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Aktenzeichen:

StA Linz (449), 21 St 89/19y

Veröffentlicht durch:

OStA Linz (457), 5 OStA 374/19m

Bekannt gemacht am:

13.05.2020


Entscheidungsdatum:

06.05.2020

Einstellungsgrund

§ 190 Z 1 StPO


Aufgrund des Anfallsberichtes des LVT OÖ vom 5.11.2019 ergibt sich im Zusammenhalt mit den Ausführungen des D*** und des M***, vertreten durch die L*** Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden kurz "die Anzeiger" genannt), in deren Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst folgender Sachverhalt:

I. Allgemeines - Impressum

Beim Magazin I*** handelt es sich um ein periodisches Druckwerk, welches seit dem Jahr 2015 sechsmal jährlich erscheint und dessen Ausgaben der Jahre 2015 und 2016 jeweils mit 1. - 6. und ab dem Jahr 2017 beginnend mit der Ausgabe Nr. 13. fortlaufend nummeriert sind. (Anm.: Die in der Sachverhaltsdarstellung zitierten Ausgaben wurden davon abweichend bereits beginnend mit der Ausgabe 1/2015 fortlaufend nummeriert, sodass sich die Ausgabebezeichnungen für das Jahr 2016 nicht mit der jeweiligen tatsächlichen Ausgabennummer decken.)

Darüber hinaus besteht eine Online-Präsenz auf der Internetseite https://www***.

Als Herausgeber agierte ursprünglich der am 16.1.2015 gegründete Verein M***, vertreten durch den Obmann Ing. Karl W*** und dessen Stellvertreterin Gertrude S***, mit dem Sitz an der Adresse ***.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 10.8.2017 wurde die I*** VerlagsGmbH mit Sitz an der selben Adresse als neue Herausgeberin des Magazins gegründet. Gesellschafter sind neben Michael S*** als Geschäftsführer Jan A*** und Ulrich P***. Alle drei sind bereits von Beginn an am Medienprojekt I*** führend beteiligt (siehe Seite 26 der Ausgabe Nr. 16/2017).

II. Angezeigte Inhalte - Erörterung der Sachlage

II.1. Einleitung

In ihrer Sachverhaltsdarstellung nehmen die Anzeiger unter der Überschrift „Der Aggregierungs-Ansatz“ bei I*** Bezug auf insgesamt 117 Textstellen aus den im Zeitraum von 2015 bis Anfang 2019 erschienenen 25 Ausgaben der Zeitschrift I*** und gliedern diese in folgende „propagierte Inhalte“:

(1) Biologisch-rassistischer Volksbegriff, Herrenmenschen- und Volksgemeinschaftsdenken

(2) Antisemitismus und Verschwörungsphantasien

(3) NS-Relativierung, affirmative/verharmlosende Bezüge auf Neonazismus

(4) Gewaltlatenz und Gewaltakzeptanz

(5) Demokratieskepsis/Demokratiefeindlichkeit, völkisch-organisches Demokratieverständnis und Autoritarismus

Diese Bezugnahmen erfolgen teilweise in Form von originären Zitaten, teilweise jedoch auch in Form einer interpretativen Darlegung einzelner Inhalte (siehe dazu im Detail unten II.2.).

Zur rechtlichen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Anfangsverdachtes nach dem VerbotsG iVm dem MedienG bzw. im Sinne der §§ 282, 283 StGB iVm dem MedienG wurden nach Durchsicht der angeführten 117 Textstellen jene 31 Beiträge beigeschafft, aus denen sich Anhaltspunkte für ein allfälliges strafbares Verhalten der Verdächtigen ergeben könnten. Auf deren Inhalte wird im Folgenden näher eingegangen.

II.2. Zu den vorliegenden Artikeln im Einzelnen (Anm.: Die Darlegung erfolgt chronologisch nach dem Erscheinungsdatum der jeweiligen Printausgabe, die „Zitate“ der Anzeiger laut Sachverhaltsdarstellung werden anhand der vom LVT OÖ im Anfallsbericht vorgenommenen Nummerierung angeführt.)

II.2.1. Ausgabe Nr. 2/2015, Titel "Globalisierungsphase I; Die Zeit bis 1945 bezeichnen Insider als "Globalisierung". Schon damals stand die "One World" als Ziel fest.“ (Autor: Richard M***)

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wer die Betreiber der sogenannten „Globalisierung“ im Sinne eine „Gleichschaltung aller Nationen“ seien, beantwortet diese aber nicht ausschließlich – wie von den Anzeigern im Zitat Nr. 40 explizit angeführt – mit der „alles beherrschenden Clique der „Federal Reserve““, deren Verantwortliche „allen voran das Haus Rothschild in London und Paris" seien, sondern beschäftigt sich – unter Zugrundelegung seiner eigenen Sichtweise – ausführlich mit der Entwicklung der „Federal Reserve“ (Fed = Zentralbanksystem der Vereinigten Staaten) beginnend mit dem Jahr 1913 und dem damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Woodrow Wilson bis hin zum Jahr 1933 und der Wahlniederlage des von ihm positiv hervorgehobenen US-Präsidenten Herbert Hoover gegen Franklin Roosevelt.

Durch das Herausgreifen einzelner Textfragmente aus dem Gesamtkontext des Artikels reduzieren die Anzeiger den Text im Zitat Nr. 40 interpretativ auf die Kernaussage, dass das Zentrale Bankensystem der USA von der Familie Rothschild beherrscht werde und für die „Globalisierung“ verantwortlich gemacht werde.

II.2.2. Ausgabe Nr. 4/2015, Titel "Bundesstaat der Europäer; Liegt die Zukunft der Europäer in einer bundesstaatlichen Lösung?" (Autor: Philip S***)

Die Behauptung der Anzeiger im Zitat Nr. 3, dass Philip S*** in seinem Beitrag „MigrantInnen“ als „Zombies“ entmenschliche und Migration einer „Invasion“ gleichsetze, ist interpretativ.

Tatsächlich wird im Text auf den europaweiten Anstieg an Migranten eingegangen und in diesem Zusammenhang der griechische Minister für Bürgerschutz, Nikolaos DENDIAS, zitiert, der bereits im August 2012 geäußert habe: „Das Land geht unter. Wir sind mit einer Invasion konfrontiert.“

Dieses Zitat des griechischen Ministers findet sich auch in weiteren Medien, wie etwa in der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“, auf der News-Internetseite des ORF und in der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit“.

Anschließend geht der Autor auf die (im Erscheinungsjahr 2015) aktuelle Migrationssituation in Italien ein und schreibt: „Die Straßen, gar Stadtviertel rund um den Hauptbahnhof Roma Termini gleichen einer Zombiestadt. Bewohnt von den Massen, die dem Köder der europäischen Dekadenz gefolgt sind".

In weiterer Folge stellt er subjektive Überlegungen an, wie angesichts dieser Umstände eine europaweite Zusammenarbeit funktionieren könnte und zitiert in diesem Zusammenhang auch Aussagen von französischen Schriftstellern wie Pierre Eugène DRIEU LA ROCHELLE und Victor HUGO.

II.2.3. Ausgabe Nr. 5/2015, Titel "Das geplante Chaos; Mit der Wiedereinführung der Grenzkontrollen im September 2015 musste die Regierung eingestehen, den "Ausnahmezustand" provoziert zu haben" (Autor: Florian M***)

Der Autor stellt die Behauptung auf, dass die "Entwicklung einer massiven Einwanderung in die EU klar abzusehen" gewesen sei und nennt als Anzeichen dafür einen enormen Zuwachs der afrikanischen Bevölkerung (Verfünffachung seit dem Jahr 1950) und die "Destabilisierungspolitik der USA in den heutigen Krisen- und Kriegsgebieten". Ein starkes Europa bedrohe die USA, erläutert er in weiterer Folge und beschreibt dann unter dem Abschnitt "Völker "vermischen", um zu herrschen" die Ziele und Inhalte – seiner Ansicht nach "abwegige Ideen" –, die Richard Nikolaus COUDENHOVE-KALERGI, der Gründer der "Paneuropa-Union" (= Bewegung, der die Vision eines politisch, wirtschaftlich und militärisch vereinten Europas zugrunde liegt), vertreten habe und dessen Andenken nach seinem Tod (1972) durch seine Nichte Barbara COUDENHOVE-KALERGI aufrecht erhalten werde.

Anschließend führt er explizit aus: "Die Idee, Europa zu einem ethnischen Austausch zu zwingen, ist aber nicht (nur) das offenkundige Familiencredo der COUDENHOVE-KALERGIS. Der US-Militärstratege Thomas BARNETT verrät, dass es auch zur Strategie der US-Globalisierer gehöre, die Menschen Europas auszutauschen." Im bezughabenden Zitat Nr. 43 der Anzeiger wird nicht erwähnt, dass der Autor hier zum Teil keine eigenen Aussagen trifft, sondern auf den Kommentar des Militärstrategen BARNETT verweist. Letztgenanntem und dessen Buchveröffentlichungen widmet der Autor auch seine weiteren Ausführungen, wobei er eine Anlehnung BARNETTS an die Thesen COUDENHOVE-KALERGIS feststellt.

Unter dem Textabschnitt "Indizien für US-Einmischung" behauptet er weiters, dass im August dieses Jahres Informationen aus den Reihen des österreichischen Abwehramtes an die Öffentlichkeit gespielt worden seien, wonach viele Schlepper direkt von US-Organisationen bzw. US-Konzernen bezahlt worden sein sollen, und führt - wie auch von den Anzeigern im Zitat Nr. 43 wörtlich angeführt - bestätigend aus, dass die Online-Redaktion von I*** die Kampagne „Fluchthelfer“ als "US Werbemaßnahme entlarven" habe können. Dahinter sei das "Ayn Rand Institut" aus den USA gestanden.

Im weiteren Textabschnitt "Neuordnung aus dem Chaos?" stellt er schließlich die Behauptung auf, dass die Betreiberfirma (ORS Service AG), welche für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sei, einem „internationalen Bankenkonstrukt, an dessen Spitze man die Bankiersfamilie Rothschild findet", angehöre. Hier decken sich die Ausführungen der Anzeiger im Zitat Nr. 43 mit den Original-Textstellen ebenso wie bei dem Verweis des Autors kurz vor dem Ende des Artikels auf den ehemaligen stellvertretenden US-Finanzminister Paul Craig ROBERTS, welcher gesagt habe: "Die USA und Israel tragen Schuld am Flüchtlingsansturm auf Europa".

II.2.4. Ausgabe Nr. 6/2015, Titel „Was kann das Volk tun?; Schlepper-Regierungen erschaffen das Terroristen-Paradies" (Autor: Florian M***)

Einleitend und im Fettdruck heißt es in diesem Artikel: "Die Behauptung, dass Europa gezielt im Chaos erstickt werden soll, ist nicht länger "Verschwörungstheorie", denn die politischen Versäumnisse und Handlungen der letzten Monate lassen keinen anderen Schluss zu." Es folgen Vorwürfe des Autors gegenüber der deutschen und österreichischen Regierung im Zusammenhang mit dem Migrationsprozess und der seiner Ansicht nach "katastrophalen Sicherheitslage in Europa". In diesem Zusammenhang verweist er auf den Bundesheer-Major Rudolf MOSER, der in einem Interview aus der vorliegenden Situation das "unschöne Fazit" "Es wird natürlich in einem Bürgerkrieg enden." gezogen habe. Mit Bezug auf die Anschläge in Paris von 2015 und unter Berufung auf den Journalisten Gearóid Ó COLMAIN – so auch die Anzeiger zusammenfassend im Zitat Nr. 45 – führt der Autor weiters aus: „Terroranschläge, die trotz bester Geheimdienstkenntnisse stattfinden konnten (oder sollten?), der Einsatz der Migrationswaffe gegen Europa und die fortlaufende Einmischung der USA: All das solle die Völker der Welt "dazu bringen, sich einer neuen globalen Ordnung zu unterwerfen, die den Interessen einer sehr kleinen, tyrannischen Herrscherelite nutzt".“

Er beschließt den Artikel mit der - von den Anzeigern im Zitat Nr. 90 erwähnten - Aufforderung an den Leser bzw. einzelnen Bürger, selbst für seine Sicherheit zu sorgen (ua. durch "Protest-Wählen", "zivilen Ungehorsam" bis hin zu "Widerstands- Demonstrationen").

II.2.5. Ausgabe Nr. 6/2015, Titel "Legaler Widerstand; Blockaden Demonstrationen und Steuerstreiks als Widerstand gegen den "Putsch von oben" - eine Betrachtung zum Widerstandsrecht." (Autor: Hugo S***)

Eingangs betont der Autor, dass die nachfolgenden Gedanken zum Thema „Widerstand“ eher einen Diskussionsbeitrag darstellen würden und weniger eine konkrete Handlungsanweisung. Er geht dann auf die Zuwanderungszahlen in Deutschland und Österreich im Jahr 2015 ein – es handle sich überwiegend um Männer aus afrikanischen bzw. orientalischen Großfamilien, bei denen ein Nachzug von Familienangehörigen erwartet werde – und stellt dann die Behauptung auf, dass die europäischen Regierungen es zumindest fahrlässig, wahrscheinlich aber vorsätzlich unterlassen hätten, die Grenzen zu sichern, die schlechte Versorgungslage in den Herkunftsländern zu verbessern und die Remigration vorzubereiten. Insbesondere die Regierungen der BRD und Österreichs würden das Geschäft der Schlepperbanden fördern. Dann heißt es wortwörtlich, wie auch von den Anzeigern im Zitat Nr. 4 und zum Teil im Zitat Nr. 46 angeführt: „Die kulturelle Veränderung des deutschen Volkes sowie die Veränderung seiner ethnischen Zusammensetzung wird ohne Zustimmung der breiten Masse von einzelnen Personen vorangetrieben. (…) Aufgrund dieser untragbaren Zustände muss davon ausgegangen werden, dass die Regierungen der BRD und Österreichs einen "Putsch bzw. Staatsstreich von oben" gegen das eigene Volk betreiben. Wenn also die Staatsspitze – wie beschrieben – den eigenen Souverän, nämlich das Volk, beseitigt, so liegt es im Verantwortungsbereich des Einzelnen, dagegenzuhalten."

Anschließend geht der Autor auf "Formen des Widerstandes und zivilen Ungehorsams" ein und verweist auf PEGIDA Demonstrationen und Blockaden von Grenzübergängen und Straßen im Sinne eines "zivilen Ungehorsams". Dann beschreibt er das "Widerstandsrecht in der BRD" und verweist auf das Bundesverfassungsgericht, welches bereits mehrfach bestätigt habe, dass ein "Widerstandsrecht" gegenüber einem nachweislichen Unrechtsregime dann gegeben sei, wenn der "Versuch eines staatlichen Organs vorliegt, die im Grundgesetz verankerte Ordnung (Demokratie, Volkssouveränität und Rechtsstaat) zu beseitigen“ (siehe auch Zitat Nr. 46 der Anzeiger).

"Jeder widerstandsleistende Bürger hat sohin Artikel 20 Abs IV des Grundgesetzes auf seiner Seite, welcher ein andernfalls verbotenes Verhalten rechtfertigt" (siehe auch Zitat Nr. 91 der Anzeiger), führt der Autor anschließend aus, wobei immer nur das am mildesten erscheinende und insgesamt verhältnismäßige Mittel gerechtfertigt sei.

II.2.6. Ausgabe Nr. 1/2016, Titel "Der "geplante" Austausch?; Einige Gedanken zur Veränderung des ethnokulturellen Charakters der europäischen Völker" (Autor: Hugo S***)

Der Autor macht (ohne nähere inhaltliche Definition) die „Eliten - allen voran die österreichische und die bundesdeutsche Regierung“ dafür verantwortlich, dass sie die "europäischen Völker durch die Masseneinwanderung Fremder nachhaltig verändert" hätten. Er stellt Überlegungen zum Begriff "Bevölkerungsaustausch" an und schreibt, wie auch auszugsweise im Zitat Nr. 48 der Anzeiger angeführt: „Tatsächlich handelt es sich beim großen Austausch um eine Politik der vielen und kleinen Schritte, die nicht erst in der letzten Zeit "zufällig" entstanden ist, sondern langfristig betrieben wurde und einer Steuerung unterliegt."

Anschließend führt er aus, dass diese Politik ohne die „fünf großen Lügen zur Zuwanderungsfrage“ nicht möglich gewesen sei und geht dann undifferenziert und pauschal im Einzelnen auf die behaupteten „Lügen“, nämlich die „Gastarbeiter-Lüge“, die „Sicherheits-Lüge“, die „Asyl-Lüge“, die „Pensions-Lüge“ und die „Bereicherungs- bzw. Wohlstands-Lüge“ ein. Im Zusammenhang mit seinen weiteren Ausführungen zur „großen Wanderung 2015“, dem „Krieg gegen den Terror“ und der „Einmischung der USA und Europas in die derzeit bestehenden Bürgerkriegsherde“ schreibt er (so auch im Zitat Nr. 6 der Anzeiger zu lesen): „Wir können heute nicht sagen, ob die Zuwanderungskatastrophe lediglich in Kauf genommen oder sogar absichtlich - im Sinne einer Migrationswaffe - herbeigeführt wurde.“

In weiterer Folge werden die historischen Entwicklungen Roms, der k. u. k. Monarchie, der UdSSR und des ehemaligen Jugoslawiens als Beispiele für eine misslungene ethnische Vermischung verschiedener Gemeinschaften zu einem Staat durch Druck von oben genannt. Alle diese "Reiche" seien zerbrochen. Die Idee der völligen Durchmischung mit außereuropäischen Ethnien sei konsequent abzulehnen. Nur eine "Rückbesinnung auf den Grundsatz der universellen Verschiedenheit der Völker" (siehe auch Zitat Nr. 6 der Anzeiger) könne langfristig zu einer friedlichen und erfolgreichen menschlichen Koexistenz führen .

II.2.7. Ausgabe Nr. 1/2016, Titel "Die Kriminalisierung der Kassandra; Warnungen vor der Masseneinwanderung sind und waren gefährlich. Einwanderungskritiker werden konsequent ausgegrenzt." (Autor: Florian M***)

Der Text vergleicht – unter Wiedergabe von Aussagen des Theologen Dr. Herman DETERING – die in der griechischen Sagenwelt ignorierte Warnung Kassandras vor dem trojanischen Pferd mit dem Phänomen Masseneinwanderung. Auch hier würden alle warnenden Stimmen seit den 70er Jahren ignoriert oder sogar verfolgt. Der Autor geht in der Folge näher auf das Verbot des Wahlantrittes der Liste "Nein zur Ausländerflut" zur Nationalratswahl im Jahr 1990 durch die Kreiswahlbehörde wegen eines „angeblichen Verstoßes“ gegen das „NS-Verbotsgesetz“ ein und sieht darin – wie auch die Anzeiger im Zitat Nr. 74 anführen – einen „zutiefst undemokratischen Akt des „präventiven“ Verbots einer Wahlpartei“.

Soweit die Anzeiger jedoch im genannten Zitat pauschal behaupten, der Autor „zitiere aus dem NSDAP-Parteiprogramm und affirmiere dessen fremdenrechtliche Bestimmungen“, erscheint dies interpretativ und aus dem Kontext des Artikels gerissen. Wohl zitiert der Autor aus den Inhalten der Punkte 5, 7 und 8 des NSDAP-Parteiprogrammes, allerdings ohne diese zu affirmieren (im Sinne von bekräftigen, bejahen), sondern unter dem Textabschnitt mit dem Titel „Nazi-Keule“ im Zusammenhang mit der Dokumentation der Umstände des Verbotes der genannten Wahlpartei und der dazu vorliegenden Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes in seinem bestätigenden Erkenntnis (Anm.: siehe VfGH vom 28.2.1991 zur Geschäftszahl WI-11/90). Dazu merkt der Autor an, dass die „angeführten Programmpunkte nicht besonders originell oder auch einzigartig für die nationalsozialistische Weltanschauung seien“, zumal „jeder souveräne Staat eine effektive Fremdengesetzgebung, eine Einwanderungsbeschränkung und/oder die Beendigung des Aufenthaltes Fremder im Staatsgebiet durchsetzen werde, wenn er durch Massenzuwanderung in seiner strukturellen Integrität gefährdet sei.“ Daran anknüpfend verweist er auf das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und Artikel 1 Absatz 2 der UN-Sozialcharta (Anm.: gemeint Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte = UN-Sozialpakt), der es den Völkern erlaube, „für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel zu verfügen“.

Abschließend meint der Autor, dass „juristische Repressionen gegen Einwanderungsgegner bis heute gängige Praxis“ seien und erläutert als Beispiel das Erkenntnis des VfGH vom 16.3.2007 zur Geschäftszahl B 1954/06, welches die Untersagung einer Demonstration in Ried im Innkreis im Jahr 2006 wegen „befürchteter Verstöße gegen das Verbotsgesetz durch nationalsozialistische Äußerungen“ zum Inhalt hatte.


 

II.2.8. Ausgabe Nr. 1/2016, Titel "Strategie und Taktik der Gleichmacherei; Wie internationale Organisationen (wie die UNHCR) Menschenmassen eiskalt geplant nach Europa schleusen und somit dem Plan der "One World" dienen" (Autor: Richard M***)

Wie bereits in seinem Artikel "Globalisierungsphase I." in der Ausgabe Nr. 2/2015 (siehe dazu oben II.2.1.) verwendet der Autor hier wieder den Begriff der sogenannten "One World" und schreibt einleitend: "Seit Urzeiten predigen heimatlose, von ihrer Sippe ausgeschlossene, vom eigenen Volk vertriebene oder zu keiner Gemeinschaft gehören wollende Einzelgänger die Errichtung einer künstlichen Einheitswelt ohne Grenzen und die Schaffung einer Masse von Hominiden gleicher Farbe und minderer Intelligenzquotienten."

Diese keiner konkreten Person oder Gruppe von Menschen zuzuordnende pauschale Aussage präzisiert er unmittelbar darauf, indem er auf den von ihm als "Globalisierer" bezeichneten Thomas BARNETT (vgl. dazu auch Artikel II.2.3.) hinweist und aus dessen Buch "The Pentagon`s New Map" die Forderung von "ungehinderten Strömen von Einwanderern aus den unterentwickelten in die industrialisierten (sprich europiden) Staaten (...) und somit die Herabnivellerung europäischer Leistungskategorien zur Errichtung der One World" anführt.

Dann stellt er die Frage, wer dereinst diesen "unförmigen Ethno-Einheitsbrei regieren solle" und stützt sich bei der Antwort "Die Weltfinanz an der Wall Street“ (so Wickliffe VENNARD in "The Federal Reserve Hoax" aus dem Jahr 1963), "The House of Rothschild" (so Niall FERGUSON in seinem gleichnamigen Buch aus dem Jahr 1999) oder gar George SOROS höchstpersönlich (so er selbst in "Die Vorherrschaft der USA - eine Seifenblase" aus dem Jahr 2004)" wiederum auf Äußerungen anderer Personen in den genannten Veröffentlichungen.

Neben BARNETT werden auch die (ebenfalls vom Artikel II.2.3. bereits bekannten) COUDENHOVE-KALERGIS und deren Zugang zur "Durchmischung" ausführlich dargelegt.

Viele "Hintermänner der Globalisierung" seien "direkt oder indirekt mit der US-amerikanischen Finanzwirtschaft verbunden“ und diesen gehe es in Wahrheit um die "Absicherung ihrer Zins- und Zinseszinsgewinne mit der Federal Reserve", meint der Autor weiters (sinngemäß wiederholend seine bereits zum Artikel II.2.1. getätigten Ausführungen).

Das 70-jährige "Bilderberger-Mitglied" Peter SUTHERLAND, "Vorsitzender des Finanzgiganten Goldman Sachs", sei der "Architekt der Masseneinwanderung", dem seine "logenbrüderlichen Kollegen, der ehemalige EU-Kommissionspräsident José Manuel BARROSO und der ehemaligen NATO-Generalsekretär Anders Fogh RASMUSSEN, jetzt bei Goldman Sachs", zur Seite stehen würden.

Den sogenannten "Einweltlern", insbesondere Peter SUTHERLAND, widmet sich der Autor noch insoferne näher, als er behauptet, dass dieser als UNO-Sonderberater als ersten Schritt zur Auslösung der geplanten Massenmigration die finanziellen Hilfsmittel für bereits "in primitiven libanesischen und jordanischen Lagern vegetierende Syrer" radikal gekürzt hätte.

Es folgen eine Schimpftirade auf Angela MERKEL, ein umfangreiches Zitat aus dem Buch "Deutschland schafft sich ab" von Thilo SARRAZIN und die offensichtlich zynische Abschlussbemerkung, dass das Schicksal Österreich zwar vor einer "MERKEL bewahrt", jedoch mit manchen Politikern "gesegnet" habe, die selten eigene Entscheidungen treffen würden.

Die Anzeiger erfassen diesen ausführlichen Artikel in den Zitaten Nr. 7 und 49, wobei sie in letztgenanntem zahlreiche Fragmente aus unterschiedlichen Textstellen herausgreifen.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle angemerkt, dass der von den Anzeigern als "bekannter Rechtsextremist" hervorgehobene Autor Richard M*** am 10.5.2017 verstorben ist.

II.2.9. Ausgabe Nr. 3/2016, Titel "Die Parteien und ihre Feindbilder; Gruppen brauchen gemeinsame Werte, motivierende Ziele oder einende Feinde, sonst steht ihnen eine Krise ins Haus." (Autor: Michael S***)

In diesem Artikel äußert sich der Autor zum Thema "Feindbilder" der politischen Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne und FPÖ und dazu, dass letzterer die "Feindbilder" nicht ausgehen würden, da die EU auch zukünftig ihre "zentralistischen Bestrebungen weiterverfolgen und auch der Flüchtlingsstrom nicht abreißen werde".

Die Anzeiger führen in ihrem Zitat Nr. 55 unter Wiedergabe von Textstellen aus dem letzten Absatz des Beitrages aus, ein I***-Autor "sehe sich veranlasst, die FPÖ an den wahren Hauptfeind zu erinnern". Konkret heißt es im bezughabenden letzten Absatz: "Die Gefahr, dass man die eigenen (öffentlichkeitswirksamen) Feindbilder selbst zu ernst nimmt, ist bei der FPÖ jedenfalls gegeben. Im Konkreten würde das bedeuten, dass man wirklich daran glaubt, dass der Islam das Problem ist und nicht nur in der Öffentlichkeitsarbeit, sondern der eigenen Weltanschauung vergisst, welche Mächte im Hintergrund den Bevölkerungsaustausch vorantreiben."

II.2.10. Ausgabe Nr. 3/2016, Titel "Zuwanderungskatastrophe" (Autor unbekannt)

Eingangs ist in diesem Beitrag eines unbekannten Verfassers davon die Rede, dass immer mehr Deutsche ihre Heimat verlassen würden und die Geburtenrate bei den Verbliebenen sinken würde. Hingegen würden Fremde aus Asien und Afrika vermehrt zuwandern und mehr Kinder bekommen. Diese Entwicklung werde gezielt vorangetrieben, um "unser Volk leichter kontrollierbar" zu machen. Es wird von "fremdinitiiertem ethnischem Selbstmord" der Deutschen gesprochen und behauptet, dass - siehe Assyrer, Babylonier, Azteken, Maya oder Etrusker - das Ableben von Völkern sich nicht auf die Neuzeit beschränke.

Dann heißt es: „Doch warum sterben Völker überhaupt? Der Psychologe Gustav LE BON schrieb in seinem Basiswerk "Die Psychologie der Massen" von den drei Stadien der ethnischen Entwicklung. Beginnend beim Zusammenfinden von Individuen, das durch äußere Feinde begünstigt wird, über die Angleichung der Gene durch Mischung im Inneren und Abgrenzung nach außen bis hin zum Herabsinken der kulturellen Werte und dem damit einhergehenden biologischen Zerfall".

Diese Worte heben auch die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 13 hervor, ohne darauf zu verweisen, dass der Autor hier eine Textstelle aus einem Buch LE BONS wiedergibt. Die im Anschluss daran von den Anzeigern zitierte Textpassage stammt dann aber wieder vom Autor selbst, der der Ansicht ist, dass die Deutschen im Gegensatz zu anderen Völkern wie beispielsweise die nahezu restlos „ausgemordeten“ Indianer nicht durch Gewehre oder – moderner – Drohnen sterben würden, sondern: „Wir sterben an geistigen Seuchen, die sich mit dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkrieges verstärkt in Europa ausbreiteten, jedoch annähernd zweitausend Jahre zurückreichen. Mit der Christianisierung Europas begann die Entwurzelung der europäischen Stämme. Pazifismus, Lebensverneinung, Gleichheitslehre und Universalismus schufen dafür die Basis“.

Zum Abschluss hebt der Autor Bewegungen wie PEGIDA, den Aufstieg der AfD und das Anwachsen der FPÖ positiv als „ersten Schritt zu Bewusstwerdung“ hervor und fordert den Leser auf, sich selbst zu retten.

II.2.11. Ausgabe Nr. 4/2016, Titel "Remigration als einziger Ausweg?; Es ist das große politische Tabuthema unserer Zeit und doch lohnt sich eine ernsthafte Diskussion über die Rückführung krimineller und illegaler Ausländer in deren Heimatländer." (Autor: Florian M***)

Kernaussage dieses Artikels, der sich des programmatischen Begriffes „Remigration“ der Identitären-Bewegung bedient, ist das Postulat nach dem Erhalt des eigenen „Volkes“, wobei das Begriffsverständnis von „Volk im ethnischen Sinne“ und eine nähere Erläuterung dazu der Entscheidung 9 Bs 317/95 des Oberlandesgerichtes Linz entnommen wird, und die im Zusammenhang damit aus Sicht des Autors erforderliche "Rückführung krimineller und illegaler Migranten in ihre Heimatländer".

Das bezughabende Zitat Nr. 15 der Anzeiger greift einzelne Textpassagen aus dem jeweiligen Kontext des Artikels heraus, um diese teils verallgemeinernd zu kombinieren.

In ihrem Kontext betrachtet ergeben diese folgende nähere Präzisierung der oben genannten Kernaussage:

Der Autor erwähnt den Bevölkerungswissenschaftler Prof. Dr. Herwig BIRG, der bereits im Jahr 1998 festgestellt habe, dass man angesichts des Bevölkerungspotentials Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im 21. Jahrhundert davon ausgehen müsse, dass bei einer Grenzöffnung nicht nur Deutschland als Nation, sondern ganz Europa als Kulturraum verschwinde. Auch der Verhaltensforscher Prof. Dr. Irenäus EIBL-EIBESFELDT, der das „Anstreben des Überlebens von Menschengruppen in den eigenen Nachkommen“ befürwortet, wird zitiert. Anschließend heißt es: "Initiativen und Handlungen, die eine aufgezwungene Masseneinwanderung nach Europa eindämmen und aufhalten, sind aus verhaltensbiologischer Sicht vernünftig, weil sie das Überleben der europäischen Völker sichern sollen". Die Richtigkeit der jeweiligen Handlung müsse sich dann u.a. an ihrer Effizienz messen. Nur wenige Maßnahmen gegen Masseneinwanderung hätten Wirkung gezeigt, zB der Zaun ORBANS.

Als gemeinsamer Feind der Europäer und der „Flüchtlinge“ werden das „US-Imperium und der zerstörerische Geist des Kapitalismus“ genannt, welche auch für die durch Kriege zerstörten Lebensräume der Syrer, Iraker udgl. verantwortlich seien. Die Europäer sollten US-Einrichtungen verbannen und weniger US-Imperialismus dulden. Alle (Syrer, Afrikaner, Pakistani ua.) hätten ein Recht auf ein würdevolles Leben in ihrer angestammten Heimat, sobald die Sicherheit dort wiederhergestellt sei. Als in den 60er Jahren tausende türkische Gastarbeiter nach Deutschland gedrängt hätten, hätten sich diese anlässlich türkischer Feiertage versammelt und von Heimweh gesungen. „Diesen Menschen ihr Heimweh abzuerziehen, sie zur Zwangsintegration in Deutschland, Österreich oder Frankreich zu zwingen ist widernatürlich“, heißt es an dieser Stelle wortwörtlich. Dann wird auf die Demonstrationen der „türkischen Community im Sommer 2016“ verwiesen, wodurch diese zeigen würde, wo ihre wirkliche Heimat geblieben sei. „Sie bei ihrer Rückreise zu unterstützen, ist die einzig logische und humanistische Großtat, die von künftigen Politikern erst angepackt werden muss.“, schreibt der Autor in diesem Zusammenhang. Die Rückführung müsse geordnet ohne Verletzung der Menschenwürde und im Rahmen des rechtsstaatlichen Verständnisses durchgeführt werden. „Ein menschenwürdiges Dasein kann es aber für Fremde wie für Einheimische nur in ihren jeweiligen Herkunfts- und Heimatländern geben.“

Neben Krieg und Terror sei auch der soziale Versorgungsmechanismus Österreichs und Deutschlands ein wesentlicher Zuwanderungsgrund für Fremde. Statt unzählige Millionen in „vergeblicher Integration“ versanden zu lassen, (…) sei das Geld in die Heimreise viel besser investiert. „Abgesehen davon, dass es nicht erstrebenswert ist, jährlich 2-3 Millionen afro-asiatische Einwanderer in Europa zu "neuen Europäern" zu erziehen und so das Antlitz Europas binnen kürzester Zeit für immer zu verändern, ist es auch menschenfeindlich gegenüber den Einwanderern, die wie Frankensteins Monster zu etwas umerzogen werden sollen, das sie niemals sein können.", meint der Autor und zieht den Aufbau einer „Rückführungs-Kampagne“ (im Sinne von finanzielle Anreizen, muttersprachlichem Unterricht in Vorbereitung auf die Heimreise, Beratungsstellen udgl.) der „Industrie rund um die Integration“ vor.

II.2.12. Ausgabe Nr. 4/2016, Titel "Neugeburt der Nation" (Autor: Michael G***)

Auf diesen Beitrag stützen sich die Anzeiger in ihren Zitaten Nr. 16 - 18, 56 und 95.

Einleitend schreibt der Autor metaphorisch: „Die Wurzeln unseres Volkes reichen tief in das Erdreich Europas. Der blutrote Erbfaden, der sich von unseren germanischen Urvätern bis in die heutige Zeit zieht, ist lebendiges Zeugnis einer ewigen Gemeinschaft.“ (vgl. Zitat Nr. 17 der Anzeiger) Jedes Volk sei das Ergebnis eines Zusammenspiels von Ethnie, Landschaft und Geschichte. Aus der Wechselwirkung dieser Elemente erwachse die Kultur in all ihren Formen (Sprache, Kunst, Brauchtum udgl.). „Die Verhaltensbiologie bildet dabei die wesentliche Grundlage.“, meint der Autor weiters (vgl. Zitat Nr. 16 der Anzeiger) und führt außerdem an: „Die Christianisierung, die Besatzungszeit sowie das Jahr 1968, um beispielhafte (Wandlungs-)Faktoren zu nennen, bilden (dabei) Wendepunkte, die maßgeblich zur Entfremdung unseres Volkes – d.h. zur Störung unserer natürlichen Lebenszusammenhänge – beigetragen haben.“ (vgl. Zitat Nr. 18 der Anzeiger). Jeder dieser Wendepunkte sei dabei geprägt gewesen von einem „Bruch mit den Wurzeln und der schrittweisen Hinwendung zum nomadischen Prinzip, also der Zerschlagung aller gewachsenen, natürlichen Werte wie Volk, Heimat, Natur, Geschlecht, Arbeit, Familie und Glauben“.

In seinen weiteren Ausführungen nennt der Autor den „westlichen Kapitalismus“ bzw. die „Hochfinanz des Westens“ als Ursache für die – insbesondere die europäischen Völker in ihrem Kern bedrohenden - massiven Migrationsströme und daher als „Feind der freien Völker und somit auch der Europäer“. (vgl. Zitat Nr. 56 der Anzeiger).

Mitgefühl und Mitleid bezeichnet er als „starken Wesenszug“ des deutschen Charakters und meint, dieser sei in den letzten Jahrzehnten "umprogrammiert" worden, sodass der Deutsche nun nach einer Fremdidentität lechze. Bildlich spricht er davon, dass weder „das Schaf noch der Wolf" schuld seien, wenn sich ihr Zusammenleben "schwer gestalte“, die Verantwortung würde der Kapitalismus tragen. Er und sein „Spiegelbild, der Kommunismus“, seien „Zwillingsbrüder derselben materialistischen Mutter.“ (vgl. Zitat Nr. 56 der Anzeiger).

Der letzte Absatz des Beitrages trägt die Überschrift "Bildet Zellen". Dort heißt es: "Wir stehen heute einer Übermacht gegenüber. Einem Feind, der beide materialistischen Massenvernichtungswaffen gegen die Völker ins Feld führt (vgl. Zitat Nr. 56 der Anzeiger), seinen verblendeten Jüngern und einer Masse von orientierungslosen und debilen Konsumsklaven. (...) Um einst einen funktionierenden Staat zu schaffen, müssen wir schon heute Zellen bilden, die den Keim einer revolutionären Solidargemeinschaft in sich tragen. Dazu bedarf es der geistigen, körperlichen und materiellen Vorbereitung. Überwinden wir Klassen und Ängste und bereiten wir uns auf den Zusammenbruch dieses Systems vor. Werden wir zu der Gemeinschaft, die einst das ganze Volk umfassen soll. Denn: Wir wissen heute alle: Auf uns kommt es an! Das Morsche, es falle: Wir fangen neu an!“ (vgl. Zitat Nr. 95 der Anzeiger).

Der zuletzt angeführten Aufruf ist dem Gedicht „Kameraden der Zeit!“ Franz HÖLLERS entnommen.

II.2.13. Ausgabe Nr. 4/2016, Titel Kulturelle Identität - ein Auslaufmodell?; Über die Gefahren des Multikulturalismus" (Autorin: Marie F***)

Zunächst konstatiert die Autorin, dass die Kulturidentität (als Zugehörigkeitsgefühl zu einer bestimmten Kultur mit ihren Werten, Fähigkeiten, Verhaltensmustern udgl) durch die Globalisierung, Kommerzialisierung und (fremd-)ethnische Überflutung längst in einem Prozess des Wandels sei. Unsere abendländische Kultur stehe im Gegensatz zur radikal-islamischen. Sprache, Religion und Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit müssten gegen die stärker werdende islamische Kulturidentität verteidigt werden. Dies sei aufgrund der Integrationspolitik bislang weitgehend gescheitert. Dann geht die Autorin detailliert auf das Aufeinandertreffen und die Folgen unterschiedlicher Kulturidentitäten ein und erblickt – so die Anzeiger im Zitat Nr. 19 – im „europäischen Wunschgedanken von Integration“ eine „fantastische Utopie“. Wolle man eine Kultur erhalten, dürfe man „keine kulturell fremden Bestandteile integrieren.“ Treffen zwei Kulturen aufeinander, werde „eine der beiden untergehen, die andere sich behaupten“. Habe keine der beiden Kulturen die Kraft zur Selbstbehauptung, komme es „zu einer Vermischung und einer Verwischung der kulturellen Grenzen, was den Untergang beider Kulturen in ihrer Reinform bewirkt“. Multikulturalismus sei „gefährlich“, da dieser „die Bedeutung und Aufgabe der kulturellen Identität für ein Volk relativiere, wenn nicht negiere, und so das Tor zur kulturellen Selbstzerstörung aufstoße.“

II.2.14. Ausgabe Nr. 4/2016, Titel BREIZH - Die letzten Kelten im Kampf um ihre Identität ... Ein Interview mit Nicolas SERRAND zur bretonisch-keltischen Volksgruppe in Nordfrankreich."(Autor: Hugo S***)

In diesem Artikel werden Anschauungen des aus der Stadt Nantes in der Bretagne stammenden französischen Interviewpartners wiedergegeben. Die im Zitat Nr. 20 der Anzeiger hervorgehobenen Äußerungen SERRANDS entstammen dessen eigenen Angaben zufolge einem Artikel, den er als Journalist für die französische Plattform „breizh-info“ geschrieben habe.

Konkret führt er aus: „Zum Beispiel behandelte einer meiner letzten Artikel den „seltsamen“ und plötzlichen Rückgang des französischen Durchschnitts-IQ. Wenn große Medien über dieses Thema berichten, werden verschiedene Gründe und wissenschaftliche Studien zitiert. Dabei „vergisst“ man aber (so gut wie immer) einen zentralen Aspekt, die Immigration. Außereuropäische Einwanderer (Chinesen und Japaner ausgenommen) haben tendenziell einen niedrigeren IQ als Europäer.“

II.2.15. Ausgabe Nr. 5/2016, Titel „G. SOROS irrer "Rettungsplan"; Was die Finanzeliten für die Zukunft unseres Kontinents geplant haben." (Autor: Florian M***)

Zu diesem Artikel äußern sich die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 59 wie folgt: „Einmal mehr gerät der ungarisch-stämmige Unternehmer George SOROS ins Visier der Zeitschrift. Florian M*** qualifiziert ihn als den „bekanntesten Strippenzieher der Globalisierung und Überfremdung Europas“.

Neben dieser Bezeichnung des George SOROS weist der Autor in seinem Beitrag darauf hin, dass SOROS fordere, in Europa jährlich 300.000 Einwanderer aufzunehmen (ohne umständliche Asylverfahren, statt der illegalen Migration), wobei er die Kosten auf 30 Milliarden Euro schätze. Der "große Austausch" werde hier skizziert und als präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Krise gerechtfertigt. SOROS fordere die langfristige Schaffung eines einladenden Umfeldes für die Wirtschaftsmigranten, die Vorteile würden angesichts der alternden Bevölkerung in Europa überwiegen.

II.2.16. Ausgabe Nr. 5/2016, Titel "Die Epoche der Unzulänglichen" (Autor: Philip S***; Auf der Titelseite dieses Beitrages befindet sich eine Abbildung des Buchtitels „Die Unzulänglichen“ des französischen Schriftstellers Pierre DRIEU LA ROCHELLE)

In diesem Beitrag beschäftigt sich der Autor und Gründer des deutschen „Jungeuropa Verlages“ ausführlich mit dem Begriff „Faschismus“, einleitend mit dem Zugang des Philosophen und deutschen Historikers Ernst NOLTE in seinem Werk „Der Faschismus in seiner Epoche“ (1963), und bedauert das mit dessen Tod eingetretene Ende einer "objektiv einordnenden und akademischen Faschismusforschung". Nachfolgend geht er auf die Aussagen des israelischen Politologen Zeev STERNHELL zu diesem Thema ein und setzt sich schließlich mit dem Werk „Die Unzulänglichen“ des französischen Schriftstellers Pierre DRIEU LA ROCHELLE auseinander, wobei er ankündigt, dieses demnächst in seinem Verlag aufzulegen.

Im Zusammenhang mit Pierre DRIEU LA ROCHELLE erwähnt er auch, dass der gänzlich unpolitische Manesse Verlag Zürich dessen Werk "Die Komödie von Charleroi" veröffentlicht habe. Dann heißt es wortwörtlich:

"Auch wenn Verlage und Rezensenten faschistischer Autoren immer wieder, ja fast manisch, betonen, die politischen Ansichten jener Autoren müssten und könnten von ihrem literarischen Schaffen getrennt werden, scheint von dem faschistischen "Bad-Boy-Image" eines Pierre DRIEU LA ROCHELLE oder Robert BRASILLACH eine nicht zu verkennende Anziehungskraft auszugehen. Ob es an der unzweideutigen, europäischen und universellen Antwort liegt, die der Faschismus in Zeiten der falschen Mehrdeutigkeit zu geben versucht? Denn die "faschistische Mentalität" ist eine revolutionäre Mentalität, keine konservative, fasst Sternhell treffend zusammen.".

Aus diesem Kontext stammt auch das von den Anzeigern herausgegriffene Zitat Nr. 78, wobei diese pauschal von einer „Faszination des Autors für den Faschismus“ sprechen und explizit auf dessen Verwendung der Gegenwartsform in seiner zuletzt erfolgten Fragestellung hinweisen.

II.2.17. Ausgabe Nr. 6/2016, Titel "In fester Erinnerung an Stefan KOHLBAUER" (Autor: unbekannt)

Die Anzeiger greifen in ihrem Zitat Nr. 80 den Nachruf betreffend den am 4.12.2016 verstorbenen Stefan KOHLBAUER als Veteranen des neonazistischen "Bundes freier Jugend" (BfJ) als bedenklich auf.

II.2.18. Ausgabe Nr. 13/2017, Titel "Familie als Grundlage menschlichen Zusammenlebens; Gedanken zum Wesenskern einer gesellschaftlichen Institution" (Autor: Hugo S***)

Der Autor stellt seinem Beitrag drei "bewusst einschränkende" und als "Ausdruck einer volksverbundenen Grundhaltung" stehende Definitionen der Begriffe "Volk", "Kultur" und "Familie" voran.

"Volk" definiert er – wie auch im Zitat Nr. 21 der Anzeiger hervorgehoben – als "eine Gruppe von Menschen gleicher Abstammung, Kultur und Sprache, die sich gemeinsam als Schicksalsgemeinschaft bekennt."

Die "Familie" sieht er grob verkürzt als "Grundlage der Kultur und Keimzelle des Volkes". Er beschäftigt sich unter den Überbegriffen "Familie vs kinderlose Partnerschaft", "Familie und Prekarisierung" und "Verwurzelung vs. Internationalismus" ausführlich mit den Gefahren, denen die Institution "Familie“ in der heutigen Wirtschaft und Gesellschaft seiner Ansicht nach ausgesetzt ist. Schließlich weist er auf die Schrift "Massenpsychologie des Faschismus" von Wilhelm REICH hin und zitiert daraus.

II.2.19. Ausgabe Nr. 13/2017, Titel "Ohne Kinder keine Zukunft – Vom Bevölkerungsaustausch zur nachhaltigen (Bio-)Politik" (Autor: Michael G***)

Dem Kernbereich Familie widmet sich auch dieser Beitrag, allerdings aus der gesellschaftlichen Perspektive der Zu- und Abwanderung in Österreich und Deutschland. Die Politik steigere schrittweise die Summe der Ausländer. Die Zahl der indigenen Deutschen solle gesenkt werden. Ziel der Materialisten sei eine "globalisierte, entwurzelte Massengesellschaft". Als Gründe für die Kinderlosigkeit der Deutschen, welche in der EU die geringste Geburtenrate aufweisen würden, werden ua. sexuelle Psychosen, Negativassoziationen, hormonelle Störungen, Alkohol-, Nikotin-, Drogenkonsum und die Verwendung von Verhütungsmitteln genannt. Politisch werde stetig Propaganda für Vielfalt und Einwanderung betrieben. Und auch die rechtliche Grundlagen mitteleuropäischer Staaten würden hier Bände sprechen. Österreich kenne, so wie die BRD, zwei Formen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft (siehe auch Zitat Nr. 22 der Anzeiger):

So gibt es, neben der Einbürgerung von Ausländern, auch das sogenannte "Ius sanguinis" (Recht des Blutes), also das Abstammungsprinzip. Doch schon der Name ist eine Produktfälschung. Nicht die Abstammung, sondern die Staatsbürgerschaft der Eltern entscheidet. Das Kind eines eingebürgerten Ausländers wird so ebenfalls zum Staatsbürger. So sorgt man für den buchhalterischen Bilanzausgleich, der kosmetisch den Rückgang der autochthonen Bevölkerung verdecken soll."

Ein Lösungsansatz für die dargelegte Negativentwicklung sei der "Volksstaat", der seinen Fokus auf die Erhaltung, Förderung und Stärkung des eigenen Volkes lege. Zentrales Mittel sei die politische, bewusstseinsbildende, finanzielle und medizinische Beeinflussung der Volkszusammensetzung. Daran anschließend verweist der Autor auf Überlegungen des französischen Philosphen Michel FOUCAULT zum Begriff der „Biomacht oder Biopolitik“ und beendet seinen Beitrag mit der emotionalisierenden Äußerung, dass es „an uns selbst liege, der (beschriebenen) negativen Entwicklung durch eigene Sippengründungen entgegen zu treten“.

II.2.20. Ausgabe Nr. 14/2017, Titel "Globalisten gegen Völker; Wir sind die 99%. Wenn uns das klar wird, haben wir gewonnen." (Autor: Stefan M***)

Wie bereits in einigen der vorausgegangenen Beiträge stehen auch hier wieder die sogenannten „Globalisten“, die Förderer einer einheitlichen Welt, im Blickpunkt. Diese würden weltweit gegen die Völker agieren, nicht "die USA" oder „die Engländer" seien Völkerfeinde, sondern das „internationale Kartell“. Die Idee einer "internationalistischen Gemeinschaft" habe vor 200 Jahren im Rahmen der französischen Revolution („Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“) erstmals begeistert und nun würden wir das Endstadium dieser Entwicklung erleben: Eine globalisierte Welt, in der alle Menschen gleich sein sollten. Wem diese globalisierte Welt nutze, habe einer der begeistertsten Globalisten selbst, George SOROS, verraten. Er habe festgehalten, dass seine Globalisierung weniger als ein Prozent der Menschheit bereichern würde. Die restlichen 99 Prozent würden ausgenutzt. Wie in einem riesigen Monopoly-Spiel sollten die Menschen wurzellos und heimatlos von A nach B verschoben werden können, wenn die Weltwirtschaft es wünsche.

Wörtlich meint der Autor an dieser Stelle (siehe auch Zitat Nr. 63 der Anzeiger): "Und die Herren dieser Weltwirtschaft sind das eine Prozent, Joachim FERNAU sprach damals von der "Hochfinanz", welche die USA fest in ihrem Griff hätte."

Nachdem der Autor – unter Zitierung des Schweizer Soziologen Jean ZIEGLER und des deutschen Philosophen Peter SLOTERDIJK – hervorhebt, wie schlecht es in der „globalisierten Welt“ Menschen der Dritten Welt gehe, tituliert er den nächsten inhaltlichen Abschnitt mit „Migration als Waffe der Globalisten“ und führt dazu Folgendes (ebenfalls von den Anzeigern im Zitat Nr. 63 explizit hervorgehoben) aus:

Die systematische Flutung Europas mit fremden Menschen ist Teil eines Schlachtplans, den anzusprechen selbst für kritische Menschen oft ein Tabu ist. (...) Weil der Handlungsspielraum der globalistischen Strippenzieher sowohl im Osten, wo sie von ORBAN und PUTIN vertrieben werden, als auch im Westen, wo jetzt mit TRUMP ein neuer Gegner aufgestanden ist, geringer wird, konzentrieren sie sich ganz auf das alte Europa. Die Einwanderung war und ist weltweit gegen den Willen der Mehrheit und daher nicht mit einer wie auch immer ausgelegten "Demokratie" zu rechtfertigen.“

Das weitere aus diesem Text stammende Zitat Nr. 25 der Anzeiger entstammt – aus dem Kontext gerissen – dem letzten Textteil des Artikels, der die Überschrift „Rückeroberung“ trägt. Der Autor spricht hier davon, dass eine "kulturell homogene Gemeinschaft" für jedes Gemeinwesen mehr Sicherheit biete als eine aus gegensätzlichen Verhältnissen stammende, zufällig zusammengewürfelte Gruppe. Menschen mit einem gemeinsamen kulturellen Hintergrund seien berechenbar. „Und die Auswirkungen des multi-ethnischen Krieges in Europa werden auch den schlaftrunkenen Europäern dies wieder ins Gedächtnis rufen. Eine wahrhaft funktionierende Solidargemeinschaft ist nur innerhalb von Volks- und Kulturgemeinschaften möglich, alle anderen Behauptungen sind in das Reich der Fantasie zu verweisen. Eine Fantasie, deren Zusammenbruch wir gegenwärtig schmerzvoll in Europa erleben müssen."

Pathetisch anmutend schließt der Autor seine Ausführungen: Die Rückbesinnung greife um sich. Es gehe längst nicht mehr um „links oder rechts“, es gehe um „unten gegen oben“. „Wir, die 99 Prozent, gegen das eine Prozent.“

II.2.21. Ausgabe Nr. 14/2017, Titel "Multikulti als Strategie; Schwache Staaten und entwurzelte Arbeitssklaven als Grundlagen für milliardenschwere Gewinne bei einer kleinen Elite. Ein Gastbeitrag von Herbert F***" (Autor: Herbert F***)

Auch in diesem Beitrag wird auf das im Magazin I*** immer wiederkehrende Thema der „multiethnischen Globalisierung", der damit verbundenen Flüchtlingssituation und des dahinter stehenden Profits der sogenannten "Kapitalisten" eingegangen. Wiederum (siehe dazu auch oben II.2.3. und II.2.8.) findet sich in diesem Kontext der Verweis auf Ansichten des Militärstrategen BARNETT und die Ziele COUDENHOVE-KALERGIS.

So heißt es unter anderem "Die Idee der Vermischung der europäischen Völker und damit deren Auslöschung wurden aber nicht von BARNETT geboren. Sie geht auf COUDENHOVE-KALERGI zurück, der die Schaffung des "neuen europäischen Menschen" propagierte."

Diese Textstelle greifen auch die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 26 als „in rechtsextremen Kreisen omnipräsenten Verweis“ heraus.

Überdies heben sie im Zitat Nr. 64 noch die Behauptung des Autors, "der Versuch, die „Fed“ zu verstaatlichen" habe "seinerzeit John F. KENNEDY das Leben gekostet", hervor.

II.2.22. Ausgabe Nr. 14/2017, Titel "Was wissen Sie über BlackRock?; Ein riesiger und unendlich mächtiger Konzern, der die Welt im Hintergrund regiert, der überall beteiligt ist, der die Fäden zieht und ein Machtwort spricht? Alles nur Verschwörungstheorie?" (Autor: Florian M***)

Der Autor stellt in diesem Artikel im Namen von I*** über den (vom CEO Laurence D. FINK, genannt Larry FINK, gegründeten) globalen Vermögensverwalter „BlackRock“ die Vermutung an, dass dieser „MERKELS Flüchtlingspolitik aktiv unterstützen dürfte“ und widmet sich unter dem Abschnitt „BlackRock und Rothschild“ der Frage, „wem dieser an allen Großkonzernen beteiligte Konzern“ gehöre. Etwa 75 Prozent der Anteile an BlackRock würden sich auf drei Großbanken, darunter die britische Großbank „Barclays“, verteilen. Aus der Frankfurter Rundschau wird überdies zitiert, dass einem Forschungsergebnis einer Hochschule in Zürich zufolge lediglich 147 Konzerne große Teile der Weltwirtschaft kontrollieren würden. Als einflussreichstes Unternehmen der Welt habe sich demnach die britische Barclays Bank herausgestellt. Anschließend verweist der Autor auf den Wirtschaftspublizisten Dr. Wolfgang FREISLEBEN, der die Barclays Inc. als „Rothschild-Schlachtschiff“ bezeichnet habe. Unter dem Abschnitt „Sympathien für MERKELS Asyl-Politik“ geht der Autor näher auf die eingangs aufgestellte Vermutung betreffend die Unterstützung von "MERKELS Flüchtlingspolitik" durch "BlackRock" ein und führt wortwörtlich aus: „In einer Rede soll der BlackRock-Banker (Anm: gemeint Larry FINK) die „europäischen Werte von Toleranz und gemeinsamem Wohlstand“ gelobt haben. Man muss wissen: Wenn Vampire wie Larry FINK „Toleranz“ sagen, meinen sie die dümmliche Gutmütigkeit des auszusaugenden Nutzviehs. Wenn Globalisten „gemeinsamer Wohlstand“ sagen, meinen sie den unerhörten Reichtum ihrer zahlenmäßig überschaubaren Heuschrecken-Clique.“

Diese Textstelle und die von FREISLEBEN verwendete Wortwahl „Rothschild-Schlachtschiff“ als Bezeichnung für die Barclays Bank setzen die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 65 in Verbindung mit einem (mittlerweile nicht mehr aufrufbaren, jedoch von Usern in diversen Foren geteilten und daher dort noch ersichtlichen) bereits im Jahr 2015 auf der Internetpräsenz von I*** erschienen Artikel mit dem Titel „Rothschild und die Asyl-Industrie“. In diesem wird die Firmenstruktur der ORS-Gruppe (= Betreuungsagentur für Asylsuchende und Flüchtlinge) erörtert und behauptet, es handle sich dabei um eine „unheilige Allianz aus Hochfinanz und Asyl-Industrie“. Hinter der Aktiengesellschaft „ORS“ stehe die „Equistone Partners Europe“ (EPE), kontrolliert von 30 Anlegern und der „Barclays Bank“, also von "globalen Playern der Hochfinanz". Die Fäden würden bei der Bankiersfamilie Rothschild zusammenlaufen. "Es gibt also eine Asyl-Industrie" – so die Conclusio des unbekannten Autors – "und die gehört, zumindest im Bereich der Asyl-Betreuungseinrichtungen in Österreich und der Schweiz, der ältesten (und von vielen als mächtigste bezeichneten) Bankiersfamilie: Den Rothschilds."

II.2.23. Ausgabe Nr. 16/2017, Titel "Irrlichter über Afrika; Jene NGOs, Konzerne und Staaten, die in Afrika derzeit "Hilfe" leisten wollen, sind ident mit jenen Mächten, die Europa zerstören." (Autor: Michael S***)

Der Autor (Anm. = der Drittverdächtige) greift das Problem der Armut in Afrika auf und behauptet, die multinationalen Konzerne, die nach billigen Arbeitskräften schreien würden, seien ident mit den Konzernen, die Afrika "helfen" wollten. Lange Zeit sei Afrika ein Ort der Rüstungsindustrie gewesen und nun auch als Fertigungsstätte interessanter. In Sambia gäbe es eine Soja-Farm, auf der die Menschen zwei Monate im Jahr arbeiten würden, während die Bauern um ihr Ackerland gebracht worden seien. Wegen der hohen Geburtenrate dürfte eine menschliche Arbeitskraft dort weniger wert sein als zu Zeiten der Sklaverei, polemisiert der Autor. Anschließend kritisiert er die Vorgehensweisen der EU, wegen deren Bedingungen viele Milchviehbetriebe ua. hätten zusperren müssen. „Die selbe EU“ wolle sich jetzt verstärkt für Afrika engagieren. Durch subventionierte Lebensmittellieferungen (Milchpulver, Hühnerfleisch) und das Leerfischen des Meeres vor den Küsten Westafrikas habe sie bereits enormen Schaden verursacht.

Im Anschluss an diese Ausführungen findet sich jene Textstelle, auf welche die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 27 Bezug nehmen. Demnach habe Michael S*** in diesem Beitrag die "Apartheid-Südafrika" als ,,die einzige Form der „Entwicklungshilfe“, die bisher Früchte getragen hat“, bezeichnet. Sie sei aber "von politisch korrekten Gleichheitsfanatikern zerstört“ worden.

Der Autor erwähnt in seinem Text zwar nicht ausdrücklich den Begriff „Apartheid“, jedoch umschreibt er diese geschichtliche Periode unter der Abschnittsüberschrift "Ideologie statt echter Hilfe“ mit folgenden Worten:

Die einzige Form der "Entwicklungshilfe", die bisher Früchte getragen hat, wurde von politisch korrekten Gleichheitsfanatikern zerstört. Südafrika zählte seit den 1960er Jahren als einziger afrikanischer Staat zur "Ersten Welt". 1994 musste die "Politik der getrennten Entwicklung" aufgegeben werden. Seither haben es zwar ein paar wenige Schwarze geschafft, in die vormals rein weiße Oberschicht aufzusteigen. Für den Großteil der Menschen dürfte sich jedoch nichts verbessert haben."

Seinen Beitrag beschließt der Autor mit der Aussage, dass ein Prozent der reichsten Menschen der Erde soviel besitzen würden wie die restlichen 99 Prozent und dieses eine Prozent (die "Globalisierer") schwache Staaten (wie Afrika) brauche, um billig an Reichtümer zu gelangen.

II.2.24. Ausgabe Nr. 16/2017, Titel NGO-Wahnsinn im Mittelmeer - Selten wurde so frech gelogen....; I*** im Interview mit Simon KAUPERT von der "Ein-Prozent"-Recherchegruppe zur Arbeit der NGOs im Mittelmeer" (Autor: unbekannt)

Die bereits aus den meisten der oben angeführten Beiträge bekannte These der „politisch gewollten“ und von sogenannten „Globalisten“ gesteuerten „Masseneinwanderung“ findet auch in diesem in Interviewform gestalteten Beitrag ihren Niederschlag.

Der Interviewpartner Simon KAUPERT ist Mitarbeiter der deutschen Bürgerinitiative „Ein Prozent“, welche sich selbst als „professionelle Widerstandsplattform für deutsche Interessen und gegen die verantwortungslose Politik der Masseneinwanderung“ versteht.

Im Rahmen des Interviews spricht er von dramatisch inszenierten Rettungsaktionen der NGOs im Mittelmeer, die tatsächlich in Sichtweite zum Strand auf "Smartphone-Migranten" warten und diese nach Italien verschiffen würden. Zur eingangs beschriebenen Thematik äußert er – wie auch von den Anzeigern im Zitat Nr. 69 hervorgehoben – unter anderem:

1. „Der NGO-Wahnsinn im Mittelmeer ist kein Einzelphänomen, sondern eine Fortsetzung der politisch gewollten Masseneinwanderung nach Europa. (…) Europas führende Länder sollen multikulturalisiert und balkanisiert werden.“

2. „Folgt man den Geldern (Anm.: gemeint der Finanzierer der NGOs), landet man schnell auf den einschlägigen Seiten großer Parteistiftungen. Klar, auch der Globalist Soros ist mit dabei, wie immer zieht er die Fäden im Hintergrund und wirbt mit der Finanzierung der italienischen Asyllobby.“

II.2.25. Ausgabe Nr. 16/2017, Titel „Der Staat als Maxime; Die Jungkonservativen in der Weimarer Republik" (Autor: Jan A***)

Der Autor (Anm. = der Viertverdächtige) spricht ausführlich über die „jungkonservative Strömung“ als „einflussreichste Strömung der konservativen Revolution“ aus der Zeit der Weimarer Republik, zitiert zeitgenössische Autoren bzw. Vertreter derselben und führt unter anderem aus, dass bei den „Jungkonservativen“ die "Reichsidee im Vordergrund" gestanden sei, wobei mit „Reich“ ein historisch gewachsenes Gebilde gemeint gewesen sei, in dem europäische Völker unter Beibehaltung ihrer Identität in eine übergeordnete Struktur eingebunden würden.

In der Anmerkung zu einer Abbildung des damaligen Schriftstellers Edgar Julius JUNG heißt es: „Edgar Julius JUNG schuf mit seinem Buch „Herrschaft der Minderwertigen“ eine erstaunlich aktuelle Bestandsaufnahme des Parlamentarismus.“

Diese Textstelle betonen die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 110 und betonen interpretativ, dass I***-Gesellschafter Jan A*** „seine Demokratieskepsis in Form einer Buchbesprechung zum Ausdruck bringe und generell Sympathien für die antidemokratische Strömung der deutschen „Jungkonservativen“ erkennen lasse“.

II.2.26. Ausgabe Nr. 18/2017, Titel „Patriotisches Hausprojekt in Halle; I*** sprach mit Mario MÜLLER, einem der Gründer von Kontrakultur Halle, über das gestartete "Hausprojekt Halle an der Saale" (Autor unbekannt)

Der Interviewpartner Mario MÜLLER meint, dass bei ihm nach einer Jugend im nationalistischen Lager ein Reflexionsprozess über die Ideen und Strategien der "Alten Rechten" eingesetzt habe. Er habe beschlossen, neue Wege zu gehen, dies gemeinsam mit einigen "Renegaten". 2014 hätten sie das Projekt "Kontrakultur Halle" gegründet und seien Teil der Identitären-Bewegung geworden. Dann heißt es wortwörtlich:

"Meine wichtigsten Beweggründe sind dabei seit mittlerweile zwölf Jahren als politischer Aktivist die gleichen geblieben. Ich kann die ethnische Verdrängung der Deutschen und der weißen Europäer insgesamt nicht ertragen, will mich nicht damit abfinden, dass sich unsere Spur im Treibsand der Geschichte verliert, und ich meine, dass es die Aufgabe unserer Generation ist, das drohende Schicksal als identitätslose und marginalisierte Minderheit im eigenen Land aufzuhalten!"

Dazu bemerken die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 29, der „identitäre“ Aktivist und (Ex-?)Neonazi Mario MÜLLER (Kontrakultur Halle) habe im Interview angegeben, dass seine Motivation seit seiner Zeit im Neonazismus dieselbe geblieben sei.

II.2.27. Ausgabe Nr. 19/2018, Titel „Das habe ich bislang nur totalitären Systemen zugetraut!; Freie Meinungsäußerung wird immer mehr zum Wagnis. Im Interview berichtet der Leibziger Professor Thomas RAUSCHER über die Hetzkampagne gegen ihn." (Autor: unbekannt)

Wie die Anzeiger in ihren Zitaten Nr. 81 und Nr. 30 richtig zusammenfassen, wird in diesem Beitrag in Interviewform Dr. Thomas RAUSCHER, Hochschulprofessor und Direktor des Instituts für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Leipzig, als Opfer einer „Hetzkampagne“ stilisiert, weil er – neben weiteren von Studenten via Flugblatt kritisierten Äußerungen – in Kommentierung einer Demonstration zum Nationalfeiertag in Polen auf Twitter geschrieben hat: "Polen; Ein weißes Europa brüderlicher Nationen. Für mich ist das ein wunderbares Ziel!“. Im Rahmen dieses Interviews zieht er folgenden, von den Anzeigern hervorgehobenen Vergleich: „Gerade Studenten in Leipzig sollten angesichts der Identität der Methoden, die in der NS-Zeit und in der DDR-Zeit gegen Andersdenkende angewendet wurden, für die Freiheit der Meinung kämpfen.“

II.2.28. Ausgabe Nr. 19/2018, Titel „Die Liebe zur Heimat sollte kriminalisiert werden; Herbert SCHALLER war Verteidiger im "Welser Patriotenprozess" und vereitelte einen brutalen Schlag gegen das Dritte Lager in Österreich. Er verstarb im Jänner im Alter von 94 Jahren" (Autor: Stefan M***)

In bekannter I***-Manier wird einleitend neuerlich betont, dass Ziel der internationalistischen Clique (= "Globalisten") eine "weltweite Globalisierung" sei, in der es keine Identitäten und keine Grenzen mehr gebe. Wer dagegen rebelliere, werde bekämpft. Heimattreue Bewegungen und für Kultur und Identität einstehende Parteien seien jahrzehntelang angefeindet und bekämpft worden. Auch heute sei die sogenannte "Nazi-Keule" wirksam. Bei dieser ganzen Propaganda gegen alle "Rechten" würden die gleichgeschalteten Medien eine zentrale Rolle spielen, gegen jeden hetzen, der unbegrenzte Masseneinwanderung kritisiere.

Den jungen Aktivisten des "Bundes freier Jugend" sei es um die Erhaltung der Heimat und die Abwehr der systematischen Einwanderung gegangen. Medial seien sie als "Neonazis" diffamiert worden, dann – nach der Anzeige eines Grün-Politkers – seien drei führende Aktivisten des BfJ im März 2007 (wegen Verdachtes nach § 3a VerbotsG) in Haft genommen worden.

Der Autor, selbst einer der Angeklagten im angeführten Welser BfJ-Prozess, vertritt – so auch die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 82 – die Ansicht, dass die Befragung der inhaftierten Personen gezeigt habe, dass patriotische Bestrebungen restlos kriminalisiert, die Kritik an der illegalen Einwanderung verboten und die FPÖ nachhaltig beschädigt werden sollte. Über die Befragungen sei konkret versucht worden, heute führende FPÖ-Politiker in den anstehenden Strafprozess hineinzuziehen, um ihr Weiterkommen im Staat zu verunmöglichen. Da eine Kollaboration der Inhaftierten mit der politischen Polizei nicht stattgefunden habe, sei dieser Versuch aber unterbunden worden.

Seinem am 13.1.2018 verstorbenen Verteidiger Dr. Herbert SCHALLER widmet der Autor die weiteren Lob spendenden Ausführungen und beschließt diese mit dem Satz „Herbert SCHALLER glaubte stets an die Wiederauferstehung seines Volkes.“

II.2.29. Ausgabe Nr. 23/2018, Titel „Dieser UN-Pakt darf nicht unterschrieben werden!; Hinter den schönen Worten des UN-Migrationspaktes verstecken sich brandgefährliche Absichten." (Autor: Jan A***)

Der Viertverdächtige Jan A*** ereifert sich in diesem Artikel über den UN-Migrationspakt, in dem Wichtiges und Nebensächliches durcheinander in wohlklingenden Worten begraben sei und innere Widersprüchlichkeiten auftauchen würden. Etwa stimme einerseits jeder unterzeichnende Staat der weitgehenden Einschränkung seiner nationalen Souveränität zu, vor allem in Fragen des Grenzregimes, der Auswahl der Migranten und der sozialstaatlichen Verpflichtungen gegenüber diesen, andererseits werde an mehreren Stellen versichert, dass man die nationale Gesetzgebung und Souveränität des Staates nicht aufheben wolle. Von "Gefährlichen Zeiten für Kritiker" spricht der Autor im Titel jenes darauf folgenden Textabschnittes, der auch die Grundlage des Zitates Nr. 35 der Anzeiger darstellt und in dem es heißt:

"Brandgefährlich sind auch die Absätze und Bestimmungen über die Ausplünderung der Sozialstaaten oder die recht ausführlichen Paragraphen über die Bespitzelung und Aburteilung von Migrationskritikern. So ist etwa unter Grundsatz Nummer 17 im Pakt zu lesen:

Wir bestätigen noch einmal unsere Entschlossenheit, alle Formen der Diskriminierung – Rassismus, Xenophobie und Intoleranz gegenüber den Migranten und ihren Familien mit inbegriffen – zu bekämpfen. (...) "

Dieser Grundsatz klinge nach "harten Zeiten" für Menschen, die Einwanderung in den Sozialstaat nicht gutheißen würden.

Der Autor befürchtet ein Ende der nationalen Souveränität im Fall der Zustimmung Österreichs zum Migrationspakt. Er meint, aufgrund der Einschätzung der UNO, dass Migration ein "Menschenrecht" sei, wäre es letztlich in der Praxis nicht einmal mehr möglich, illegale Migranten in ihre Herkunftsländer auszuweisen, weil der Begriffe "illegale Migration" dann nicht mehr existiere.

II.2.30. Ausgabe Nr. 23/2018, Titel "Masseneinwanderung & Digitalisierung: Eine explosive Mischung; Während durch die Digitalisierung zukünftig weniger niedrig-qualifizierte Personen benötigt werden, holen wir genau solche Menschen ins Land" (Autor: Bernhard R***)

Einleitend beschreibt der Autor ein Zukunftsbild, demzufolge aufgrund der Automatisierung und Robotik 50 bis 80 Prozent der Arbeitsplätze, beginnend mit jenen der Supermarktkassierer, dann jenen der Berufskraftfahrer, Köche, Mediziner, Bauingenieure und letztlich aller anderen, in den industrialisierten Ländern ausgelöscht werden würden. Vor diesem Hintergrund stellt er die Frage, ob es nicht an Irrsinn grenze, in diesem Szenario "Unmengen an Einwanderern aus kulturfremden Y-Schichten einzuschleusen". Den "Globalisten" gehe es lediglich um Wachstum. Mit sarkastischen Worten spricht er zunächst von den Profiteuren des "Globalisierungsrausches" und der geplanten "neuen bunten Niedrig-IQ-Gesellschaft", um dann auf die seiner Ansicht nach vorliegende Realität einzugehen: "Eine glückliche Mischvolkidylle strahlt in allen Brauntönen aus jedem Werbespot, von jeder Windelpackung, aus jedem Stück Lügenpresse, aus jedem Sport- und Unterhaltungsformat.(...) Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. In das Schlaraffenland Europa kommt nicht die gebildete und aufstiegswillige Elite ihrer Länder, sondern großteils der radikalprimitive Bodensatz der Dritten Welt. "Aber auch diese Leute wollen Chancen ergreifen und sich bereitwillig integrieren!", kreischen die weltoffenen und toleranten Gleichmachungsfanatiker. Auf die Gefahr hin, hier einige linksgrüne Luftballons zu zerstechen: "Wir sind nicht gleich. Eine kleine Google-Recherche zum Thema "national average IQ", dem nationalen Durschnittsintelligenzquotienten, reicht (solange das nicht zensiert wird). Dabei findet man auch Daten der WHO."

Die Anzeiger greifen die in ihrem Zitat Nr. 36 genannten Formulierungen aus diesem Kontext als bedenklich heraus.

Die weiteren Ausführungen des Autors, der im letzten Textabschnitt unter dem Titel "Verschwiegene Gefahr" das Szenario einer Einwanderung zahlreicher Menschen ohne Bildung und Chancen auf dem Arbeitsmarkt als Bedrohung für den Staat beschreibt, dabei einstreut, dass "den ersten Willkommensklatschern nach Bauchstich und Vergewaltigung leise Zweifel kommen würden", und die abschließenden Worte mit einer Metapher aus dem Roman "Der Herr der Ringe" einleitet, qualifizieren die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 85 als NS-verharmlosend: "Mordor spürt den Widerstand und erhöht den Druck seiner roten Horden: Flugs verordnet die UN der Welt einfach den Migrationspakt und schwingt weiter gnadenlos die Peitsche für den Endsieg der restlos globalisierten Welt. Wer dagegen aufmuckt, kommt ins Lager, das steht im Kleingedruckten."

II.2.31. Ausgabe Nr. 25/2018, Vorwort zur Ausgabe von Michael S*** "Ein Wort zuvor!; Liebe Leser!"

Im Vorwort zur 25. Ausgabe echauffiert sich der Drittverdächtige Michael S*** über die vom D*** erfolgten Bewertungen des Printmediums. I*** sei vom D*** und einschlägig bekannten Medien mit absurden Vorwürfen angegriffen worden. Die "kommunistische Tarnorganisation" und "Privat-Stasi" schieße aus vollen Rohren gegen I***, weil wirklich kritische Medien am Zeitungsmarkt nicht erwünscht seien. Dies sei ein Anschlag auf die Pressefreiheit und damit auf einen Grundpfeiler der Demokratie, um die es in der EU schlecht bestellt sei. Demokratie als "Volksherrschaft" stünde diesen Personen bei der Verfolgung der eigenen Interessen nämlich im Wege.

Dann heißt es, wie auch von den Anzeigern in ihrem Zitat Nr. 116 aufgegriffen: "Darum wird Demokratie von einer Möglichkeit, wie der Staat seine Bürger am politischen Geschehen beteiligen kann, immer mehr zu einer weltfremden Ideologie. An deren erster Stelle nicht mehr der "Wille der Mehrheit" und Werte wie "Meinungsfreiheit" stehen, sondern die völlige "Gleichheit aller Menschen". Was unsere Eliten heute "Demokratie" nennen, ist vielfach ein offener Kampf gegen Andersdenkende, die die natürlichen Unterschiede zwischen Menschen erkennen und schätzen."

Diesen "Eliten" – so S*** – dürften wir unsere Zukunft nicht überlassen. Er ersucht abschließend um Unterstützung des Lesers durch den Erwerb des dagegen ankämpfenden Magazines I***.

III. Vorhandene Beweismittel und Würdigung

Der beschriebene Sachverhalt ergibt sich aus den vom LVT für OÖ beigeschafften Artikeln, aus Internet- und Judikatur-Recherchen und den Ausführungen der Anzeiger in ihrer Sachverhaltsdarstellung. Soweit die Anzeiger in ihren Zitaten teilweise dem Kontext entnommene Textstellen kombiniert und/oder interpretativ dargelegt haben, wurde darauf im Zuge der zusammenfassenden Darstellung des jeweiligen Artikels im Einzelnen eingegangen.

Der Vollständigkeit halber wurden Profile von erwähnten Personen, die nicht allgemein bekannt sind (Schriftsteller wie zB Pierre DRIEU LA ROCHELLE, Wissenschafter wie zB Irenäus EIBL-EIBESFELDT ua.) der „freien Enzyklopädie Wikipedia“ entnommen.

Dass die Verdächtigen Michael S***, Jan A*** und Ulrich P*** bereits von Beginn an am Medienprojekt I*** führend beteiligt sind, ergibt sich explizit aus der "Bekanntgabe in eigener Sache" in der Ausgabe Nr. 16/2017, in der den Lesern die Gründung der I*** VerlagsGmbH mitgeteilt wird.


 

IV. Rechtliche Beurteilung

Angezeigt wurdenwie eingangs erläutertdie Herausgeber des Magazins als Verantwortliche für die gegenständlich relevanten Publikationen. Die untenstehenden rechtlichen Erwägungen gelten uneingeschränkt für die Verdächtigen Michael S***, Jan A*** und Ulrich P***, die von Beginn an faktisch, ab der Ausgabe Nr. 16/2017 auch formal wesentlichen Einfluss auf die Veröffentlichung der Beiträge geübt haben. Einschränkungen ergeben sich für die beiden Erst- und Zweitverdächtigen Ing. Karl W*** und Gertrude S*** insofern, als diese nur bis zur genannten Ausgabe Nr. 16/2017 verantwortliche Herausgeber waren. Konkret beziehen sich die rechtlichen Erwägungen daher bei ihnen nur auf die im Sachverhalt zu II.2.1.- II.2.22. angeführten Artikel, wobei sich faktisch keine Unterschiede ergeben bzw. die Ausführungen im Sinne einer Gesamtschau der zu würdigenden Artikel (siehe dazu unten IV.1.3.) umso mehr für den Erst- und die Zweitverdächtige gelten.

IV.1. Zur strafrechtlichen Relevanz nach VerbotsG

IV.1.1. Allgemeines

Der Tatbestand des § 3g VerbotsG pönalisiert jede Betätigung im nationalsozialistischen Sinn, soweit sie nicht unter die Bestimmungen der §§ 3a bis 3f VerbotsG fällt. Gefestigter Rechtsprechung zufolge reicht (unter anderem) jede unsachliche, einseitige und propagandistisch vorteilhafte Darstellung nationalsozialistischer Maßnahmen und Ziele zur Deliktsverwirklichung aus. Es bedarf nicht der Verfolgung der Gesamtheit der zum Gedankengut des Nationalsozialismus gehörigen Ziele, es genügt vielmehr die Förderung einzelner typisch nationalsozialistischer Programmpunkte.

Tatbildlich ist unter Umständen aber auch ein Gesamtverhalten, welches einer Mehrzahl von Zielen dient, die wohl im einzelnen (dem Ideengehalt nach) auch von anderen politischen Bewegungen vertreten werden, gerade in ihrem Zusammentreffen aber für das vom Nationalsozialismus mit Gewalt durchgesetzte Programm charakteristisch sind (Lässig in Höpfel/Ratz, WK² VerbotsG § 3g, Rz 4 f mwN, insbesondere RIS-Justiz RS0080029, RS0079948, OGH 13 Os 28/04).

Im Sinne des § 3h VerbotsG handelt strafbar, wer in einem Druckwerk ua. den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit schlechthin und (nicht bloß in Randbereichen, sondern) in ihrem Kern leugnet (= in Abrede stellt), gröblich verharmlost (= grob verniedlicht), gutheißt oder zu rechtfertigen sucht (Lässig aaO, Rz 2; 14 Os 24/96).

IV.1.2. Strafbarkeit einzelner Artikel der Zeitschrift I***

Anhaltspunkte für die mögliche Strafbarkeit eines einzelnen Artikels nach dem VerbotsG finden sich (lediglich) im Beitrag „Die Kriminalisierung der Kassandra“ (siehe dazu oben Sachverhalt II.2.7.) insofern, als der Autor aus den Inhalten der Punkte 5, 7 und 8 des NSDAP-Parteiprogrammes zitiert. Allerdings erfolgt diese Zitierung nicht – wie bereits oben im Sachverhalt eingehend erläutert – im Sinne einer Affirmierung, sondern im Kontext der beschriebenen Auseinandersetzung mit dem Verbot der Liste "Nein zur Ausländerflut" und der dazu ergangenen Entscheidung des VfGH.

Weder diese Ausführungen noch die dazu erfolgten subjektiven Anmerkungen des Autors stellen ein Propagieren nationalsozialistischer Programmpunkte dar, weshalb dieser Beitrag nicht objektiv geeignet ist, den Tatbestand des § 3g VerbotsG zu verwirklichen. Ebenso wenig beinhaltet er eine gröbliche Verharmlosung von nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des § 3h VerbotsG.

IV.1.3. Strafbarkeit mehrerer Artikel als Teilakte eines nationalsozialistischen Handlungskomplexes

Auf Grundlage der vorliegenden Textinhalte ist die Frage zu prüfen, ob diese Teilakte eines als Betätigung im nationalsozialistischen Sinn zu qualifizierenden Gesamtverhaltens der Angezeigten als Herausgeber darstellen.

Wie ein roter Faden zieht sich eine Thematik durch die einzelnen Ausgaben des Magazins (vgl. dazu insbesondere die im Sachverhalt beschriebenen Artikel II.2.1., 3. - 8., 10 - 13., 15., 18. - 24., 28. und 30.): die sogenannte "Globalisierung" im Sinne des Anstrebens einer "Einheitswelt" („One World“) bzw. einer "Einheitsgesellschaft" ohne kulturelle Unterschiede, die (angeblich) von den "Globalisierern" bzw. "Gobalisten" vorangetrieben werde.

Dieser Bereich wird in allen möglichen Facetten aufgegriffen und erörtert, wobei der Begriff der "Globalisierer" bzw. "Globalisten" unterschiedlich verwendet und definiert wird. Konkret werden das "Zentrale Bankensystem der USA" (die "Federal Reserve" unter Miterwähnung des Hauses "Rothschild" (II.2.1.)), die "tyrannische Herrscherelite" (II.2.4.), die "Eliten, allen voran die österreichische und bundesdeutsche Regierung" (II.2.6.), "internationale Organisationen wie die UNHCR", "George SOROS" (II.2.8.. II.2.15., II.2.24.), das "US-Imperium" (II.2.11.), "der westliche Kapitalismus" (II.2.12.), die "Hochfinanz des Westens" (II.2.12.), die "Materialisten" (II.2.19.), das "internationale Kartell" (II.2.20.), der "globale Vermögensverwalter Black Rock mit seinem CEO Larry FINK" (II.2.22.) und "ein Prozent der reichsten Menschen der Erde" in den einzelnen Artikeln als verantwortlich für die "Globalisierung" bezeichnet. Dabei werden teilweise auch Aussagen anderer Personen wie zB des Militärstrategen BARNETT, des Journalisten Ó COLMAIN uva. in Zitatform wiedergegeben.

Mitunter werden isoliert betrachtet Sprachinstrumente verwendet, die antisemitische Anspielungen enthalten, wie etwa die Erwähnung des Hauses "Rothschild", der "Hochfinanz" oder die Hervorhebung des "George SOROS", allerdings erreicht dieser Sprachgebrauch in seiner Gesamtheit inhaltlich nicht die Intensität und Klarheit, welche eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn (in Form der Behauptung der Lenkung des globalen Finanzsystems ausschließlich durch Juden) darstellen würde.

Ebenso verhält es sich mit den immer wiederkehrenden Ausführungen zur Gefahr des "Unterganges unseres Volkes" aufgrund der behaupteten fremdgesteuerten "Masseneinwanderung" bzw. des "Bevölkerungsaustausches". In diesem Zusammenhang werden Verschwörungstheorien (im Sinne eines Erklärungsversuches, die Migrationsentwicklungen dem konspirativen Wirken einiger weniger Personen bzw. Gruppen zum Zwecke der eigenen Machtgewinnung zuzuordnen) vermittelt und schon stattgefundene und noch bevorstehende Migrationsbewegungen als massives Bedrohungsszenario für Europa im weiteren Sinn und die Österreicher und Deutschen im engeren Sinn dargestellt (besonders anschaulich dazu die Artikel II.2.6. und II.2.10.). Dabei wird wiederholt die Befürchtung geäußert, dass die dadurch bedingte "Vermischung" von Kulturen und Ethnien zu einem "Aussterben" bzw. einer "Entwurzelung" der Europäer führen werde.

Eine ideologisch gefärbte Wortwahl begegnet dem Leser dabei in einzelnen Artikeln insofern, als beispielsweise die Rede von der "Schaffung einer Masse von Hominiden gleicher Farbe und minderer Intelligenzquotienten" (II.2.8.), der "Angleichung der Gene durch Mischung (...) bis hin (...) zum biologischem Zerfall" (II.2.10), der "ethnischen Verdrängung der Deutschen und der weißen Europäer insgesamt" (II.2.26.), einer "neuen bunten Niedrig-IQ-Gesellschaft" (II.2.30.) oder einer "glücklichen Mischvolkidylle in allen Brauntönen" (II.2.30.) ist. Derartige Formulierungen sind jedoch in ihrem jeweiligen Kontext zu erfassen (siehe dazu die Erläuterungen zu den Artikeln im Einzelnen; II.2.1. - II.2.31.) und erfolgen (wiederum) teilweise in Form der Zitierung von Äußerungen anderer Personen (Schriftsteller wie zB Gustave LE BON, diverse Interviewpartner ua.).

Inhaltlich zielt die gewählte Rhetorik erkennbar darauf ab, in rechtspopulistischer Manier Stimmung gegen Einwanderer aus "fremd" behaupteten Kulturkreisen zu machen und den Erhalt der eigenen nationalen Kultur bzw. Identität zu propagieren.

Die für eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinne charakteristische Herabsetzung anderer Völker bzw. Rassen mit antisemitischer Zielrichtung ist jedoch dem Bedeutungsgehalt der zugrundeliegenden Artikel in ihrer Gesamtheit nicht in der für das Erreichen der tatbestandlichen Erheblichkeitsschwelle im Sinne der zitierten Judikatur erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen.

IV.2. Zur strafrechtlichen Relevanz nach § 283 StGB

Nach § 283 Abs 1 StGB idF BGBl. I Nr. 103/2011 (Außerkrafttreten am 31.12.2015) handelt strafbar, wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt. Ebenso ist nach Abs 2 leg cit zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Die neue Fassung des § 283 Abs 1 StGB laut BGBl I Nr. 154/2015 (Inkrafttreten am 1.1.2016) erweitert im Rahmen der Ziffer 1 den bisherigen Anwendungsbereich auf die "vorhandenen oder fehlenden Kriterien" der Zugehörigkeit zu einer der geschützten Gruppen und umfasst nun auch zweifelsfrei "Migranten", "Flüchtlinge", "Asylwerber" und "Asylanten" (Erlass BMJ-5318.034/0041-IV/2015).

Nach § 283 Abs 1 StGB ist demnach (ua.) strafbar, wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

1. zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

2. in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

Wer die Tat nach Abs 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, handelt nach Abs 2 leg cit strafbar.

Soweit die Anzeiger in ihrem Zitat Nr. 3 davon sprechen, dass der Autor des im Sachverhalt zu II.2.2.beschriebenenim Jahr 2015 erschienenen Artikels „MigrantInnen“ als „Zombies“ entmenschliche, erscheint dies auf den ersten Blick eine Beschimpfung der Gruppe der "Migranten" im Sinne des Verhetzungstatbestandes zu sein. Dies kommt jedoch aus zweierlei Gründen nicht in Betracht: Zum einen gibt das angeführte Zitat – wie bereits oben erörtert – den Sachverhalt interpretativ wieder, da im genannten Artikel lediglich metaphorisch von einer "Zombiestadt" (und nicht von „Zombies“) die Rede ist, zum anderen wäre in concreto die alte Fassung des Verhetzungstatbestandes zu prüfen, von dessen Anwendungsbereich die im Sinne von "fehlenden Kriterien der Staatsangehörigkeit" zu definierende Gruppe der "Migranten" nicht umfasst war.

Darüber hinaus sind auch jene Artikel, deren Inhalte der aktuellen Rechtslage unterfallen würden (Artikel II.2.8. - II.2.31.), nicht geeignet, eine der Tatbegehungsvarianten des § 283 Abs 1 Z 1 und 2 iVm Abs 2 StGB zu verwirklichen. Weder wird in diesen im Sinne der Z 1 erster Fall leg cit zu Gewalt gegen eine der dort genannten Personengruppen, insbesondere jene der „Migranten“ oder „Ausländer“, aufgefordert noch nach Z 1 zweiter Fall zu Hass gegen solche aufgestachelt. Wie oben zu I.3. bereits dargelegt, ist die Wortwahl in Bezug auf Menschen fremder Herkunft teilweise geeignet, negative Emotionen im Leser zu wecken (vgl. etwa "glückliche Mischvolkidylle in allen Brauntönen"; II.2.30.), doch mangelt es zum einen an der konkreten Nennung einer der gemeinten Gruppen und zum anderen an einer Aufstachelung zu Hass, zumal bloß abfällige Herabsetzungen, aber auch beleidigende und verletzende Äußerungen, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen anderer abzielen, nicht genügen (vgl. dazu 15 Os 33/18v). Ebenso wenig finden sich ausreichend konkrete Formulierungen, welche als Beschimpfung im Sinne des § 283 Abs 1 Z 2 StGB idgF geeignet sind, "Migranten", "Ausländer" oder aber auch – wie die Anzeiger in ihrer Sachverhaltsdarstellung anführen – „Juden“ und „Homosexuelle“ in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

IV.3. Zur strafrechtlichen Relevanz nach § 282 StGB

Nach § 282 Abs 1 StGB handelt strafbar, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert.

Soweit der Autor im Artikel „Der geplante Austausch“ auf das Thema „Widerstand“, insbesondere auch auf „Formen des Widerstandes und zivilen Ungehorsams“ eingeht, liegt darin keine Aufforderung zur Begehung von Straftaten (siehe dazu im Detail zu II.2.5.). Ebenso wenig findet sich eine solche im Zusammenhang mit den Ausführungen im Artikel „Neugeburt der Nation“, in dem der letzte Absatz mit „Bildet Zellen“ überschrieben ist (siehe dazu im Detail zu II.2.12.).

V. Zur strafrechtlichen Relevanz der angezeigten Inhalte im Sinne der Kategorisierung der Anzeiger

Wie bereits im Sachverhalt zu II.1. dargelegt, stellen die Anzeiger selbst eine „Gesamtschau“ im Sinne der zitierten OGH-Judikatur zu § 3g VerbotsG an und ordnen die 117 zitierten Textstellen den genannten Kategorien (1) bis (5) zu.

Hervorzuheben ist dabei der Umstand, dass die Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden. Die rechtlichen Erwägungen zu oben IV.1.3. gelten jedoch auch bei einer Betrachtung der gesamten angezeigten Textstellen unter den von den Anzeigern beschriebenen Aspekten.

Zusammengefasst verwirklichen daher weder die in den einzelnen Kategorien beschriebenen Handlungskomplexe den objektiven Tatbestand des § 3g VerbotsG noch stellen sämtliche 117 Zitate Teilakte eines Gesamtverhaltens im Sinne einer Wiederbetätigung dar.

VI. Zur Strafbarkeit des Vereins M*** sowie der I*** VerlagsGmbH im Sinne des VbVG

Die Sachverhaltsdarstellung der Anzeiger umfasst auch eine Anzeigeerstattung gegen die beiden Herausgeberverbände. Mangels Vorliegen der Grundtatbestände aus den zu IV.1. bis IV.3. angeführten Gründen kommt gegenständlich auch eine Strafbarkeit im Sinne des § 3 VbVG nicht in Betracht, weshalb sich diesbezüglich weitere Ausführungen erübrigen.

VII. Conclusio

Aus den dargelegten Erwägungen kann in den verfahrensgegenständlichen Publikationen kein strafbares Verhalten der Verdächtigen erblickt werden. In zahlreichen der im Magazin I*** seit dem Jahr 2015 veröffentlichten Artikeln wird ohne Zweifel in polemischer Weise ein weit rechts der gesellschaftlichen-politischen Mitte angesiedeltes Gedankengut vertreten. Schwerpunktmäßig werden vor dem Hintergrund der sogenannten „Flüchtlingskrise“ in unsachlicher Weise und gestützt auf pseudowissenschaftliche Erkenntnisse Ängste vor einer „Umvolkung“ Europas durch Migranten aus dem afrikanischen und asiatischen Raum geschürt und mögliche „Verteidigungsstrategien“ erörtert. Freilich sind weder einzelne Beiträge noch der Magazininhalt in seiner Gesamtheit geeignet, einen Straftatbestand zu verwirklichen. Insbesondere wirdunter Aspekten des § 3g VerbotsG relevant (RIS-Justiz RS0079776) nicht eine der spezifischen Zielsetzungen des Nationalsozialismuszu denken wäre im Lichte des oben Ausgeführten vor allem an jene der „Rassenreinheit“ propagiert. Das Verfahren war daher gemäß § 190 Z 1 StPO einzustellen.


 


 

Ausdruck vom: 27.04.2024 03:59:10 MESZ