BG Klosterneuburg (017), Aktenzeichen 8 S 16/13h
Schuldenregulierungsverfahren
06.04.1967
Bekannt gemacht am 22. Oktober 2013
- Schuldner:
- Mar
- Vorname:
- Alexander
Strandbadsiedlung-Zwingerweg 9H
3400 Klosterneuburg
Gebdat: 06.04.1967
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 22.10.2013
Anmeldungsfrist: 27.12.2013
- Masseverwalter:
- Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31-1
E-Mail: dr.karl.schirl@der-rechtsanwalt.at
- Geringfügig:
- Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 09.01.2014
um: 10.00 Uhr
Ort: 1. Stock, Zi-Nr.: 117
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 22. Oktober 2013
Bekannt gemacht am 2. Mai 2014
- Tagsatzung:
- Datum: 05.06.2014
um: 09.00 Uhr
Ort: ZiNr. 101, 1.Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Beschluss vom 29. April 2014
Bekannt gemacht am 10. Juni 2014
- Sanierungsplan:
- Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 30 %, zahlbar innerhalb von 5 Jahren, wobei 10 % binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung und die restlichen 20 % in halbjährlichen Raten a 2 % beginnend mit 05.12.2014, wobei die letzte Rate am 04.06.2019 zu zahlen sind.
Beschluss vom 10. Juni 2014
Bekannt gemacht am 24. Juli 2014
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 5. Juni 2014
Bekannt gemacht am 25. August 2014
- Schlussverteilung:
- Das Schuldenregulierungsverfahren wird nach Schlussverteilung aufgehoben.
Beschluss vom 22. August 2014
Bekannt gemacht am 29. August 2014
- Text:
- Der Beschluss des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22.08.2014, GZ 8 S
16/13h-25 wird dahin berichtigt, dass dieser zu lauten hat wie folgt:
Das Insolvenzverfahren ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des
Sanierungsplanes aufgehoben.
B e g r ü n d u n g:
Obwohl in der Tagsatzung vom 05.06.2014 ein Sanierungsplan abgeschlossen
wurde, wurde mit dem im Spruch angeführten Beschluss irrtümlich ausgesprochen,
dass das "Schuldenregulierungsverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben wird"
und wurde dies auch in der Insolvenzdatei so eingetragen. Dieser irrtümliche
Beschluss ist zu berichtigen und wird die entsprechende Eintragung in der
Insolvenzdatei zu erfolgen haben (§ 152 b IO).
Beschluss vom 28. August 2014
Bekannt gemacht am 6. Juli 2023
- Aufhebung:
- Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.07.2023
Ende der Zahlungsfrist: richtiges Datum 04.06.2019 (da nachträglich eingetragen)
Beschluss vom 6. Juli 2023
Ausdruck vom: 27.04.2024 02:09:18 MESZ