Ediktsdatei - Neuigkeiten vom 28.12.2007


Neue Kundmachung Anerkannte Schuldenberatungsstellen

Ab 1.1.2008 werden Entscheidungen über die Erteilung, die Entziehung oder das Erlöschen der Bevorrechtung als anerkannte Schuldenberatungsstelle in der Ediktsdatei kundgemacht.

Neue Kundmachung Stellenausschreibungen der Justiz

Ab 1.1.2008 gibt es unter den Kundmachungen der Justiz einen neuen Link zu den Stellenausschreibungen der Justiz sowie den Informationen über laufende und abgeschlossene Besetzungsvorgänge.

Neue Anwendung Edikte der Grundbuchsgerichte

Ab 1.5.2007 steht in der Ediktsdatei eine neue Anwendung zur Abfrage eines Ediktes der Grundbuchsgerichte zur Verfügung


Justizsignatur

Seit 22.12.2006 wird die Bildmarke der Justizsignatur unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.

Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung (FBR-V)

Seit 21.12.2006 werden die E-Mail-Adressen und die Bankverbindungen der Firmenbuchgerichte unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.

Bietanbot

Wird in einer Versteigerung kein Bietanbot abgegeben, steht seit 1. November 2006 ein eigenes Edikt zur Veröffentlichung der Frist für die Abgabe eines schriftlichen Bietanbots nach § 352 b Z 3 EO zur Verfügung. Dieses kann über die Suche in der Ediktsdateianwendung "Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften" aufgerufen werden.

Umstellung der Suche "Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren"


Mit 6. August 2006 wurde die Suche nach "Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren" auf die Ajax-Technologie umgestellt.

Dadurch wurde die Navigation innerhalb der max. 500 Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.

Damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt zu einem bestimmten Fall navigieren kann, wird nun ein spezieller "Lesezeichen"-Link zum Speichern in den Bookmarks oder Favoriten zur Verfügung gestellt.

Verwenden Sie bitte zum Blättern innerhalb dieser Anwendung nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Navigationselemente!

Bitte beachten Sie, dass es bei manchen Browsern notwendig ist, ActiveX zu aktivieren!

 

Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006)
BGBl. I Nr. 9/2006


Mit 1. Juli 2006 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 (VerwGesG 2006), BGBl. I Nr. 9/2006, in Kraft getreten. Die Schiedskommission nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz BGBl. Nr 112/1936 und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden damit durch einen Urheberrechtssenat abgelöst, der administrativ beim Oberlandesgericht Wien angesiedelt ist.

§ 35 Abs. 3 VerwGesG 2006 sieht vor, dass vom Urheberrechtssenat erlassene Satzungen in der Ediktsdatei kundgemacht werden.

 

 

Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006


Zwangsausgleich/Zahlungsplan:
Der Konkurs ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung aufgehoben (§§ 152b, 196 Abs 1 KO).
Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss des Gerichts gibt es nicht mehr. Die jeweilige Bestimmung wird angewendet, wenn der Ausgleichsantrag/Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans nach dem 28.2.2006 bei Gericht einlangt.
 
Für das Abschöpfungsverfahren beachten Sie bitte § 200 Abs 4 KO sowie Art 11 § 7 der GIN 2006 (In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen).

Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren

Im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung hat das Gericht in der Entscheidung über die Konkurseröffnung auszusprechen, ob es sich um ein Haupt-, Partikular- oder Sekundärverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung handelt. (§ 220a KO).

 

 

Umstellung der Suche nach Versteigerung von Liegenschaften / Freiwilligen Feilbietungen


Mit 30. Jänner 2006 wurde die Suche nach "Versteigerung von Liegenschaften / Freiwilligen Feilbietungen" auf die Ajax-Technologie umgestellt.

Dadurch wurde die Navigation innerhalb der max. 500 Suchergebnisse für den Endanwender deutlich verbessert. So kann man über die Navigationselemente "<< xx von yy >>" innerhalb des Suchergebnisses blättern und auch zum Suchergebnis zurückgehen und dieses modifizieren.

Damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt zu einem bestimmten Fall navigieren kann, wird nun ein spezieller "Lesezeichen"-Link zum Speichern in den Bookmarks oder Favoriten zur Verfügung gestellt.

Verwenden Sie bitte zum Blättern innerhalb dieser Anwendung nicht den Zurück-Button Ihres Browsers, sondern nur die angebotenen Navigationselemente!

 

 

Umstellung der Urkundensammlung der Grundbuchgerichte


Seit 9.12.2005 werden jene Grundbuchgerichte, bei denen die Urkundensammlung umzustellen ist, unter Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.

 

 

Kundmachungen der Justiz


Seit 30.09.2005 werden bei Bedarf Kundmachungen der Justiz in der Ediktsdatei publiziert.

 

 

Vermögensverzeichnis


Mit der EO-Novelle 2005 (Inkrafttretedatum 1. September 2005) wird ein neues Vermögensverzeichnis (gemäß § 47 Abs 2 EO), jeweils für natürliche und juristische Personen eingeführt, diese werden unter 'Kundmachungen der Justiz' publiziert.

 

 

Gerichtliche Versteigerungen - Liegenschaften

Langgutachten in der Ediktsdatei



Aufgrund der Exekutionsordnungs-Novelle 2005 - EO-Nov. 2005, BGBl. I Nr. 68/2005 - wird zum Versteigerungsedikt neben dem Kurzgutachten nun auch das gesamte Schätzungsgutachten ("Langgutachten") veröffentlicht, wenn die Schätzung nach dem 31.8.2005 angeordnet worden ist. Dies jedoch nur dann, wenn das Langgutachten nicht von außergewöhnlichem Umfang ist.

Urkunden, Schätzungsprotokolle und dergleichen, die sich auf die zu versteigernde Liegenschaft beziehen, können aber nach wie vor beim zuständigen Exekutionsgericht eingesehen werden. Eine Ablichtung des gesamten Schätzungsgutachtens ist gegen Kostenersatz auch nach wie vor bei Gericht erhältlich.

 

 

Beschleunigte Veröffentlichung in der Ediktsdatei


Ab 1. August 2005 werden in den meisten Angelegenheiten Kundmachungen und Bekanntmachungen sofort nach Erfassung durch den jeweiligen Einschalter in der Ediktsdatei veröffentlicht. Dies bedeutet, dass es in diesen Bereichen nun auch tagsüber zu Aktualisierungen kommen kann.

Mit dieser Serviceverbesserung werden die Informationen der Öffentlichkeit noch schneller zur Verfügung gestellt, damit können insbesondere Termin- änderungen oder -verlegungen sofort kundgemacht werden.

Sofort aktualisiert werden Edikte in folgenden Angelegenheiten:

Aus technischen Gründen weiterhin periodisch veröffentlicht werden:

 

 

Außerstreitverfahren

Aufgrund des neuen Außerstreitgesetzes (BGB. I Nr. 111/2003) sind folgende Edikte ab 01.01.2005 in der Ediktsdatei zu veröffentlichen und somit über diese Homepage abrufbar:
  1. KURATOREN und EDIKTALZUSTELLUNGEN
    Bestellungen von Kuratoren und Ediktalzustellungen sind nun in allen Zivil- und Außerstreitverfahren in der Ediktsdatei zu veröffentlichen.
  2. KRAFTLOSERKLÄRUNGEN
    Wertpapiere und Urkunden sind, bevor sie für ungültig erklärt werden, als Edikt zu veröffentlichen.
  3. TODESERKLÄRUNG / BEWEISFÜHRUNG DES TODES
    Bevor Personen, bei denen die Vermutung besteht, dass sie nicht mehr am Leben sind, für tot erklärt werden, sind sie mittels Edikt zu suchen und aufzufordern, sich bei Gericht zu melden.
  4. EDIKTE IM VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
    Im Verlassenschaftsverfahren werden unbekannte Erben, oder Erben, die zwar bekannt sind, deren Aufenthalt aber unbekannt ist, per Edikt gesucht. Weiters werden Gläubiger eines verschuldeten Nachlasses aufgefordert, ihre Forderungen bei Gericht anzumelden.
  5. FREIWILLIGE FEILBIETUNGEN
    Zu finden unter: "Gerichtliche Versteigerungen-Liegenschaften" Nunmehr werden auch Liegenschaftsobjekte, die aufgrund einer freiwilligen Feilbietung versteigert werden, in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Die neuen Abfragen stehen, wie auch die neu gestaltete Homepage, ab 30.12.2004 zur Verfügung.

Änderung bei Gerichtssprengeln

Zum 1. Jänner 2005 kommt es in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Steiermark auf Grund von Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und Zuständigkeitsänderungen innerhalb bestehender Bezirksgerichte zu Änderungen der Gerichtssprengeln.
Die in der Insolvenzdatei veröffentlichten Fälle werden vom neu zuständigen (aufnehmenden) Gericht unter der Zahl des aufgelassenen Gerichts weiter geführt. Ein diesbezüglicher Hinweis findet sich als Bekanntmachung im von der Zuständigkeitsänderung betroffenen Insolvenzfall.

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