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04.08.1983

Bekannt gemacht am 18. September 2017
Schuldner:
YILDIZ
Vorname:
Murat
Arbeiter, geringf.beschäftigt
Schegargasse 13-15/15/3
1190 Wien
Gebdat: 04.08.1983
Eröffnung:
Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 18.09.2017
Anmeldungsfrist: 30.11.2017
Tagsatzung:
Datum: 14.12.2017
um: 10.00 Uhr
Ort: 3. Stock, Zimmer Nr. 315
Prüfungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 20 % zahlbar in 84 gleich hohen Monatsraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Geringfügig:
Das Schuldenregulierungsverfahren ist geringfügig.
Eigenverwaltung:
Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 18. September 2017

Bekannt gemacht am 14. Dezember 2017
Schuldner:
Murat YILDIZ
Schegargasse 13-15/15/3
1190 Wien
Gebdat: 04.08.1983
Text:
Die Tagsatzung wird auf unbestimmte Zeit erstreckt. (insbesonders Forderungsklärung)
Beschluss vom 14. Dezember 2017

Bekannt gemacht am 16. Februar 2018
Tagsatzung:
Datum: 12.04.2018
um: 12.00 Uhr
Ort: 3.Stock, Zimmer 315
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: 20% zahlbar in 84 gleich hohen Monatsraten
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 15. Februar 2018

Bekannt gemacht am 12. April 2018
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde angenommen.
Bestätigung:
Der am 12.04.2018 angenommene Zahlungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 30,99 %, zahlbar in 84 gleich hohen Quoten, die erste beginnend am 15.05.2018, die weiteren sind jeweils fällig am 15. der Folgemonate; die letzte ist sohin fällig am 12.04.2024. Nachfrist: 2 Wochen. Massekosten sind bezahlt/sichergestellt.

Schlussrechnung:
Die Schlussrechnung wird festgestellt.
Beschluss vom 12. April 2018

Bekannt gemacht am 30. April 2018
Aufhebung:
Der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 12.04.2024
Beschluss vom 30. April 2018

Bekannt gemacht am 30. Juli 2018
Text:
Die Nachtragsverteilung wird eingeleitet und beträgt die nunmehrige Nachtragsverteilungsquote laut Verteilungsbeschluss vom 27.7.2018: 1,71 %.
Beschluss vom 27. Juli 2018
Ausdruck vom: 19.04.2024 22:45:11 MESZ