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04.12.1979

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2018
Schuldner:
BONIFACIO TRAUSSNIG
Vorname:
Ana Rosa
Malzgasse 13/13
1020 Wien
Gebdat: 04.12.1979
Frühere Namen: Bonifacio
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.01.2018
Anmeldungsfrist: 02.05.2018
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Bei verspäteter Anmeldung hat der Gläubiger die dadurch verursachten Kosten einer besonderen Prüfungstagsatzung zu tragen.
Forderungen, die später als vierzehn Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung angemeldet werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubiger an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige
wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist
geltend zu machen. Die genannten Rechte erlöschen, wenn sie nicht bis zur Abstimmung über den Zahlungsplan geltend gemacht worden sind.
Tagsatzung:
Datum: 17.05.2018
um: 11.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 17,57 %,
in 60 gleich großen monatlichen Teilquoten zu je 0,29283 %;
die erste Teilquote ist innerhalb von 1 Monat(en) ab Annahme des Zahlungsplans fällig,
die weiteren 59 Teilquoten jeweils am 15. der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 18. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 5. April 2018
Verlegung:
Die für den 17.05.2018 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 29.05.2018
um: 11.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Zimmer 227

Beschluss vom 5. April 2018

Bekannt gemacht am 29. Mai 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 100 %, zahlbar in 84 gleich großen Teilquoten zu je 1,1905 %, die erste Teilquote ist am 15.6.2018, die weiteren 83 Teilquoten sind jeweils am 15. der Folgemonate und die letzte Teilquote ist am 15.5.2025 fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. Der Schuldner hat die Masseforderungen bei sonstiger Nichtigkeit des Zahlungsplans bis 28.5.2021 zu bezahlen.

Bestätigung:
Der am 29.05.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 29. Mai 2018

Bekannt gemacht am 25. Juni 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 15.05.2025
Beschluss vom 25. Juni 2018
Ausdruck vom: 26.04.2024 13:05:07 MESZ