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21.02.1947

Bekannt gemacht am 8. November 2012
Schuldner:
Rom
Vorname:
Toman
Linke Wienzeile 10/Stiege 2 top 7+8
1060 Wien
Gebdat: 21.02.1947
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 08.11.2012
Anmeldungsfrist: 31.01.2013
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Masseverwalter:
Dr. Karl SCHIRL Rechtsanwalt
Krugerstraße 17/3
1010 Wien
Tel.: 513 22 31, Fax: 513 22 31 DW 1
E-Mail: dr.karl.schirl@der-rechtsanwalt.at
Tagsatzung:
Datum: 14.02.2013
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 412
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 8. November 2012

Bekannt gemacht am 5. Juni 2013
Tagsatzung:
Datum: 01.08.2013
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 412
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt 9,281 % (das sind EUR 12.380,00) ihrer Forderungen in Form einer Barquote bis 31.10.2014. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage.
Beschluss vom 5. Juni 2013

Bekannt gemacht am 1. August 2013
Text:
Der Schuldner hat in der Tagsatzung vom 1.8.2013 den Zahlungsplanvorschlag zurückgezogen.
Der Insolvenzverwalter wird in einem halben Jahr neuerlich berichten.
Beschluss vom 1. August 2013

Bekannt gemacht am 21. Jänner 2016
Tagsatzung:
Datum: 21.03.2016
um: 10.30 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 412
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 21. Jänner 2016

Bekannt gemacht am 11. Oktober 2017
Tagsatzung:
Datum: 20.11.2017
um: 09.00 Uhr
Ort: 4. OG. Zimmer 412
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 11. Oktober 2017

Bekannt gemacht am 27. Februar 2018
Text:
Die Zwischenrechnung des Insolvenzverwalters vom 25.01.2018, gegen welche keine Erinnerungen vorgebracht wurden, wird auf Basis des Zwischenverteilungsentwurfs gem. § 122 IO genehmigt.
Die Zwischenverteilung ist nach Rechtskraft dieses Beschlusses, vom Insolvenzverwalter, durchzuführen.
Die Verteilungsquote beträgt 9,9864%.
Beschluss vom 27. Februar 2018

Bekannt gemacht am 20. März 2018
Text:
Die Genehmigung der Zwischenrechnung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 19. März 2018

Bekannt gemacht am 16. Juni 2023
Text:
Die Zwischenrechnung des Insolvenzverwalters vom 27.04.2023, gegen welche keine Erinnerungen vorgebracht wurden, wird auf Basis des Zwischenverteilungsentwurfs gem. § 122 IO genehmigt.
Die Zwischenverteilung ist nach Rechtskraft dieses Beschlusses vom Insolvenzverwalter durchzuführen.
Die Verteilungsquote beträgt 33,088%
Beschluss vom 16. Juni 2023

Bekannt gemacht am 11. Juli 2023
Text:
Die Genehmigung der Zwischenrechnung ist rechtkräftig.
Beschluss vom 11. Juli 2023
Ausdruck vom: 27.04.2024 05:34:44 MESZ