BG Favoriten (011), Aktenzeichen 64 S 69/15z
Schuldenregulierungsverfahren
18.06.1958
Bekannt gemacht am 3. Februar 2016
- Schuldner:
- Brar
- Vorname:
- Prem
Angestellter
Per-Albin-Hanson Straße 37/6
1100 Wien
Gebdat: 18.06.1958
- Eröffnung:
- Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens: 29.01.2016
Anmeldungsfrist: 23.03.2016
- Masseverwalter:
- Dr. Erwin SENONER Rechtsanwalt
Mariahilferstraße 88a
1070 Wien
Tel.: 01/890 01 31, Fax: 01/890 01 31-11
E-Mail: wien@csw-legal.at
- Eigenverwaltung:
- Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
- Tagsatzung:
- Datum: 07.04.2016
um: 09.30 Uhr
Ort: 2. Stock, Saal IV
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 29. Jänner 2016
Bekannt gemacht am 21. Dezember 2017
- Tagsatzung:
- Datum: 31.01.2018
um: 08.30 Uhr
Ort: 1. Stock, Zimmer 107
Schlussrechnungstagsatzung
Zahlungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Der Antragsteller bietet somit seinen Gläubigern eine Quote von 3,5%, zahlbar in 14
Halbjahresraten zu je 0,25% an, beginnend mit 6 Monate nach Annahme des Zahlungsplans, wobei die übrigen Bedingungen sich nach der geltenden Insolvenzordnung richten.
Abschöpfungsverfahrenstagsatzung
Beschluss vom 21. Dezember 2017
Bekannt gemacht am 31. Jänner 2018
- Zahlungsplan:
- Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 31. Jänner 2018
Bekannt gemacht am 5. Februar 2018
- Beteiligter:
- AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband
Treuhand
Schleifmühlgasse 2
1041 Wien
Tel.: (01)5 04 100-0, Fax: 5 04 100-1522
E-Mail: treuhand@akveuropa.at
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird am 05.02.2018 eingeleitet.
Beschluss vom 5. Februar 2018
Bekannt gemacht am 28. Februar 2018
- Aufhebung:
- Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 28. Februar 2018
Bekannt gemacht am 3. April 2023
- Abschöpfungsverfahren:
- Das Abschöpfungsverfahren wird beendet. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Beschluss vom 31. März 2023
Ausdruck vom: 29.03.2024 08:15:10 MEZ