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02.03.1964

Bekannt gemacht am 28. Oktober 2016
Schuldner:
Hofer
Vorname:
Dieter
Pollheimerstr. 16
4701 Bad Schallerbach
Gebdat: 02.03.1964
Handelsvertreter
Kremstal Bundesstraße 9, 4061 Pasching (Geschäftsadresse)
Masseverwalter:
Mag. Rene LINDNER Rechtsanwalt
Am Winterhafen 11
4020 Linz
Tel.: 0732/78 40 80-0, Fax: 0732/78 40 80-4
E-Mail: insolvenz@ra-hlp.at
Eröffnung:
Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 28.10.2016
Anmeldungsfrist: 27.12.2016
Tagsatzung:
Datum: 10.01.2017
um: 09.10 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Tagsatzung:
Datum: 21.02.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20 % ige Quote, zahlbar binnen 24 Monaten, ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor rechtskräftiger Bestätigung desselben.
Text:
Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO.
Text:
Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 28. Oktober 2016

Bekannt gemacht am 14. November 2016
Unternehmen:
Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 14. November 2016

Bekannt gemacht am 13. Dezember 2016
Bezeichnungsänderung:
Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Text:
Gemäß § 167 Abs. 3 IO wird das gegenständliche Sanierungsverfahren umbenannt in Konkursverfahren,
- da der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
Abberaumung:
Die für den 21.02.2017 anberaumte Tagsatzung wird abberaumt.
Da der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat
Beschluss vom 13. Dezember 2016

Bekannt gemacht am 7. Juli 2017
Insolvenzmasse:
Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 7. Juli 2017

Bekannt gemacht am 18. Jänner 2018
Tagsatzung:
Datum: 09.02.2018
um: 09.40 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, V. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten jene Quote, die sich aus einer monatlichen Zahlung von a EUR 250,00, 12 x jährlich, über einen Zeitraum von 5 Jahren ergibt.
Die Konkretisierung der Quote erfolgt rechtzeitig vor der Abstimmungstagsatzung.
Schlußverteilungsquote bei Annahme Zahlungsplan: 12, 01 % zusätzlich
Beschluss vom 18. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 30. Jänner 2018
Text:
Die Tagsatzung vom 09.02.2018 wird abberaumt.

Begründung:
Die Verwertung betreffend einer Forderung aus einem Verlassenschaftsverfahren hat sich verzögert und ist noch nicht abgeschlossen.
Beschluss vom 30. Jänner 2018

Bekannt gemacht am 7. März 2019
Tagsatzung:
Datum: 02.04.2019
um: 10.00 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Verteilungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt eine Quote von 9,85 % zahlbar in 5 jährlichen gleichen Quoten von a 1,97 %, und zwar die erste Quote binnen 12 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung desselben. Die restlichen 4 Teilquoten sind binnen 24, 36, 48 und 60 Monaten ab Annahme des Zahlungsplanes zur Zahlung fällig.
Die Schlussverteilungsquote bei Nichtannahme des Zahlungsplanes beträgt 15,6 %.
Die Schlussverteilungsquote bei Annahme des Zahlungsplanes beträgt 12,6 %.
Beschluss vom 7. März 2019

Bekannt gemacht am 2. April 2019
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 10 % in 5 Jahresraten a 2 % binnen 12, 24, 36, 48, 60 Monaten je ab Annahme, nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.

Beschluss vom 2. April 2019

Bekannt gemacht am 3. April 2019
Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Schlussverteilung:
Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung:
Der am 02.04.2019 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten 10 % in 5 Jahresraten a 2 % binnen 12, 24, 36, 48, 60 Monaten je ab Annahme, nicht vor Rechtskraft der Bestätigung.
Beschluss vom 3. April 2019

Bekannt gemacht am 25. April 2019
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 02.04.2024
Beschluss vom 25. April 2019
Ausdruck vom: 28.03.2024 11:55:22 MEZ