Ediktsdatei - Neuigkeiten vom 28.12.2007
Ab 1.5.2007 steht in der Ediktsdatei eine neue Anwendung zur Abfrage eines Ediktes der Grundbuchsgerichte zur Verfügung
Mit 6. August 2006 wurde die Suche nach "Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren" auf die Ajax-Technologie umgestellt.
Dadurch wurde die Navigation innerhalb der max. 500 Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.
Damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt zu einem bestimmten Fall navigieren kann, wird nun ein spezieller "Lesezeichen"-Link zum Speichern in den Bookmarks oder Favoriten zur Verfügung gestellt.
Verwenden Sie bitte zum Blättern innerhalb dieser Anwendung nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Navigationselemente!
Bitte beachten Sie, dass es bei manchen Browsern notwendig ist, ActiveX zu aktivieren!
Mit 1. Juli 2006 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006), BGBl. I Nr. 9/2006, in Kraft getreten. Die Schiedskommission nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz BGBl. Nr 112/1936 und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden damit durch einen Urheberrechtssenat abgelöst, der administrativ beim Oberlandesgericht Wien angesiedelt ist.
§ 35 Abs. 3 VerwGesG 2006 sieht vor, dass vom Urheberrechtssenat erlassene Satzungen in der Ediktsdatei kundgemacht werden.
Zwangsausgleich/Zahlungsplan:
Der Konkurs ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung aufgehoben (§§ 152b, 196 Abs 1 KO).
Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss des Gerichts gibt es nicht mehr. Die jeweilige Bestimmung wird angewendet, wenn der Ausgleichsantrag/Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans nach dem 28.2.2006 bei Gericht einlangt.
Für das Abschöpfungsverfahren beachten Sie bitte § 200 Abs 4 KO sowie Art 11 § 7 der GIN 2006 (In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen).
Im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung hat das Gericht in der Entscheidung über die Konkurseröffnung auszusprechen, ob es sich um ein Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt. (§ 220a KO).
Mit 30. Jänner 2006 wurde die Suche nach "Versteigerung von Liegenschaften / Freiwilligen Feilbietungen" auf die Ajax-Technologie umgestellt.
Dadurch wurde die Navigation innerhalb der max. 500 Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.
Damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt zu einem bestimmten Fall navigieren kann, wird nun ein spezieller "Lesezeichen"-Link zum Speichern in den Bookmarks oder Favoriten zur Verfügung gestellt.
Verwenden Sie bitte zum Blättern innerhalb dieser Anwendung nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Navigationselemente!
Seit 9.12.2005 werden jene Grundbuchgerichte, bei denen die Urkundensammlung umzustellen ist, unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Seit 30.09.2005 werden bei Bedarf Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.
Mit der EO-Novelle 2005 (Inkrafttretedatum 1. September 2005) wird ein neues Vermögensverzeichnis (gemäß § 47 Abs 2 EO), jeweils für natürliche und juristische Personen eingeführt, diese werden unter 'Kundmachungen der Justiz' publiziert.
Langgutachten in der Ediktsdatei
Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2005 - EO-Nov. 2005, BGBl. I Nr. 68/2005 - wird zum Versteigerungsedikt neben dem Kurzgutachten nun auch das gesamte Schätzungsgutachten ("Langgutachten") veröffentlicht, wenn die Schätzung nach dem 31.8.2005 angeordnet worden ist. Dies jedoch nur dann, wenn das Langgutachten nicht von außergewöhnlichem Umfang ist.
Urkunden, Schätzungsprotokolle und dergleichen, die sich auf die zu versteigernde Liegenschaft beziehen, können aber nach wie vor beim zuständigen Exekutionsgericht eingesehen werden. Eine Ablichtung des gesamten Schätzungsgutachtens ist gegen Kostenersatz auch nach wie vor bei Gericht erhältlich.
Ab 1. August 2005 werden in den meisten Angelegenheiten Kundmachungen und Bekanntmachungen sofort nach Erfassung durch den jeweiligen Einschalter in der Ediktsdatei veröffentlicht. Dies bedeutet, dass es in diesen Bereichen nun auch tagsüber zu Aktualisierungen kommen kann.
Mit dieser Serviceverbesserung werden die Informationen der Öffentlichkeit noch schneller zur Verfügung gestellt, damit können insbesondere Termin- änderungen oder -verlegungen sofort kundgemacht werden.