zur Navigation
16.03.1988

Bekannt gemacht am 16. Dezember 2016
Schuldner:
KNITTEL
Vorname:
Klaus
Notstandshilfebezug
Rudolf-Zeller-Gasse 11/18/34
1230 Wien
Gebdat: 16.03.1988
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 16.12.2016
Anmeldungsfrist: 26.01.2017
Tagsatzung:
Datum: 16.02.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: EG, ZiNr. 32
Prüfungstagsatzung
Gläubigerversammlung, Tagesordnung:
Entscheidung über alle der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung unterliegenden Fragen.
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Schuldner hat eine Zahlungsplanquote von 10,4597 %, zahlbar innerhalb von 7 Jahren, angeboten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 16. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 17. Februar 2017
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 17. Februar 2017

Bekannt gemacht am 20. November 2017
Text:
FORTSETZUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
- Zahlungsplantagsatzung
Der Schuldner hat eine Zahlungsplanquote von 10,4597 %, zahlbar innerhalb von 7 Jahren, angeboten.
- Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
- Schlussrechnungstagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 07.12.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: EG, ZiNr. 32
Beschluss vom 20. November 2017

Bekannt gemacht am 11. Dezember 2017
Bestätigung:
Der am 07.12.2017 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 50 % ihrer Forderungen, innerhalb von 7 Jahren wie folgt:
84 Teilquoten zu je 0,595239 %.
Die erste Teilquote ist am 10.01.2018 fällig, die weiteren 83 Teilquoten jeweils am 10. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.

Text:
Die Schlussverteilung wurde gleichzeitig gemäß § 129 Abs. 1 IO vorgenommen; an die Insolvenzgläubiger wurde ein Betrag von EUR 585,36 verteilt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 11. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 16. Jänner 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.12.2024
Beschluss vom 16. Jänner 2018
Ausdruck vom: 24.04.2024 00:29:45 MESZ