeiten Deutsch-Wagram
Stadtgemeinde Deutsch-Wagram
19.03.2015
 
Niederösterreich
185
Marktgemeinde Gratkorn
Brückensanierung Gratkorn 2015
20.03.2015
 
Steiermark
186
Gemeins. Bau Siedlung Rottenmann
8786 Rottenmann
20.03.2015
 
Steiermark
187
Stadtwerke Mürzzuschlag
JBV Leitungsverlegung - Jahresrahmenvertrag 2015
31.03.2015
 
Steiermark
188
Gemeinde Stanz im Mürztal
8653 Stanz i. Mürztal ABA BA 07
31.03.2015
 
Steiermark
189
Militärisches Immobilienmanagement
8740 Zeltweg - Instandsetzung Straßen u Wege
08.04.2015
 
Steiermark
190
Stadtgemeinde Leoben
Straßenbau 2015
09.04.2015
Stadt Leoben
Steiermark
191
Stadtgemeinde Frohnleiten ABEZ
A-8130 Frohnleiten BA 1 - 5
13.04.2015
 
Steiermark
192
Gemeinde Holzhausen
WVA Holzhausen BA 07
15.04.2015
 
Steiermark
193
Kelag Wärme GmbH
Netzausbau Völkermarkt
23.04.2015
 
Kärnten
194
Stadtgemeinde Kapfenberg
Straßenbau 2015
27.04.2015
 
Steiermark
195
Stadtgemeinde Eisenerz
Lindmoserstraße Sanierung WVA und ABA
27.04.2015
 
Steiermark
196
Voest-Alpine
Kanalsanierung Feistritz Nähe Feldbach
29.04.2015
 
Steiermark
197
Amt der stmk. Landesregierung
Sanierung Finanzamt L 611 Leibnitzerstraße
30.04.2015
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
198
Stadtgemeinde Zeltweg
Straßenbau Zeltweg 2015
30.04.2015
 
Steiermark
199
BIG 8010 Graz
Borg Graz Liebenau
04.05.2015
 
Steiermark
200
Marktgemeinde Weißkirchen Stmk
8741 Weißkirchen Straßenbau 2015
05.05.2015
 
Steiermark
201
Giwog
Kerpelystraße 64 65 67 Leoben
11.05.2015
GIWOG
Steiermark
202
Giwog
Kehrgasse 5-39 Trofaiach
11.05.2015
GIWOG
Steiermark
203
Giwog
Bergmanngasse Trofaiach
11.05.2015
GIWOG
Steiermark
204
Amt der stmk. Landesregierung
L515 Vorleistung DDK und EOFL
12.05.2015
 
Steiermark
205
Marktgemeinde Gratkorn
8101 Gratkorn
18.05.2015
 
Steiermark
206
Ankünder GmbH
8010 Graz Leoben Kärntnerstraße 89
22.05.2015
 
Steiermark
207
Amt d. stmk Landesreg.
PDF Fohnsdorf
12.05.2015
 
Steiermark
208
Amt d. stmk. Landesregierung
L 553 Kleinflächensanierung
27.05.2015
 
Steiermark
209
Gemysag 8605 Kapfenberg
Straßensanierung Mürzbogen 2
27.05.2015
 
Steiermark
210
Stadtgemeinde Kindberg
Straßenbau Hadersdorf 2015
18.06.2015
 
Steiermark
211
Marktgemeinde Obdach
Aufschließungsstraße Raiffeisengründe
19.06 2015
 
Steiermark
212
Stadtgemeinde Rottenmann
Straßenbauarbeiten 2015
25.06.2015
Stadtgemeinde Rottenmann
Steiermark
213
Gemeinde Traboch
Straßensanierung 2015
25.06.2015
Gemeinde Traboch
Steiermark
214
Gemeinde Wald am Schoberpaß
Diverse Asphaltierungsarbeiten
29.06.2015
 
Steiermark
215
Amt d. stmk. Landesregierung
Pöls - St Georgen L
01.07.2015
 
Steiermark
216
Stadtgemeinde Eisenerz
WVA BA 09 Abschnitt Enzianstraße
02.07.2015
 
Steiermark
217
Stadtgemeinde Eisenerz
Straßenbauarbeiten
02.07.2015
 
Steiermark
218
Stadtgemeinde Eisenerz
ABA BA 12 Enzianstraße
02.07.2015
 
Steiermark
219
Stadtgemeinde Spielberg
Asphaltierungsarbeiten
07.07.2015
 
Steiermark
220
Feuerwehr Vordernberg
Sanierung nördlicher Vorplatz
17.07.2015
 
Steiermark
221
Anton Mayer GmbH
Errichtung Fundamente
17.07.2015
 
n/a
222
Marktgemeinde Obdach
Schmutzwasserkanal BA 20 Bürgergrunde
24.07.2015
 
Steiermark
223
Stadtgemeinde Bruck/Mur
AWE ESV Tennisplatz Druckleitung
28.07.2015
 
Steiermark
224
Weggenossenschaft Kletschach - Penggen
Proleb
03.08.2015
 
Steiermark
225
Marktgemeinde Groß Str. Florian
Erd- und Baumeisterarbeiten
05.08.2015
Gemeinde Groß St. Florian
Steiermark
226
Stadtgemeinde Knittelfeld
Straßenbauarbeiten 2015
10.08.2015
 
Steiermark
227
Stadtgemeinde Knittelfeld
ABA Knittelfeld BA 1 2
10.08.2015
 
Steiermark
228
BundesimmobiliengesmbH
Außenanlagen Montanuni Leoben
11.08.2015
 
Steiermark
229
Amt d stmk. LR
RA Bretterbach B 24 Gesäuse
19.08.2015
 
Steiermark
230
Gemeinde Ratten
Galizenriegelweg Ab 1
20.08.2015
 
Steiermark
231
Gemeinde Ratten
Galizhenriegelweg Hauszuf
20.08.2015
 
Steiermark
232
Stadtgemeinde Spielberg
Sanierung Hochbehälter
20.08.2015
 
Steiermark
233
Stadtgemeinde Weiz
Neubau Garagenanlage Franz Pichler Str.
24.08.2015
 
Steiermark
234
Militärisches Immobilienmanagement Zeltweg
Fliegerhorst Fiala Fembrugg
25.08.2015
 
Steiermark
235
Marktgemeinde Pölstal
Pölsfluss Pölsbach Pusterwaldbach
26.08.2015
 
Steiermark
236
Militärisches Immobilienmanagement
Instandsetzung Piste Groovingrillen
08.09.2015
 
Steiermark
237
Marktgemeinde Irdning Donnersbachwald
ABA Donnersbachwald BA 05
10.09.2015
 
Steiermark
238
Amt der stmk. Landesregierung
BBL Graz U Bushaltestelle Jassing bei Weiz
15.09.2015
 
Steiermark
239
Marktgemeinde Niklasdorf
T-Knoten B 1 16
17.09.2015
 
Steiermark
240
ÖBB Immobilienmanagement
Absperrbügel für Betriebsgebäude Donawitz
18.09.2015
 
Steiermark
241
Amt der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung BBL Liezen
28.09.2015
 
Steiermark
242
Giwog Trofaiach
Stahlstraße und Erzstraße
28.09.2015
 
Steiermark
243
Stadtgemeinde Bruck/Mur
ABA BA Pögihof Baulos 1
05.10.2015
 
Steiermark
244
Stadtgemeinde Bruck/Mur
Fußgeherbrücke Murinsel Stadionstraße
06.10.2015
 
Steiermark
245
Marktgemeinde Turnau
Sanierung Kirchbühelstraße bzw. Buchenlandweg
07.10.2015
 
Steiermark
246
Gemeinde Bad Mitterndorf
Straßenbauarbeiten
06.10.2015
 
Steiermark
247
Amt der stmk. Landesregierung
GRW Stattegg Teil 3
14.10.2015
 
Steiermark
248
Gemeinde Proleb
Straßenbau - Straßensanierung
02.11.2015
 
Steiermark
249
Gemeinde Haselsdorf - Tobelbad
Lehrrohrstreckenerrichtung
02.11.2015
 
Steiermark
250
Stadtgemeinde Frohnleiten
Deponie
29.01.2016
 
Steiermark
251
Kobenz Straßenherstellung
OWGES Graz
04.02.2016
 
Steiermark
252
Fliegerhorst Hinterstoiser
Rissesanierung
04.02.2016
 
Steiermark
253
Stadtgemeinde Spielberg
Lindenweg
05.02.2016
 
Steiermark
254
Marktgemeinde Niklasdorf
Kanalschachtsanierung
08.02.2016
 
Steiermark
255
OWG Knittelfeld
Spielberg Außenanlage
18.02.2016
 
Steiermark
256
Verein Erzbergbahn
Sanierung 9 Brücken
18.02.2016
 
Steiermark
257
E-Werk Gösting
Jahresbauvertrag
22.02.2016
 
Steiermark
258
Stahl Judenburg GmbH
Querung Landesstraße
26.02.2016
Stahl Judenburg GmbH
Steiermark
259
Dietrich GmbH
Aufschließung Feistritz
29.02.2016
 
Steiermark
260
Stadtgemeinde Kapfenberg
Straßensanierung 2016
29.02.2016
 
Steiermark
261
Stadtwerke Klagenfurt
Tiefbau 2016
09.03.2016
 
Kärnten
262
Amt der Stmk. LR AB 16
L 104 Breitenauerstraße
10.03.2016
 
Steiermark
263
Stadtgemeinde Leoben
Straßenbau 2016
15.02.2016
 
Steiermark
264
Marktgemeinde Stainach Pürgg
WVA Stainach Pürg
16.03.2016
 
Steiermark
265
OWG Knittelfeld
Außenanlage Semmelweiß
16.03.2016
 
Steiermark
266
DM Kittenberg KG
8451 Kittenberg Aufschließ
17.03.2016
 
Steiermark
267
Gemeinde Lobmingtal
Radweg Lobmingtal
17.03.2016
 
Steiermark
268
Stadtgemeinde Rottenmann
Straßenbauarbeiten 2016
22.03.2016
Stadtgemeinde Rottenmann
Steiermark
269
Stadtgemeinde Mürzzuschlag
JBV 2016
31.03.2016
 
Steiermark
270
Amt der stmk LR AB 16
B 113 Schoberpassstr.
31.03.2016
 
Steiermark
271
Amt der stmk LR AB 16
B24 Hochschwabbundesstr.
31.03.2016
 
Steiermark
272
Amt der stmk LR AB 16
L 117 Pfaffensattelstr
31 03.2016
 
Steiermark
273
Amt der stmk LR AB 16
L 114 Schanzsattelstraße
31.03.2016
 
Steiermark
274
Gemeinde St Radegund
WVA BA 03
01.04.2016
 
Steiermark
275
Amt der stmk. LR AB 16
B 020 Vorleistung
13.04.2016
 
Steiermark
276
Holding Graz
Generalsanierung Fröhlichgasse
19.04.2016
Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH
Steiermark
277
OWG Knittelfeld
Großlobming Außenanlagen
19.04.2016
 
Steiermark
278
Christina Paar
Krieglach Massing
14.04.2016
 
Steiermark
279
Stadtwerke Judenburg
Kabel TV Großlobming
14.04.2016
 
Steiermark
280
Amt der stmk. LR AB 16
Stützpunkt Wald/Schoberp
22.04.2016
 
Steiermark
281
Amt der stmk LR AB 16
Straßenmeisterei Mürzzuschlag
22.04.2016
 
Steiermark
282
Amt der stmk. LR AB 16
Straßenmeisterei Leoben
22.04.2016
 
Steiermark
283
Amt der stmk. LR AB 16
Straßenmeisterei Gußwerk
22.04.2016
 
Steiermark
284
Weggenossenschaft
Kletschach - Pengen
26.04.2016
 
Steiermark
285
Amt der stmk. LR AB 16
L 514 Hocheggerstraße
26.04.2016
 
Steiermark
286
Amt der stmk. LR AB 16
B 95 Turracher Straße
26.04.2016
 
Steiermark
287
Holding Graz
Krottendorferstraße
02.05.2016
 
Steiermark
288
Gemeinde St. Stefan
Kanalisation BA 04
02.05.2016
 
Steiermark
289
Amt der Stmk LR
Beireich Murtal L 502
04.05.2016
 
Steiermark
290
Holding Graz
Generalsanierung Harter Str
17.05.2016
 
Steiermark
291
Stadtgemeinde Bruck/Mur
ABA BA 21 Pöglhof
20.05.2016
 
Steiermark
292
Stadtgemeinde Bruck/Mur
ABA BA 22 Resterschl.
24.05.2016
 
Steiermark
293
Holding Graz
Fräs- u. Asphaltierungsarb
24.05.2016
 
Steiermark
294
Militärisches Immobilienmanag.
Tüpl Seetal Asphaltarbeiten
30.05.2016
 
Steiermark
295
Holding Graz
Stemäckerweg Generalsanierung
30.05.2016
 
Steiermark
296
Böchzelt Immobilien
Schmittstraße Ecke Kärtnerstraße
02.06.2016
 
Steiermark
297
Marktgemeinde St. Michael
Geh- u Radweg Kohlbacher
06.06.2016
 
Steiermark
298
OWG Obersteirische Wohnstätten GmbH
8755 St. Peter ob Judenburg 8 WE Birkenweg
07.06.2016
 
Steiermark
299
Hermann Häfele jun.
Außenanlage Petersgasse 51
06.06.2016
 
n/a
300
Marktgemeinde Niklasdorf
WVA BA 04 Bau- und. Installation
08.09.2016
 
Steiermark
301
Militärisches Immobilienmanag
Landwehr Kaserne St. Michael
09.06.2016
 
Steiermark
302
PEW Technik Service GmbH
Verkabelung Windpark Pama
08.06.2016
 
Steiermark
303
OWG Obersteirische Wohnstätten
Mondscheinweg 2 - 4 und 5 -9 Kobenz
14.06.2016
 
Steiermark
304
Weginteressentenschaft Peinsipp Breitentalerweg
Straßenbau Stanz
14.06.2016
 
Steiermark
305
Holding Graz Kommunale Dienste
Hirtekloster Geh- und Radweg
16.06.2016
 
Steiermark
306
Stadtgemeinde Frohnleiten
Wasserversorgungsanlage HB Laaa
21 06.2016
 
Steiermark
307
Stadtgemeinde Spielberg
WVA BA 04 Ortsteil Flatschach
24.06.2016
 
Steiermark
308
BIG Campus Kanalsanierung
Montanuniversität Leoben
27 06.2016
 
Steiermark
309
Weggenossenschaft Vorderes Obdachegg
Umbau Interessentenweg
27.06.2016
 
Steiermark
310
Amt der stmk Landesregierung STED
Kleinflächen L 118
30.06.2016
 
Steiermark
311
Amt der stmk. Landesregierung STED
Kleinflächensanierung B 115
30.06.2016
 
Steiermark
312
Amt der stmk Landesregierung STED
Kleinflächensanierung L 138
01.07.2016
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
313
Amt der stmk. Landesregierung STED
Niederalplstraße L 113
30.06.2016
 
Steiermark
314
Amt der stmk. Landesregierung STED
Josef Heißl Str. L 101
30.06.2016
Land Steiermark
Steiermark
315
Militärisches Immobilienmanagement
Fil Hinterstoisser
07.07.2016
 
n/a
316
Stadtgemeinde Knittelfeld
Straßenbauarbeiten 2016
06.07.2016
 
Steiermark
317
Holding Graz Kommunale Dienste
Peter Rosegger Straße FW Verbindung
11.07.2016
 
Steiermark
318
Gemeinde Vordernberg
Mischgutlieferung und Einbau Laufstraße
13.07.2016
 
Steiermark
319
AWV Raum Zeltweg
Aufschließung Grießmoar
Marktgemeinde Weißkirchen
15.07.2016
 
Steiermark
320
Holding Graz Geidorfplatz
Fahrbahnsanierung
03.08.2016
 
Steiermark
321
Stadtgemeinde Bruck/Mur
Sanierung Stützmauer Leobnerstraße
04.08.2016
 
Steiermark
322
Amt der. Stmk. Landesregierung
Sanierung UHS Radwegkreuzung
04.08.2016
 
Steiermark
323
Stadtgemeinde Kapfenberg
Ortsteil Parschlug Oberflächenentwässerung
05.08.2016
 
Steiermark
324
Holding Graz
Sanierung Makadamwege Volksgarten
05.08.2016
 
Steiermark
325
Marktgemeinde Bad Mitterndorf
Straßenbauarbeiten 2016/2017
12.08.2016
 
Steiermark
326
Stadtgemeinde Knittelfeld
Sanierung Gehsteig Esperantostraße
12.08.2016
 
Steiermark
327
Stadtgemeinde B/Mur
Generalsanierung Fußgeherbrücke Fabriksg
17.08.2016
 
Steiermark
328
Gemeinde Spital am Semmering
Mischgutlieferungen Hübnerweg
17.08.2016
 
Steiermark
329
Marktgemeinde Tamsweg
ABA Prebersee BA 10
18.08.2016
 
Salzburg
330
Marktgemeinde Peggau
8120 Peggau Straßenbau Hinterbergstraße
19.08.2016
 
Steiermark
331
LPK-Steiermark Logistikabteilung
Aspahltsanierung
02 09 2016
 
Steiermark
332
Marktgemeinde Turnau
8625 Turnau Asphaltausbesserungen
02.09.2016
 
Steiermark
333
Stadtgemeinde Mürzzuschlag
Straßenbauarbeiten FA Innweld
20.09.2016
 
Steiermark
334
Amt der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung Anstieg Pretal
29.09.2016
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
335
Amt der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung Kapfenberg Tödtling
29.09.2016
 
Steiermark
336
Amt der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung Gaalerstraße Judenburg
28.09.2016
 
Steiermark
337
Am der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung Murau Preberstraße
29.09.2016
 
Steiermark
338
Amt der stmk. Landersregierung
Kleinflächensanierung B 114 Triebener Straße
29.09.2016
 
Steiermark
339
Amt der stmk. Landesregierung
Kleinflächensanierung L542 Feistritzerstr.
28.09.2016
 
Steiermark
340
Spar Filiale Traboch
Asphaltierungsarbeiten
04.10.2016
 
Steiermark
341
Stahl Judenburg GmbH
Sanierung Werksgelände
20.10.2016
 
Steiermark
342
OBB Infrastruktur AG
Abtrag Randbalken in Preg
21.10.2016
 
Steiermark
343
Brucker Wohnbau u Siedlungsvereinigung
8600 Bruck/Mur Zufahrtstraße Hochfeld
10.10.2016
 
Steiermark
344
Marktgemeinde Mönichkirchen
Siedlungsstraße Richtung Wasserwerk
04.10.2016
 
Niederösterreich
345
Österreichischer Alpenverein 8700 Leoben
Kläranlage Reichensteinhütte
25.10.2016
 
Steiermark
346
Stadtgemeinde Bruck/Mur
Asphaltierung Kaltschmidstraße
26.10.2016
 
Steiermark
347
Marktgemeinde Obdach
Mischgutlieferungen und Einbau Div. Gemeinde
27.10.2016
 
Steiermark
348
Konrad Gruber
8650 Kindberg Hartergraben II
28.10.2016
 
Steiermark
349
Weggenossenschaft Kletschach
Vordere Pengen Proleb
11.11.2016
 
Steiermark
350
Kleinflächensanierung Pichl-Großdorf
Nähe Tragöß
18.11.2016
 
Steiermark
351
Kleinflächensanierung Proleb
18.11.2016
 
Steiermark
352
Wasserverband Umland Graz
Dobl BA10
25.11.2016
 
Steiermark
353
Wasserverband Grazerfeld Südost
Erweiterung WVA Mellach BA 26
25.11.2016
 
Steiermark
354
Energie Graz GmbH
Grabungsarbeiten JBV 2017 - 2018
29.11.2016
 
Steiermark
355
Kleinflächensanierung B 24
Weichselwaage STED Gußwerk
01.12.2016
 
Steiermark
356
Tilz und Partner Bauconsult Gmbh
Vorderer Eichberweg
12.12.2016
 
n/a
357
Stadtgemeinde Eisenerz
JBV 2017/2018
13.12.2016
Stadt Eisenerz
Steiermark
358
Veitsch Radex Sanierung Oberflächenkanal
E2 Engineering GmbH, Admont
20.12.2016
 
Steiermark
359
Neubau und Sanierung Gemeindestraße. Marktgemeinde Übelbach
23.01.2012
 
Steiermark
360
Kontrahentenverträge 2012. OBB Kabelbauleistungen
26.01.2012
 
n/a
361
OBB Kabelbauleistungen. Althofen - Klagenfurt
10.02.2012
 
Kärnten
362
Gobemitz, Gemeinde St. Margareten
16.02.2012
 
Steiermark
363
Friedhofgasse. Stadtgemeinde Trofaiach
12.12.2011
 
Steiermark
364
Kreuzung Flughafen Triesterstraße
 
 
Steiermark
365
Straßenbauarbeiten 2012, Marktgemeinde Seewalchen
 
 
Oberösterreich
366
AWV Raum Frohnleithen. PTT ZT GmbH
 
 
Steiermark
367
ABA Gratkorn BA 12. Erd- und Baumeisterarbeiten, Bilek & Krischner Graz
17.02.2012
 
Steiermark
368
Asphaltierungsarbeiten, Stadtwerke Kapfenberg
22.02.2012
 
Steiermark
369
Verkabelungsprojekte 2012, Stadtwerke Mürzzuschlag
02.03.2012
 
Steiermark
370
Baumeisterkatalog ObStmk
05.03.2012
 
Steiermark
371
Baumeisterkatalog Oststmk
 
 
Steiermark
372
Baumeisterkatalog Weststmk
 
 
Steiermark
373
Siedlungsaufschließung Greiner
14.03.2012
 
n/a
374
Außenanlagen, Volksschule Göss
16.03.2012
 
Steiermark
375
ABA BA 06 Eichberg -L. Marktgemeinde St Peter am Kammersberg
02.03.2012
 
Steiermark
376
Straßensanierungen 2012, Stadtgemeinde Kapfenberg
05.03.2012
 
Steiermark
377
Kuttin 8720 Knittelfeld Laubreiter Baumg ZT KG
12.03.2012
 
Steiermark
378
Sanierung Ostthaller BA 02, Stahl Judenburg
15.03.2012
 
Steiermark
379
Straßenbauarbeiten. Stadtgemeinde Leoben
19.03.2012
 
Steiermark
380
Straßenbauarbeiten, Wasserleitungssanierung JBV 2012, Gemeinde Gröbming
26.03.2012
 
Steiermark
381
ABA Lockenhaus BA 09, Marktgemeinde Lockenhaus
11.04.2012
Gemeinde Lockenhaus
Burgenland
382
Sanierung Bachmauer, Dorfstraße Gemeinde Proleb
17.04.2012
 
Steiermark
383
Grazer Ringstraße, Amt d. stmk. LR BBL G
 
 
Steiermark
384
ABA Walcher-Eurogast, Stadtgemeinde Liezen
09.05.2012
 
Steiermark
385
Gemeinde Hatzendorf, 8361 Hatzendorf
16.05.2012
 
Steiermark
386
Kanalsanierung B 60, ABA Eggendorf BA 07
22.03.2012
 
Niederösterreich
387
Siedlungsaufschließung, Marktgemeinde Kobenz
04.04.2012
 
Steiermark
388
Straßensanierung Bergmanngasse, Gemeinde Proleb
17.04.2012
 
Steiermark
389
Hartbergerstraße BBL Graz U, B64 VHS VLSA Amt d.
 
 
Steiermark
390
Baumeisterkatalog 2012. Oststeiermark. Weststeiermark, Obersteiermark
 
 
Steiermark
391
Sanierung FA-Leoben, 0810 Graz BIG Bundesimmobilieng
15.05.2012
 
Steiermark
392
Straßeninstandsetzung Großflächen Villach, 9500 Villach
15.05.2012
Magistrat Villach
Kärnten
393
Außenanlagen, LBS Murau Schule
21 05.2012
 
Steiermark
394
ABA Bleiburg BA 307. 9125 Kühnsdorf, Abwasserverband Völk
21 05.2012
 
Kärnten
395
Siedlungsaufschließung, Greiner Puchta, Strolbich
23.05.2012
 
n/a
396
Parkplatzsanierung Trofaiach, WAG Trofaiach
29.05.2012
 
Steiermark
397
RA Tunzendorf-Stein, BBL Lietzen
31.05.2012
 
Steiermark
398
Reststoffdeponie, Breitenfeld Edelstahl AG
01.06.2012
 
Steiermark
399
Anbindung Sommersbergseestraße, Stadtgemeinde Bad Aussee
01.06.2012
Stadtgemeinde Bad Aussee
Steiermark
400
Straßenbau und Asphalt. Gemeinde St Georgen am Längsee
14.06.2012
 
Kärnten
401
HTBLA Kapfenberg, Grabungs- und Wiederherstellungsarbeiten
21 06 2012
 
Steiermark
402
Straßen und Plätze 2012, Voest Alpine Kindberg
21.06.2012
 
Steiermark
403
Containerabstellplatz-Brauunion, Brauerei Göss
22.06.2012
 
Steiermark
404
LKH Leoben-Außenanlagen Neubau Funktionstrakt
25.06.2012
 
Steiermark
405
Abbiegespur Fischzucht, Amt d. stmk. LR
26.06.2012
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau
Steiermark
406
1 10KV Gratz Messend., Steweag Steg GmbH
27.06.2012
 
Steiermark
407
Sanierung Stützmauer, Amt d. stmk. LR
10.07.2012
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
408
Brückensanierung 2012, Stadtgemeinde Kapfenberg
11.07.2012
 
Steiermark
409
Voest-Alpine Weichen, Instandsetzung Asphaltflachen 2012. 8740 Zeltweg
11 07.2012
 
Steiermark
410
Pflegeheim Altausse.
19 07 2012
 
Steiermark
411
Gemeinde Oberhaag Ma, ABA BA 1 9 BL A
20 07 2012
 
Steiermark
412
ABA St. Kanzian BA 13, Gemeinde St Kanzian
20 07 2012
 
Kärnten
413
GBG Gebäude u. Baum Parkplatz Kindergarten VS Mariagrün Graz
24 07.2012
 
Steiermark
414
Gemeinde Apfelberg, 8720 Apfelberg
26 07.2012
 
Steiermark
415
ÖBB Infrastruktur AG., Gummem Patemion Feistritz
30.07.2012
 
Kärnten
416
Neubau Wirtschaftshof + Gärtnerei Liezen. Gemeinnützige Siedlung
31.07.2012
 
Steiermark
417
Jagd- und Forstgut In de., 8786 Rottenmann
08.08.2012
 
Steiermark
418
Baumeisterarbeiten Druckrohrleitung, KKW Kraubathbach
13.08.2012
 
Steiermark
419
8020 Graz, Sanierung Röthelstein
09.08.2012
 
Steiermark
420
Wasserversorgung Traboch, Erweiterung ON Timmersdorf Gemeinde Traboch
17.08.2012
 
Steiermark
421
Gemeinde Pernegg an, 8132 Pemegg
23.08.2012
 
Steiermark
422
Bahnsteigerneuerung in St. Marein-St. Lorenzen MZT, OBB Infrastruktur AG
24.08.2012
 
Steiermark
423
Stadtgemeinde Kinderberg, Bannhofweg Geh- und…
03.09.2012
 
Steiermark
424
Verbreiterung Greitherstraße. Marktgemeinde St. Micha.
13.09.2012
 
Steiermark
425
Gemeinnützige Bau-.. 8700 Leoben
19.09.2012
 
Steiermark
426
Jahresbauvertrag. Marktgemeinde Kalwang
21.09.2012
 
Steiermark
427
Gemeinde Maria Buch..., 18D
25 09.2012
 
Steiermark
428
Brauunion Österreich, 8055 Graz
26.09.2012
 
Steiermark
429
Asphaltsanierung L 382 Steinbergstraße. Straßenmeisterei Gösting
08.10.2012
 
Steiermark
430
Asphaltsanierung L 301, Straßenmeisterei Gösting
08.10.2012
 
Steiermark
431
FA 18C-STED, Sanierungsarbeiten einer Rutschung in Schiming, Amt der stmk. LR
16.10.2012
 
Steiermark
432
Straßenbauarbeiten 2012, Gemeinde Untersiebenbrunn
29.10 2012
 
Niederösterreich
433
Kelag Netz GmbH Villach
27.11.2012
 
Kärnten
434
Kelag Netz GmbH St. Veit/Glan
27.11.2012
 
Kärnten
435
Kelag Netz GmbH Wolfsberg
27.11.2012
 
Kärnten
436
Kelag Netz GmbH Völkermarkt
27.11 2012
 
Kärnten
437
Asphalt Suizbachgraben. Gemeinde Apfelberg
06.12.2012
 
Steiermark
438
Neubau 28 FWH Liezen, Ennstal reg. Gen. mbH. Liezen, Straßenbauarbeiten
13.12.2012
 
Steiermark
439
AWV Raum Frohnleiten und Stadtgemeinde Frohnleiten ABA BA 27
16.01.2013
 
Steiermark
440
ABA Ludmannsdorf Ba 06 Zedras Rohrliefer- und Verlegearbeiten
12.02.2013
 
Kärnten
441
Giwog Trofaiach Goldbachgasse, Kehrgasse, Schönauweg 3-5 Vordernberg Goldbachgasse
Kehrgasse Schönauweg 3-5 Vordernberg
13.02.2013
 
Steiermark
442
Asphaltierungsarbeiten Stadtwerke Kapfenberg 2013
14.02.2013
 
Steiermark
443
Sanierung Stützmauer Marekkai Sanierung Gehwege Waasenbrücke
21.02 2013
 
Steiermark
444
Jahresauftrag div Straßenbauarbeiten 2013. Gemeinde Proleb
04.03.2012
 
Steiermark
445
WVA Friesach BA 11 Stadtgemeinde Friesach
19.03.2013
 
Kärnten
446
Straßenbau 2013 Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
22.03.2013
 
Oberösterreich
447
WVA Vordernberg BA 03 Marktgemeinde Vordernberg
25.03.2013
 
Steiermark
448
Innhofgestaltung Schloss Wasserberg Gaal Stift Heiligenkreuz
27.03.2013
 
Steiermark
449
Kanalisation Semriach Ba 09 Schöcklsiedlung und Glett 8102 Semriach
05.04.2013
Gemeinde Semriach
Steiermark
450
ABA + WVA Holzhausen BA06 Gemeinde Holzhausen
05.04.2013
 
Oberösterreich
451
Straßenbauarbeiten 2013 Stadtgemeinde Knittelfeld
08.04 2013
 
Steiermark
452
Regenwasserkanalisation Alte Landstraße Hinterbergstraße Mitterbachstr
12.04.2013
 
Steiermark
453
Tiefbauarbeiten 2013/2014 Stadtgemeinde Trofaiach
15.04.2013
 
Steiermark
454
Mischgutlieferung und Einbau. Feistritz bei Knittelfeld Altendorferweg und Schulgasse
24.04.2013
 
Steiermark
455
Asphaltierungsarbeiten Hangweg Asphaltierungsarbeiten Gruber Gemeinde Apfelberg
Asphaltierungsarbeiten Hangweg
Asphaltierungsarbeiten Gruber
29.04.2013
 
Steiermark
456
Gemeinde Amering diverse Gemeindestraßen
21.05.2013
 
Steiermark
457
Stadtgemeinde Trofaiach Töllachstraße
23.05.2013
 
Steiermark
458
Stadtgemeinde Frohnleiten Wasserversorgungsanlage. Sanierung Hochbehälter IV und V
29.05.2013
 
Steiermark
459
St. Margarethen bei Knittelfeld Wasserleitung Dammweg
07.06.2013
 
Steiermark
460
St. Margarethen bei Knittelfeld Staßenbau Siedlung
10.06.2013
 
Steiermark
461
Amt der stmk. LR Sanierung Rabenwald
13.06.2013
 
Steiermark
462
Österreichische Wohnbaugenossenschaft 8010 Graz Zeltenschlagstraße 4 Stützmauer
24.06.2013
 
Steiermark
463
Fernwärme Feldgasse Graz . Holding Graz
26.06.2013
 
Steiermark
464
Gemeinde Traboch Neuerrichtung Sonnbergweg
28.06.2013
 
Steiermark
465
Stadtgemeinde Spielberg 8724 Spielberg
03.07.2013
 
Steiermark
466
WVA Kobenz BA 04 Verbindungsleitung Knittelfeld
12.07.2013
 
Steiermark
467
Deckensanierung Tipschern B 320 Ennstal Bundesstraße
16.07.2013
 
Steiermark
468
110 KV Rohrgrab u Verlegearbeiten Werndorf - UW Pirka
31.07.2013
 
Steiermark
469
LIG Stmk. HWS Feistritz/Murau
28.06.2013
 
Steiermark
470
1 10 KV Leitung A.B.C Energie Steiermark
 
 
Steiermark
471
ABA BA 1 0 Restausbau, Stadtgemeinde Spielberg
15.07.2013
 
Steiermark
472
Mischgutlieferung Gemeinde Reissstraße Amt D. stmk. Landesregierung
18.07.2013
 
Steiermark
473
Sanierung Kanalisation Rohrmoos-Untertal, Baumeisterarbeiten, Gemeinde Rohrmoos
31.07.2013
 
Steiermark
474
BF Reggau-Deutschfeistiritz Errichtung ESTW
01.08.2013
 
Steiermark
475
WG Hiritschberg Wasserversorgungsanlage BA 01
14.08.2013
 
Steiermark
476
WVA Kindberg BA 1 1 Stadtgemeinde Kindberg
23.08.2013
 
Steiermark
477
Rutschungssanierung Krumegg. L 367 Krumeggerstraße Straßenbauarbeiten Land Stmk
28.08.2013
 
Steiermark
478
Sanierung Mischwasserkanal, Schmittstraße BA 09 Stadtgmeinde Knittelfeld
09.09.2013
 
Steiermark
479
Holding Graz. Kommunale Dienstleistungen GmbH Wegverbindung Rosarium
23.09.2013
 
Steiermark
480
Asphaltierungsarbeiten Gleisübergänge. Voestalpine Zeltweg Weichensysteme
24.10.2013
 
Steiermark
481
Hangrutschung Franz Schadler, Michael Franz Eibiswald
24.10.2013
 
Steiermark
482
Kreuzungsumbau Hoffeldgasse L, Steirischer Zentralraum BBI Graz Umgebung
25.10.2013
 
Steiermark
483
Gehsteig Panzenbeckgasse. L324 Stiftingtalslraße BBI Graz Umgebung
25.10.2013
 
Steiermark
484
Marktgemeinde St. Gallen BA 09 und BA07
25.10.2013
 
Steiermark
485
Gehsteig Göstingerstraße, Steirischer Zentralraum BBI Graz Umgebung
25.10.2013
 
Steiermark
486
Stadtgemeinde Trofaiach Rebenburggasse Asphaltierungsarbeiten
30.10.2013
 
Steiermark
487
ABA WVA Bruck an der Leitha - Alte Wiener Straße
05/06 2015
 
Niederösterreich
488
Jahresbauvertrag ARGE Straßenbau 2006; Straßenbau und Künetteninstandsetzung Magistrat Klagenfurt
22.12.2005
Magistrat Klagenfurt
Kärnten
489
Kanalisierung St. Ruprechter Straße
26.08.2009
Magistrat Klagenfurt
Kärnten
490
L 502 St. Lambrechterstraße, Sanierung Weirerteich - Laßnitz
30.07.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
491
B 69 Südsteirische Grenzstraße, San Radkersburg
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
492
Ldstr. L211, Gnaserstraße, Kirchberg a.d. Raab
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
493
Ldstr. B57, Güssinger Straße, San. Leitersdorf
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
494
L 242 Leitersdorferstraße, BV: San Bergl 1. Teil
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
495
B066 Gleichenbergerstraße, San. Kiefer
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
496
San. L201 - 1.Teil, Berndorferstraße
06.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
497
L 117 Pfaffensattelstraße, San. Rettenegg Teil 1
07.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
498
Weizer Straße, Sanierung Mitterdorf
07.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
499
B54, Wechselstraße, San. Seibersdorf-Grafendorf (Teilbereiche)
07.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
500
L652, Wernersdorferstraße, Sanierung Wernersdorf 1.Teil mit Objekt
08.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
501
L624, Schwarzautalstraße, Sanierung Labuttendorf-St.Nikolai ob Draßling
08.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
502
L619, Weinebenstraße, Sanierung Trahütten 6.Teil – Straße
08.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
503
B97, San. Stadl-Einach, km 16,490-18,600
12.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
504
San. Waldbacherstraße (Teilbereiche), L416, km 4,000 bis 4,700
12.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
505
L 353 Heiligenbrunnerstraße, Sanierung von Teilbereichen
12.08.2013
Land Steiermark
Steiermark
506
San. Sulz + Raabbrücke Takern, B68 Feldbacher Straße, km 5,300 bis km 6,600
13.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
507
L711, Ramsauerstraße, San. Bartlbauer, km 13,150 - 14,600, Ramsau
13.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
508
B24, San. Bezirksgrenze - Knacklahn
13.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
509
B138, Pyhrnpaß Straße, San. Bliem, km 81,570 - 83,600, Liezen
13.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
510
B146, Gesäuse Straße, San. ODF Admont, km 86,700 - 87,200
13.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
511
B115 Eisen Straße, Sanierung Vordernberg Anstieg 1. Teil, km 129,150 - 130,460
20.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
512
B20, Mariazellerstraße, San. Fallenstein 1. Teil, km 83,768-85,400
20.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
513
L104, Breitenauerstraße, Sanierung Breitenau, km 12,500 - 13,520
20.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
514
B23 Lahnsattel Straße, Sanierung Frein, km 32,870 - 33,400
20.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
515
B21, Lahnsattel Straße, Sanierung Halltal 1. Teil, km 97,380 - 98,380
21.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
516
B20, Mariazeller Straße, Sanierung Schatz, km 130,000 - 130,268
21.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
517
B116, Leobener Straße, Sanierung Anschluss St. Marein, km 0,100 - 0,800
21.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
518
Sanierung Hausmannstätten - Fernitz, L 371 Mellacherstraße, von km 0,00 - km 2,00
22.08.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
519
Sanierung Hohenegg bei St. Marein, L305 Mareinerstraße
17.09.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
520
L301 San. Hitzendorf - Söding, Hitzendorferstraße
18.09.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
521
San. Kainbach l und Teilbereiche B65, Gleisdorfer Straße
18.09.2013
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steiermark
522
Tiroler Straße B86
28.05.2013
Magistrat Villach
Kärnten
523
ABA Trofaiach 06/2013
26.06.2013
Gemeinde Trofaiach
Steiermark
524
Ortskanalisation Leoben BA 23/5 und BA 24
18.12.2013
Stadtgemeinde Leoben
Steiermark
525
SKA-RZ Bad Tatzmannsdorf, Teilneubau - Außenanlagen Nord
25.11.2014
PVA
Burgenland
526
SKA-RZ Bad Tatzmannsdorf, Teilneubau - Außenanlagen Süd
25.11.2014
PVA
Burgenland
527
Gemeinde Proleb - Straßenbau - Straßensanierung
03.08.2015
Gemeinde Proleb
Steiermark
528
B23, L102 Kleinflächensanierung 2016 - Straßenmeisterei Mürzzuschlag
29.09.2016
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Stempfergasse 7 AT-8010 Graz
Steiermark
529
Stadtwärme Leoben, Netzverdichtung des bestehenden Fernwärmenetzes
Jul.15
Stadtgemeinde Leoben mit Eigenbetrieb Stadtwerke Leoben
Steiermark
530
Straßenbau und Künetteninstandsetzung Magistrat Klagenfurt (2014)
29.08.2014
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Abt. Strassenbau & Verkehr
Kärnten
531
Rohrgrab- und Verlegearbeiten Gas/Strom
Gasnetz Steiermark (Jahresbauvertrag 2013/2014)
Ende 2012
STEWEAG-STEG
Steiermark
532
Hausanschlüsse Klagenfurt
03.03.2009
Magistrat Klagenfurt Entsorg.
Kärnten
533
VS Weitendorf
Frühjahr 2008 (Vergabe am 25.04. 2008)
OMV
Steiermark
534
VS Eggendorf
verm Mitte 2008
OMV
Niederösterreich
535
Krottendorf
16.09.2008
n/a
n/a
536
SKA-RZ Bad Schallerbach
2014
n/a
Oberösterreich
537
FW Steiermark Nord-Tiefbauarbeiten – Rahmenvertrag 2013-2015
11.11.2013
Kelag Wärme GmbH
Kärnten
538
Logistik Brauerei Kaltenhausen, Zufahrt Verladehalle, Abstellfläche westlich
18.09.2015
Brau Union Österreich AG
Salzburg
539
Gemeinde St. Michael ABA BA 06 und Erweiterung WVA Restausbau, Bau- und Installationsarbeiten
18.09.2015
Marktgemeinde St. Michael in Obersteiermark
Steiermark
540
voestalpine Stahl Donawitz GmbH, 7510016413, Asphaltierungen UW Mitte
12.06.2015
voestalpine Stahl Donawitz GmbH
Steiermark
541
Stadionparkplatz Süd, Straßenbauarbeiten inkl. Nebenarbeiten
25.08.2014
Stadtgemeinde Kapfenberg
Steiermark
542
Abwasserbeseitigung St. Stefan ob Leoben, Kläranlage Chromwerk
12.02.2014
Gemeinde St. Stefan ob Leoben
Steiermark
543
Kleinflächige Fahrbahnsanierungen, B115 Eisenstraße von km 103,450 bis km 104,400 und von km 131,000 bis km 131,500
n/a
n/a
Steiermark
544
2014, Stadtgemeinde Leoben, Altstoffsammelzentrum Neu, Prettachfeld, Außenanlagen
03.06.2014
Stadtgemeinde Leoben
Steiermark
Aufbauend auf diesem Gesamtüberblick werden anschließend auszugsweise konkrete Handlungen unter unmittelbarer Beteiligung der Antragsgegnerinnen dargestellt, welche die Elemente, Umsetzungshandlungen sowie Instrumente der Gesamtzuwiderhandlung näher beleuchten:
2. Sonderbudget des Landes Steiermark:
Bei den Ausschreibungen der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau des Amts der Steiermärkischen Landesregierung zum Sonderinvestitionsprogramms 2013 ("Sonderbudget des Landes Steiermark") nahmen die Antragsgegnerinnen an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und einem Austausch über zukünftiges Abgabeverhalten teil. Von den kartellrechtswidrigen Handlungen sind alle 32 Bauvorhaben betroffen, die im Rahmen des Sonderbudgets des Landes Steiermark ausgeschrieben wurden. Das Gesamtbauvolumen belief sich auf rund EUR 15 Millionen. Die Ausschreibungen erfolgten im Zeitraum von 30.07.2013 bis 18.09.2013 als Reaktion auf die Insolvenz der Alpine.
An den wettbewerbsbeschränkenden Handlungen im Zusammenhang mit dem Sonderbudget des Landes Steiermark waren neben den Antragsgegnerinnen weitere zwölf Wettbewerber beteiligt.
Die wettbewerbsbeschränkenden Handlungen erfolgten in Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung im Rahmen von bereits bestehenden regelmäßigen Kontakten anhand vorab durchgeführter „interner Submissionen“. Ziel der wettbewerbsbeschränkenden Handlungen war es, die Bauvorhaben untereinander aufzuteilen und nicht-steiermärkische Mischgutproduzenten vom Markteintritt abzuhalten.
Für die konkrete Umsetzung der „internen Submissionen“ (auch als „interne Angebotsöffnung“ bezeichnet) trafen sich die beteiligten Unternehmen vor der offiziellen Angebotslegung und gaben sich gegenseitig ihre Kalkulationsgrundlagen bekannt. Auf dieser Grundlage wurde schließlich jenes Bauunternehmen bestimmt, welches nach dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Bauunternehmen in der Ausschreibung obsiegen sollte (dies war in der Regel das Bauunternehmen mit dem billigsten „internen“ Angebotspreis. Die anderen beteiligten Unternehmen mussten in weiterer Folge zurückstehen und ein höheres Angebot - zugunsten des designierten Ausschreibungsgewinners - legen. Anhand solcher „interner Submissionen“ wurden alle 32 Straßenbauausschreibungen aufgeteilt.
Im Zuge der „internen Submissionen“ wurde auch der offizielle Angebotspreis festgelegt. Zu diesem Zweck wurde unter den beteiligten Bauunternehmen vereinbart, dass ein gemeinsam festgelegter Prozentsatz auf alle internen Angebotspreise hinzugerechnet wird. Der jeweils um diesen Prozentsatz erhöhte interne Angebotspreis bildete den offiziellen Angebotspreis jedes Bauunternehmens. Somit kam es zu einer „Parallelverschiebung“, weil sich zur Bildung des offiziellen Angebotspreises die internen Angebotspreise aller beteiligten Unternehmen um den gleichen Prozentsatz erhöhten. Die Höhe dieses Prozentsatzes bzw Aufschlages richtete sich nach der zu erwartenden Konkurrenzsituation durch die übrigen Wettbewerber (die nicht an der Kartellabsprache teilnahmen) und lag zwischen 5% und 33%.
Unter einigen Beteiligten erfolgte schließlich in Bezug auf die Bauvorhaben zum Sonderbudget Steiermark ein gestaffelter Ausgleich, indem der Aufschlag unter allen an den „internen Submissionen“ beteiligten Bauunternehmen in Form eines festgelegten „fixen Schlüssels“ verteilt wurde. Der „Billigstbieter“ erhielt den höchsten Anteil iHv 25% des Aufschlags, die übrigen Bieter teilten sich die restlichen 75% wie folgt auf (2. Bieter: 12%, 3.-5. Bieter: 11%, 6. Bieter: 10%, usw.).
Zumindest einige der beteiligten Unternehmen führten Aufzeichnungen über die sich aus diesem System ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den anderen beteiligten Unternehmen. Ausgleichszahlungen erfolgten überwiegend im Wege der Gegenverrechnung über eine Mischgutlieferung, Schotter oder Mieten für Geräte oder Kosten für eine Mannschaft.
3. Jahresbauverträge des Magistrats Klagenfurt:
Bei den Ausschreibungen des Magistrats Klagenfurt betreffend Jahresbauverträge für Straßenbau und Künetteninstandsetzung nahmen die Antragsgegnerinnen an langjährigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und dem Austausch über zukünftiges Abgabeverhalten teil. Die kartellrechtswidrigen Handlungen erfolgten in Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung und betrafen Ausschreibungen zu fünf über mehrere Jahre laufenden Bauverträgen in den Jahren 2006, 2010, 2012, 2014 und 2017 mit einem Gesamtvolumen iHv etwa EUR 24,9 Mio. Jahresbauverträge gelten grundsätzlich für ein Jahr, sind aber auf zwei oder drei Jahre verlängerbar. Die Ausschreibungen zu den Jahresbauverträgen fanden 2006, 2010, 2012, 2014 und 2017 statt und umfassten Tiefbauarbeiten aller Art, wie zB Sanierungen aufgrund von Schlaglöchern oder Straßenwiederherstellungen im Anschluss an Kanalarbeiten.
Die kartellrechtswidrigen Handlungen bestanden in der Aufteilung von Bauvorhaben sowie der Gründung kartellrechtswidriger ARGE. Konkret erfolgten die Zuwiderhandlungen zunächst in einer abgestimmten Gruppe bestehend aus vier Unternehmen, die abwechselnd eine ARGE (aus zwei oder drei Unternehmen) bildeten. Die ARGE-Partner vereinbarten mit dem jeweiligen Mitbewerber, der nicht Teil der ARGE war, dass dieser als Subunternehmer für die ARGE tätig wird und im Gegenzug kein oder ein höheres Angebot abgibt.
Die Subunternehmer der ARGE wurden dabei auch in die Abstimmung und Aufteilung der einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der Jahresbauverträge eingebunden. Alle anderen an der Ausschreibung potentiell interessierten Bauunternehmen wurden - im Sinne eines „Vollschutzes“ - von den ARGE-Partnern mit der Aufforderung kontaktiert, bei der Angebotsabgabe zurückzustehen, also in weiterer Folge ihre Angebote mit den mitgeteilten Angebotssummen abzugeben oder kein Angebot zu legen. Die kartellrechtswidrigen Handlungen betreffend das Zurückstehen gegenüber den ARGE-Partnern wurden im Rahmen von persönlichen Treffen und telefonisch - zumeist bilateral - organisiert. Die ARGE-Partner teilten sich die zu kontaktierenden Bauunternehmen untereinander auf und stimmten sich darüber ab, wer wie viele Punkte erhalten sollte.
Der Ausgleich für das Zurückstehen erfolgte primär über ein Punktesystem sowie über Arbeitsabtausch. Anhand der vereinbarten Punkte (zB 1 Punkt entspricht 1%) kam es vereinzelt auch zu Ausgleichszahlungen. Die Höhe der Ausgleichsleistung wurde typischerweise berechnet, indem die Netto-Abgabesumme mit dem vereinbarten Prozentsatz multipliziert wurde. Die Ausgleichszahlungen wurden sodann anhand des Gemeinkostenzuschlags berechnet. Im Fall des Jahresbauvertrages 2006 machte der Gemeinkostenzuschlag 10,5% aus, 10% waren für die Ausgleichszahlungen vorgesehen. Beim Jahresbauvertrag 2010 betrug der Gemeinkostenzuschlag 13%, bei jenem für 2012 11 % und jenem für 2014 10 %. 2010 waren davon 12,51% für die Ausgleichszahlungen vorgesehen, 2012 10,2% und 2014 8,05%.
Es ist nicht mehr genau nachvollziehbar, ab wann und von wem die kartellrechtswidrigen Handlungen initiiert worden sind. Hinweise deuten jedoch darauf hin, dass diese Strukturen schon vor dem Jahr 2006 bestanden und somit bereits Ausschreibungen im Zeitraum von 2003 bis 2005 betroffen waren. Die Praxis war in der Bauwirtschaft allgemein bekannt und neu in den Markt eintretende Mitbewerber wurden in das etablierte System eingebunden. Innerhalb der jeweiligen Bauunternehmen wurden die Mitarbeiter von ihren Vorgängern in die Abläufe eingeführt.
Die letzte Ausschreibung, zu der kartellrechtswidrige Handlungen umgesetzt wurden, betrifft den Jahresbauvertrag 2017, bei welchem eine ARGE zunächst den Zuschlag erhielt. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen zum gegenständlichen Kartell wurde der Auftrag jedoch nicht mehr vergeben, sondern die Bauvorhaben in kleineren Tranchen gesondert ausgeschrieben.
4. SKA-RZ Bad Tatzmannsdorf, Teilneubau:
In Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung nahmen die Antragsgegnerinnen bei zwei Ausschreibungen der PVA im Jahr 2014 zum Teilneubau des Sonderkrankenanstalt-Rehabilitationszentrums Bad Tatzmannsdorf („SKA-RZ Bad Tatzmannsdorf - Teilneubau“) an Preisabsprachen und Austausch über zukünftiges Abgabeverhalten teil. Von den wettbewerbsbeschränkenden Handlungen konkret betroffen waren die Bauvorhaben (i) Errichtung der Außenanlagen SÜD (Abgabe- und Zuschlagstermin am 11.06.2014) und (ii) Außenanlage NORD (Abgabe- und Zuschlagstermin am 25.11.2014) mit einem Gesamtbauvolumen von rund EUR 900.000. Die Antragsgegnerinnen waren federführend an den wettbewerbsbeschränkenden Handlungen beteiligt und gingen als Ausschreibungsgewinner beider Ausschreibungen hervor.
Daneben waren an diesen wettbewerbsbeschränkenden Handlungen weitere dreizehn Wettbewerber beteiligt.
Die wettbewerbsbeschränkenden Handlungen umfassten den Abtausch der Ausschreibung durch Vereinbarung der Abgabesummen und (gegebenenfalls) Übermittlung von Deckangeboten im Gegenzug für „Punkte“, Arbeitsabtausch und Ausgleichszahlungen. So übermittelten die Antragsgegnerinnen anein Unternehmen etwa eine Fahne an eine anonymisierte E-Mail-Adresse, zusätzlich zu einem Ausgleich iHv EUR 4.000 wurde ein Arbeitsabtausch mit dem Bauvorhaben Marktgemeinde St. Martin im Sulmtal, Straßenbau 2014, vereinbart. Ein Unternehmen erhielt etwa für ihr Zurückstehen in beiden Ausschreibungen EUR 8.000 gutgeschrieben. Auch mit einem anderen Unternehmen wurde für das Zurückstehen ein Ausgleich nach Punkten vereinbart.
5. SKA-RZ Bad Schallerbach:
In Umsetzung der Gesamtzuwiderhandlung nahmen die Antragsgegnerinnen im Jahr 2014 in einer BIEGE gemeinsam mit einem Hauptbeteiligten beim Bauvorhaben SKA-RZ Bad Schallerbach an Preisabsprachen und Austausch über zukünftiges Abgabeverhalten im Rahmen von bilateralen Kontakten teil. Das Bauvorhaben SKA-RZ Bad Schallerbach betraf eine Bestandsadaptierung und die Errichtung eines Zubaus des Rehabilitationszentrums. EineBietergemeinschaft erhielt mit ihrem Angebot iHv EUR 6,089 Mio (netto) den Zuschlag.
An den Preisabsprachen waren neben den BIEGE-Mitgliedern und mehreren kleineren, regionalen Wettbewerbern auch weitere sieben Wettbewerber beteiligt.
Zur Organisation der Absprachen kontaktierten die Antragsgegnerinnen und ein Hauptbeteiligter bilateral insgesamt 17 Wettbewerber. Die Kontakte erfolgten telefonisch oder bei persönlichen Treffen. Dabei wurden Preisabsprachen getroffen sowie wettbewerbssensible Informationen, vor allem zum Abgabeverhalten, ausgetauscht und Ausgleichszahlungen an zurückstehende Mitbewerber vereinbart.
Im Ergebnis boten einige der zurückstehenden Mitbewerber sehr nahe an jenem Betrag an, der ihnen von der BIEGE genannt wurde, während die andere Hälfte der Mitbewerber für die BIEGE zurückstand und kein Angebot abgab.
E. Kenntnis der Antragsgegnerinnen von der Gesamtzuwiderhandlung:
Dem für die Antragsgegnerinnen handelnden Prokuristen N* N* waren die Grundsätze der Gesamtzuwiderhandlung im Ausmaß der unmittelbaren Beteiligung der Antragsgegnerinnen bekannt. Ihm war bekannt, dass das einheitliche Ziel des Systems darin bestand, das Risiko des Wettbewerbs zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zu Erteilung von Aufträgen zu verhelfen.
Auch seitens des Prokuristen N* N* als Entscheidungsträger der Antragsgegnerinnen wurden die einzelnen Zuwiderhandlungen als Teil eines einheitlichen Gesamtsystems mit einer einheitlichen Zielsetzung betrachtet, weshalb die darauf bezogenen Informationen grundsätzlich in einer einzelnen Liste festgehalten wurden, dieals zentrale Aufzeichnung der Antragsgegnerinnen über Absprachen unter deren unmittelbarer Beteiligung diente.
F. Ermittlungen:
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine im Frühjahr 2016 erfolgte Hausdurchsuchung im Rahmen finanzstrafrechtlicher Ermittlungen bei einem der beteiligten Unternehmen. Dabei wurden Unterlagen sichergestellt, die ua einen roten Aktenordner („Roter Ordner“) mit Aufzeichnungen zu etwa 300 Bauvorhaben umfassten. Im Wege der Amtshilfe erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde Kenntnis von diesem Roten Ordner. Sie beantragte daraufhin die Bewilligung von Hausdurchsuchungen gemäß § 12 Abs 1 WettbG und führte diese im Frühjahr 2017 auf Anordnung des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht durch.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft („WKStA“) führt parallel zu diesen Maßnahmen der Bundeswettbewerbsbehörde strafrechtliche Ermittlungen im Bereich der Bauwirtschaft. Im Zuge der Hausdurchsuchung der WKStA (durchgeführt am 04.05.2017) bei den Antragsgegnerinnen wurden IT-Daten und Papierunterlagen sichergestellt. Die daraus vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung („BAK“) erstellte und fortlaufend ergänzte „Hitthaller + Trixl-Liste“ diente auch der Bundeswettbewerbsbehörde als Ausgangspunkt für die durchgeführten Ermittlungen in Bezug auf die Antragsgegnerinnen.
Im März 2018 fand eine Besprechung zwischen den Antragsgegnerinnen und der Bundeswettbewerbsbehörde statt, bei der die Antragsgegnerinnen mit ersten Ermittlungsergebnissen konfrontiert wurden.
Am 04.04.2019 ergingen österreichweit Auskunftsverlangen nach § 11a Abs 1 WettbG, mit denen im Rahmen der laufenden Ermittlungen zum Verdacht kartellrechtswidriger Absprachen bei Ausschreibungen in Bezug auf Bauvorhaben Informationen zu den Wirtschaftszweigen Asphaltmischgut und Straßenbau abgefragt wurden (BWB/K-587).
Gegenüber den Hauptbeteiligten an der Gesamtzuwiderhandlung wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde im Zeitraum 10.12.2019 bis 24.2.2023 Mitteilungen der Beschwerdepunkte versendet.
Gegen zwei Hauptbeteiligte wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2021 Anträge auf Verhängung von Geldbußen wegen deren Teilnahme an der Gesamtzuwiderhandlung im Zeitraum Juli 2002 bis Oktober 2017 beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht eingebracht, der diesbezügliche Antrag gegen ein weiteres Unternehmen datiert aus dem Jahr 2020. Die Anträge wurden jeweils vor Dezember 2021 an die dortigen Antragsgegnerinnen zugestellt. Über diese drei Unternehmen wurden ebenso wie über ein weiteres zwischenzeitig Geldbußen verhängt, bei einem Kronzeugen die Gesamtzuwiderhandlung festgestellt.
Den Antragsgegnerinnen wurde am 10.02.2023 per elektronischem Rechtsverkehr (WebERV) die Mitteilung der Beschwerdepunkte einschließlich Beilagen (Beweismittel) gern § 13 Abs 2 WettbG übermittelt. In diesem Zusammenhang wurden die Antragsgegnerinnen mit dem Verdacht ihrer unmittelbaren (regional und zeitlich begrenzten) Beteiligung an der Gesamtzuwiderhandlung im Zeitraum von zumindest Dezember 2005 bis Dezember 2016 konfrontiert.
Zur Beweiswürdigung:
Der Sachverhalt steht außer Streit. Angesichts des Akteninhalts, insbesondere der Urkunden ./A bis ./X2, bestehen gegen diese Außerstreitstellungen keine Bedenken, weshalb von weiteren Erhebungen Abstand zu nehmen war (§ 33 Abs 1 AußStrG iVm § 38 KartG).
 
Rechtlich folgt:
1.)Zur „Zwischenstaatlichkeit“:
Gemäß § 1 Abs 1 KartG sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (Kartelle), verboten. Insbesondere sind nach § 1 Abs 2 Z 1 KartG die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen sowie nach Z 3 leg.cit. die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen verboten.
Nach Art 101 Abs 1 AEUV sind alle jene Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken. Dazu gehören insbesondere die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der An- und Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen (lit a) sowie die Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen (lit c). Die Anwendung von Art 101 und 102 AEUV fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (Art 5 VO [EG] 1/2003).
Beim Kriterium der Zwischenstaatlichkeit handelt es sich um eine Kollisionsnorm, die keine wettbewerbsrechtliche Bewertung der Absprache trifft, sondern die Frage beantworten soll, ob es angemessen ist, den Sachverhalt nach Unionsrecht zu beurteilen. Art 101 Abs 1 AEUV erfordert, dass die wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung oder der Missbrauch der beherrschenden Stellung geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzung ist – was schon durch Abstellen auf die „Eignung“ angelegt ist – weit zu verstehen (16 Ok 7/15p mwN).
Maßnahmen, deren wettbewerbsbeschränkende Wirkungen sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstrecken, sind idR zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet, weil sie schon ihrem Wesen nach die Abschottung nationaler Märkte verfestigen und die gewünschte Marktintegration verhindern können. Ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, hat nämlich schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die in der Europäischen Union angestrebte wirtschaftliche Verflechtung behindert (Leitlinien zum Begriff der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, ABl 2004/C 101/07, Rn 77 ff). Daher können auch Maßnahmen von Unternehmen, die sich nur auf den Wettbewerb innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats auswirken, den innergemeinschaftlichen Handel beeinflussen (16 Ok 4/13; 16 Ok 2/15b; 16 Ok 7/15p; 16 Ok 8/16m; RS0120478).
Nach den Feststellungen erstreckte sich die Gesamtzuwiderhandlung sich von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 und nahezu auf das gesamte österreichische Bundesgebiet. Sie betraf dabei eine hohe Anzahl an Bauvorhaben in beinahe sämtlichen Sparten der Bauwirtschaft im Bereich Hoch- und Tiefbau. Daher ist allein schon aufgrund ihrer Dimension und Dauer jedenfallsdie Zwischenstaatlichkeit zu bejahen und Unionsrecht anzuwenden.
Dass die Antragsgegnerinnen nur in bestimmten Teilen Österreichs vermehrt an abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt waren, ändert an dieser Beurteilung nichts. Durch ihr Verhalten haben sie an einem österreichweiten Gesamtsystem teilgenommen und so an der Abschottung nationaler Märkte sowie einer Veränderung der Marktstruktur am Binnenmarkt mitgewirkt.
2.) Zum Vorliegen einer Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise:
Das Kartellverbot des Art 101 Abs 1 AEUV erfasst – wie jenes des § 1 Abs 1 KartG – insbesondere den Wettbewerb beeinträchtigende Vereinbarungen zwischen Unternehmern und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen. Beiden Tatbeständen ist gemeinsam, dass sie geeignet sein müssen, zwischen den beteiligten Unternehmern die Unsicherheiten über ihr zukünftiges Verhalten im Wettbewerb auszuschließen oder zu vermindern. In der Praxis ist eine Abgrenzung dieser Begriffe von geringer Relevanz, weil diese Formen wettbewerbsbeschränkenden Zusammenwirkens gleichrangig sind (Lager/Petsche in Petsche/Urlesberger/Vartian, KartG2 § 1 Rz 14 ff).
Der Begriff „Vereinbarung“ wird in diesem Zusammenhang weit ausgelegt: Nicht notwendig ist, dass es sich dabei um einen rechtlich verbindlichen Vertrag handelt; eine Vereinbarung liegt vielmehr schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten. Folglich ist der Begriff der Vereinbarung durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt. Bei einer Vereinbarung zwischen Unternehmern kommt es daher weder auf die Form der Vereinbarung (diese kann schriftlich, mündlich oder schlüssig getroffen werden) noch darauf an, ob sie auch tatsächlich umgesetzt wird (Lager/Petsche aaO § 1 Rz 18 f mwN).
Neben Vereinbarungen (und Beschlüssen von Unternehmervereinigungen) sind auch aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen vom Kartellverbot erfasst. Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des EuGH um jede Form der Koordinierung des Verhaltens zwischen Unternehmern, die zwar nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, aber bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt. Unter einer Verhaltensabstimmung ist also eine „Fühlungnahme“ zwischen den Unternehmern zu verstehen, die geeignet und bestimmt ist, deren Wettbewerbsrisiko abzuschwächen (Lager/Petsche aaO § 1 Rz 25 ff mwN).
Erfasst ist jede unmittelbare oder mittelbare Koordination zwischen Unternehmen, die bezweckt oder bewirkt, das Marktverhalten zu beeinflussen oder einen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Lager/Petsche aaO § 1 Rz 31).
3.) Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
Vereinbarungen stellen dann einen Verstoß gegen Art 101 Abs 1 AEUV dar, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken. Prinzipiell müssen Wettbewerbsbeschränkungen, um vom Kartellverbot erfasst zu sein, auch spürbar sein. Spürbarkeitskriterien sind der Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Ressourcen und der Umfang der Produktion der beteiligten Unternehmen sowie der Umfang der betroffenen Handelsströme (RS0106875). Handelt es sich bei den Vereinbarungen jedoch um solche, die ihrer Natur nach geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen und sind diese auch auf diesen Zweck gerichtet, liegt es auf der Hand, dass solche Vereinbarungen spürbare negative Auswirkungen auf den Markt haben. Es wird daher davon ausgegangen, dass eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung, also eine, die schon ihrem Wesen nach schädlich für den Wettbewerb sind, den Wettbewerb stets spürbar beeinträchtigt (Hiersche/Mertel in Egger/Harsdorf-Borsch, Kartellrecht, § 1 Rz 74, EuGH C-228/18 – Budapest Bank; EuGH C-345/14 - Maxima Latvija). Aus diesen Erwägungen sind bei bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen die konkreten Auswirkungen, also der genaue Umfang der Spürbarkeit für den Markt im Verfahren nicht zu prüfen (RS0120477). Solche Kernbeschränkungen gelten demzufolge unabhängig vom Marktanteil der beteiligten Unternehmen als „spürbar“ (vgl EuGH 13. 12. 2012, C-226/11, Expedia, RS0106875, 16 Ok 2/22k).
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Vereinbarung eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung enthält, ist auf den Inhalt ihrer Bestimmungen und die mit ihr verfolgten Ziele sowie auf den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in dem sie steht, abzustellen. Im Rahmen der Beurteilung dieses Zusammenhangs sind auch die Natur der betroffenen Waren und Dienstleistungen, die auf dem betreffenden Markt oder den betreffenden Märkten bestehenden tatsächlichen Bedingungen und die Struktur dieses Markts oder dieser Märkte zu berücksichtigen. Für einen wettbewerbswidrigen Zweck reicht es bereits aus, wenn die Vereinbarung das Potenzial hat, negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu entfalten, dh wenn sie konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts zu führen (EuGH C-32/11 - Allianz Hungária, mwN). Das wesentliche Kriterium ist, dass eine solche Handlung in sich selbst eine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen lässt (EuGH C-67/13 P - Groupement des cartes bancaires, mwN).
Kernbeschränkungen des Wettbewerbs wie Preisabsprachen, Produktions- und Absatzbeschränkungen und Marktaufteilungsabsprachen sind grundsätzlich bezweckte Beschränkungen des Wettbewerbs (RS0120917).
Das zwischen den Antragsgegnerinnen und ihren Mitbewerbern etablierte System von Preisabsprachen, Marktaufteilungen und des Informationsaustauschesist also als bezweckterVerstoß gegen die Bestimmungen des Art 101 Abs 1 lit a und c AEUV und § 1 Abs 2 Z 1 und 3 KartG in Fortschreibung der zitierten Rechtssprechung nicht in Richtung Spürbarkeit iSd konkreten Auswirkungen auf den Markt zu prüfen.
4.) Gesamtzuwiderhandlung:
Eine fortgesetzte Zuwiderhandlung liegt immer dann vor, wenn eine zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasste Vielzahl rechtswidriger aufeinander folgender Verhaltensweisen oder mehrere abgrenzbare Handlungen, die auf die Durchführung einer einzigen Zuwiderhandlung gerichtet sind, erfolgen (Traugottin Petsche/Urlesberger/Vartian, KartG2 § 33 Rz 6 und 7).
Der Begriff der fortgesetzten Zuwiderhandlung umfasst eine Mehrzahl von rechtswidrigen Verhaltensweisen oder von Handlungen zur Durchführung einer einzigen Zuwiderhandlung, die durch ein gemeinsames subjektives Element zu einer Einheit verbunden sind (EuGH C-235/92 P - Montecatini/Kommission).
Ein Verstoß gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 2 Z 1 und 3 KartG kann sich somit nicht nur aus einer isolierten Handlung, sondern auch aus einer Reihe von Handlungen oder einem kontinuierlichen Verhalten ergeben. Bei der Einstufung unterschiedlicher Handlungen als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung ist zu prüfen, ob zwischen ihnen insoweit ein Komplementaritätsverhältnis besteht, als jede von ihnen eine oder mehrere Folgen des normalen Wettbewerbs beseitigen soll und durch Interaktion zur Verwirklichung sämtlicher wettbewerbswidriger Wirkungen beiträgt, die ihre Urheber im Rahmen eines auf eine einheitliche Zielsetzung gerichteten Gesamtplans anstreben. Insoweit sind alle Umstände zu berücksichtigen, die dieses Verhältnis belegen oder in Frage stellen können, wie der Anwendungszeitraum, der Inhalt einschließlich der verwendeten Methoden und im Zusammenhang damit die Zielsetzung der verschiedenen fraglichen Handlungen (EuG T-27/10 – AC-Treuhand/Kommission).
Fortgesetzte Zuwiderhandlungen sind Verstöße, die aus mehreren Teilhandlungen bestehen, die in ihrer Begehungsweise gleichartig sind, in einem nahen zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem Gesamtvorsatz getragen sind (16 Ok 2/15b [16 Ok 8/15k] mwN).
Angesichts der im Wesentlichen gleichartigen Begehungsweise der Verstöße und des festgestellten Gesamtvorsatzes ist das Vorliegen einer fortgesetzten Zuwiderhandlung (Gesamtzuwiederhandlung) zu bejahen.
5.) Zum Verschulden:
§ 29 KartG stellt klar, dass Geldbußen nur bei Verschulden zu verhängen sind. Der Unternehmer muss den Tatbestand vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben. Gleiches gilt zufolge Art 23 VO 1/2003 im Unionsrecht.
Das KartG definiert nicht näher, was unter Vorsatz und Fahrlässigkeit zu verstehen ist. Einschlägige Definitionen enthalten aber die strafrechtlichen Bestimmungen der §§ 5 f StGB und § 3 VbVG (16 Ok 2/11).
Vorsätzlich handelt gemäß § 5 Abs 1 StGB, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Demgegenüber handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht (§ 6 Abs 1 StGB), und wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will (§ 6 Abs 2 StGB).
Gemäß dem – nach der bisherigen Judikatur (RS0124134 [T1]) analog anwendbaren - § 3 Abs 1 VbVG ist ein Verband – ein solcher ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 2 leg.cit. insbesondere eine juristische Person – unter den weiteren Voraussetzungen des Abs 2 oder des Abs 3 für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen.
Die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 VbVG sind hier erfüllt, weil durch die festgestellten Verhaltensweise Pflichten der Antragsgegnerinnen verletzt wurden.
Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist gemäß § 3 Abs 2 VbVG der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Entscheidungsträger iSd VbVG ist nach dessen § 2 Abs 1, wer 1. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Prokurist ist oder aufgrund organschaftlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht in vergleichbarer Weise dazu befugt ist, den Verband nach außen zu vertreten, 2. Mitglied des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates ist oder sonst Kontrollbefugnisse in leitender Stellung ausübt, oder 3. sonst maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Verbandes ausübt.
Für Straftaten von Mitarbeitern ist gemäß § 3 Abs 3 VbVG der Verband nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen verantwortlich.
Nach dem festgestellten Sachverhalt wurden die Kartellrechtsverstöße von einem Prokuristen, damit von einemEntscheidungsträger der Antragsgegnerinnen gesetzt. Dieser hat mit Vorsatz gehandelt, weil ihm die Grundsätze der Gesamtzuwiderhandlung und deren Zielsetzung bekannt waren.
Da demnach einen Entscheidungsträger der Antragsgegnerinnen ein Verschulden trifft, bedarf es keiner Erörterung, ob im Lichte der Entscheidung des EuGH vom 7.2.2013, C-68/12, Protimonopolný úrad Slovenskej, an der (analogen) Anwendung der (engeren) Zurechnungsvoraussetzungen des VbVG festzuhalten ist.
6.) Wirtschaftliche Einheit:
Gemäß § 29 Abs 2 KartG richtet sich die Geldbuße gegen Zuwiderhandlungen, die von Unternehmen begangen wurden. Ein Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Finanzierung. Nach § 29 Abs 3 KartG ist die Geldbuße gegen Unternehmer zu verhängen, die die an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung betrieben haben, als rechtliche Nachfolger danach betreiben oder in wirtschaftlicher Kontinuität fortführen. Sie kann auch gegen Muttergesellschaften verhängt werden, die zu derselben wirtschaftlichen Einheit gehören wie ein an der Zuwiderhandlung beteiligtes Unternehmen.
Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass es sich bei den Antragsgegnerinnen um eine wirtschaftliche Einheit iS dieser Bestimmung handelt. Damit sind beide Antragsgegnerinnen Adressatinnen der Geldbuße. Die im Jahr 2021 erfolgte Umgründung ist dafür ohne Bedeutung.
7.) Zur Verjährung:
Das kartellrechtswidrige Verhalten der Antragsgegnerin umfasste einen Zeitraum von Dezember 2006 bis Dezember 2016.
§ 33 KartG idF BGBl I Nr. 176/2021 (KaWeRÄG 2021) ist nach § 86 Abs 12 KartG auf Rechtsverletzungen anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes (10.9.2021) noch nicht verjährt sind. Der hier maßgebliche § 33 Abs 1 KartG blieb durch das KaWeRÄG 2021 aber ohnedies unverändert.
Nach dieser Bestimmung darf eine Geldbuße nur verhängt werden, wenn der Antrag binnen fünf Jahren ab Beendigung der Rechtsverletzung gestellt wurde. Diese Frist wird unterbrochen, sobald mindestens einem an der Rechtsverletzung beteiligten Unternehmer oder einer beteiligten Unternehmervereinigung eine auf Ermittlung oder Verfolgung der Rechtsverletzung gerichtete Handlung der Bundeswettbewerbsbehörde bekanntgegeben wird. Mit jeder Unterbrechung beginnt die Frist neu zu laufen.
Anders als Art 25 der VO 1/2003 differenziert § 33 KartG nicht zwischen einmaligen, dauernden und fortgesetzten Zuwiderhandlungen bzw Zustands- und Dauerdelikten. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Verhalten insgesamt beendet sein, um den Beginn der Verjährungsfrist auszulösen.
Bei fortgesetzten Delikten beginnt die Verjährungsfrist erst mit Beendigung des letzten Teilakts zu laufen (16 Ok 2/15b [16 Ok 8/15k] mwN).
Wie bereits ausgeführt, liegt hier eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung der Antragsgegnerinnen gegen das Kartellrecht vor, da alle Einzelverstöße auf einem einheitlichen Gesamtplan und Gesamtsystem beruhen.
DieBeteiligung der Antragsgegnerinnen an der Gesamtzuwiderhandlung endete zwar im Dezember 2016 und der Antrag wurde erst am 7.7.2023 eingebracht.Die Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Antragsgegnerinnen erfolgte ebenfalls erst im Februar 2023. Allerdings wurde durch die Besprechung zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde und den Antragsgegnerinnen im März 2018 die Verjährung unterbrochen. Die – eine neuerliche Unterbrechung bewirkende – Mitteilung der Beschwerdepunkte erfolgte innerhalb von 5 Jahren ab dieser Unterbrechung. Bereits ausgehend davon ist die Verjährung zu verneinen.
Im Übrigen wird nach dem Gesetzeswortlaut des § 33 Abs 1 KartG die Verjährung nicht nur durch gegen den jeweiligen Unternehmer gerichtete Ermittlungs- oder Verfolgungshandlungen, sondern auch durch solche Maßnahmen gegen mindestens einen anderen an der Rechtsverletzung beteiligten Unternehmer unterbrochen. Durch die auf Verhängung von Geldbußen gerichteten Anträge gegen drei weitere Unternehmen wegen derselben, den Tatzeitraum der Antragsgegnerinnen umfassenden Gesamtzuwiderhandlung wurde demnach auch gegenüber den Antragsgegnerinnen die Verjährungsfrist vor deren Ablauf unterbrochen.
Die Einbringung des gegenständlichen Antrags erfolgte jedenfalls vor dem Ablauf von 5 Jahren seit dieser Unterbrechung, sodass keine Verjährung eingetreten ist.
8.) Zur Rechtfertigung:
Ein Freistellungs- bzw Rechtfertigungsgrund nach § 2 Abs 1 KartG und Art 101 Abs 3 AEUV wurde nicht behauptet und ist nicht erkennbar.
9.) Zur Bemessung der Höhe der Geldbuße:
Gegen einen Unternehmer, der vorsätzlich oder fahrlässig dem Kartellverbot (§ 1 KartG) zuwiderhandelt oder gegen Art 101 AEUV verstößt, hat das Kartellgericht eine Geldbuße bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes zu verhängen (§ 29 Z 1 lit a und d KartG).
Der Oberste Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass der Geldbuße nach dem Willen des Gesetzgebers Präventionsfunktion zukommt. Nur eine angemessen hohe Geldbuße kann abschreckende Wirkung erzielen. Auch die Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art 23 Abs 2 Buchstabe a) der VO (EG) Nr 1/2003, Abl C 210 vom 1. 9. 2006 (LL Geldbußen), weisen darauf hin, dass Geldbußen eine ausreichend abschreckende Wirkung zu entfalten haben (Einleitung Z 7; Rz 30, 37). Der Zweck der Geldbußen besteht nämlich darin, unerlaubte Verhaltensweisen zu ahnden sowie der Wiederholung unabhängig davon vorzubeugen, ob das Verhalten noch andauert oder dessen Wirkungen noch bestehen (16 Ok 2/22p mwN).
Eine Kartellstrafe kann nur dann abschreckend wirken, wenn die Höhe und Wahrscheinlichkeit der Strafe den zu erwartenden Kartellgewinn übersteigen. Zutreffend wird daher in der Literatur und Rechtsprechung ausgeführt, die theoretisch optimale Höhe der Geldbuße für einen materiell-rechtlichen Wettbewerbsverstoß sei der Betrag des erlangten Gewinns zuzüglich einer Marge, die garantiert, dass die Zuwiderhandlung nicht Folge eines rationalen Kalküls ist (16 Ok 2/22p mwN).
Die Festsetzung einer kartellrechtlichen Geldbuße ist eine Ermessensentscheidung, bei der neben den – nicht taxativ aufgezählten – gesetzlichen Bemessungsfaktoren die Umstände des Einzelfalls und der Kontext der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind. Es handelt sich dabei um eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht um das Ergebnis einer schlichten Rechenoperation auf Grundlage etwa des Gesamtumsatzes (16 Ok 2/22p mwN).
Eine sinngemäße Anwendung der LL Geldbußen ist dabei lediglich insofern unbedenklich, als sich das Kartellgericht an der europäischen Geldbußenpraxis orientiert, ohne dabei jedoch das eigenständige inländische Sanktionensystem zu missachten und eigene Überlegungen zu vernachlässigen (16 Ok 2/22p mwN).
Ein wichtiger Unterschied betrifft die Frage, welcher Umsatz als Basis für die Ermittlung der Höhe der Geldbuße heranzuziehen ist. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist „nach dem klaren Gesetzeswortlaut auf den Gesamtumsatz im letzten Jahr des Zuwiderhandelns abzustellen. […] Abgestellt wird auf den Gesamtumsatz im der Zuwiderhandlung vorausgegangenen Geschäftsjahr“ (16 Ok 2/22p mwN).
Gemäß § 30 Abs 1 KartG ist bei der Bemessung der Geldbuße insbesondere auf die Schwere und die Dauer der Rechtsverletzung, auf die durch die Rechtsverletzung erzielte Bereicherung, auf den Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bedacht zu nehmen. In § 30 Abs 2 KartG sind Erschwerungsgründe, in § 30 Abs 3 KartG Milderungsgründe jeweils demonstrativ aufgelistet.
Demnach sind unter anderem der räumliche Umfang des vom Wettbewerbsverstoß betroffenen Markts, die kumulierten Marktanteile der beteiligten Unternehmen, die Art des Verstoßes und der Grad des Verschuldens wichtige Bemessungsfaktoren für die Höhe der Geldbuße. Darüber hinaus ist auch auf die durch die Rechtsverletzung erzielte Bereicherung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des dem Kartellverbot Zuwiderhandelnden Bedacht zu nehmen; ebenso auf seine Mitwirkung an der Aufklärung der Rechtsverletzung. Auch Erschwerungs- und Milderungsgründe sind zu berücksichtigen (16 Ok 2/22p mwN).
Zu 16 Ok 2/22p hat der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht weiters deutlich darauf verwiesen, „dass die Entscheidung 16 Ok 2/15b, in der die Geldbuße in Höhe von 3,5 % der gesetzlichen Obergrenze verhängt wurde, keineswegs einer Verallgemeinerung zugänglich ist. Vielmehr sollte durch diese Entscheidung, mit der die vom Erstgericht verhängte Geldbuße verzehnfacht wurde, klargestellt werden, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist.
Das Kartellgericht darf nach § 36 Abs 2 letzter Satz KartG keine höhere Geldbuße verhängen als beantragt. Es ist daher lediglich zu prüfen, ob die von der Antragstellerin beantragte Geldbuße überhöht ist.
Ausgehend vom Gesamtumsatz im Jahr 2015 von EUR 71,5 Millionen ist unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer des Verstoßes, der durch die Rechtsverletzung zwangsläufig erzielten Bereicherung, des vorsätzlichen Handeln sowie der erheblichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Antragsgegnerinnen und unter Einbeziehung spezial- und generalpräventiven Erwägungen die beantragte Geldbuße von EUR 1,36 Millionen jedenfalls nicht überhöht.

Ausdruck vom: 30.12.2024 18:09:28 MEZ